Rechte & Pflichten

Krank im Urlaub: Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Elias Thiel

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1.8.2024, 07:49 Uhr
Wer im Urlaub krank wird, verliert Urlaubstage - aber es gibt einen Ausweg. (Symbolbild)

© Susann Prautsch/dpa / Clara Margais/dpa Wer im Urlaub krank wird, verliert Urlaubstage - aber es gibt einen Ausweg. (Symbolbild)

In diesem Artikel:

Wer in seinem Urlaub krank im Bett bleiben muss, ärgert sich ziemlich darüber. Aber was passiert, wenn man im Urlaub krankgeschrieben wird? Welche Rechte und Pflichten hat man als Arbeitnehmer? Wie bekommt man im Krankheitsfall seine Urlaubstage zurück?

Alles Wichtige rund um das Thema Urlaub und Krankschreibung erfahren Sie in diesem Artikel.

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihres Urlaubs erkranken, besagt das Bundesurlaubsgesetz in § 9 eindeutig, dass diese Tage nicht vom Jahresurlaub abgezogen werden.

"Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet", schreibt das Bundesministerium der Justiz.

Dies gilt demnach jedoch nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest bestätigt wird - und auch nur für die Tage, für die das Attest ausgestellt wurde. Außerdem führt nicht jede Krankheit automatisch zur Arbeitsunfähigkeit. Dies ist nur der Fall, wenn die Krankheit die Ausübung der spezifischen beruflichen Tätigkeit tatsächlich unmöglich macht, beziehungsweise außerhalb des Urlaubs machen würde.

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer seit der Einführung des neuen eAU-Verfahrens keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr beim Arbeitgeber vorlegen, sondern lediglich über die Krankschreibung informieren. Die Arztpraxen übermitteln dann die AU-Daten an die Krankenkassen, wo sie von den Arbeitgebern abgerufen werden. Dieses Verfahren gilt allerdings nicht für AU-Bescheinigungen aus dem Ausland. Wenn Arbeitnehmer im Ausland arbeitsunfähig krank werden, gelten weiterhin die entsprechenden Nachweispflichten gegenüber dem Arbeitgeber.

Folglich muss jeder Arbeitnehmer zwingend ein ärztliches Attest bei einem Arzt am Urlaubsort einholen, sofern seine Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden sollen. Denn dann haben Arbeitnehmer auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber.

Den Arbeitgeber sollte man bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit auch aus dem Urlaub im Ausland schnellstmöglich darüber informieren. Dabei informiert man diesen nicht nur über die Arbeitsunfähigkeit, sondern auch über die voraussichtliche Dauer und die genaue Adresse des Aufenthaltsortes.

Der Mitarbeiter sollte den Arbeitgeber gemäß § 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) so schnell wie möglich per Telefon oder E-Mail über seine Krankheit informieren. Die Kosten für diese Meldung hat laut Gesetz der Arbeitgeber zu tragen. Wenn der erkrankte Mitarbeiter aufgrund seines Zustandes nach Hause zurückkehrt, muss er dies auch schnellstmöglich dem Arbeitgeber und der Krankenkasse mitteilen.

Wer im Urlaub erkrankt, sollte Folgendes tun:

  1. Umgehend einen Arzt aufsuchen
    Selbst bei Erkrankungen, die nicht akut behandlungsbedürftig sind, sollte man umgehend einen Arzt aufsuchen. Denn auch hier gilt: Erkrankungen im Urlaub benötigen ab dem ersten Tag ein Attest. Die ärztliche Bescheinigung muss neben der Erkrankung auch ausdrücklich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit belegen. Nur wenn tatsächlich keine Arztpraxis in der Nähe sein sollte (z.B. in abgelegenen Gebieten), kann die Krankheit durch Zeugen bestätigt werden.
  2. Arbeitgeber informieren
    Als Nächstes sollte man seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und die Dauer informieren – am besten bereits am ersten Krankheitstag. Sobald sich die Dauer der Krankheit verlängert, müssen Arbeitnehmer dies ebenfalls melden. Auf Nachfrage muss man dem Arbeitgeber auch die Urlaubsanschrift mitteilen.
  3. Attest vorlegen
    Zuletzt legt man das Attest beim Arbeitgeber vor, wenn man aus dem Urlaub zurück ist. Gesetzlich existiert eigentlich keine Frist zur Vorlage des Attests beim Arbeitgeber. Allerdings muss man grundsätzlich spätestens am vierten Krankheitstag die Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen, was bei einem Auslandsurlaub problematisch sein kann.

Tipp: Besser ist es, wenn man das Attest vorab per Fax schickt und den Sendebericht aufbewahrt. Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung verweigern, bis der Arbeitnehmer das ärztliche Attest vorlegt.

Sind alle bereits genannten Bedingungen erfüllt, werden Krankheitstage nicht auf den Urlaubangerechnet. Arbeitnehmer haben das Recht, die betreffenden Urlaubstage gutgeschrieben zu bekommen. Der Urlaub muss dann aber in jedem Fall neu beantragt und genehmigt werden. Arbeitnehmer dürfen ihren Urlaub keinesfalls eigenmächtig verlängern. Sobald man wieder arbeitsfähig ist und der zuvor angegebene Urlaubszeitraum vorbei ist, muss man wieder bei der Arbeit erscheinen. Hier muss der Arbeitgeber die entgangenen Urlaubstage zu passender Zeit nachgewähren.

Anders sieht es bei einer selbst verschuldeten Erkrankung aus. Auch hier besteht zwar ein Anspruch auf die Nachgewährung von Urlaubsansprüchen, allerdings könnte der Arbeitgeber die Fortzahlung des Arbeitsentgelts in einigen Fällen ablehnen. Dafür entscheidend ist, ob die Erkrankung des Arbeitnehmers auf ein leichtsinniges oder vorsätzliches Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist.

Nun stellt sich die Frage: Was passiert, wenn Arbeitnehmer nicht erst im Urlaub krank werden, sondern bereits vorher? Darf man trotz Krankschreibung im Urlaub die bereits genehmigte Reise antreten oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass man für eine schnelle Genesung zu Hause bleibt?

Wenn ein Arbeitnehmer vor Beginn seines Urlaubs krank wird, muss er alles vermeiden, was seine Genesung beeinträchtigen könnte. Wenn die geplante Urlaubsreise seine Heilung behindern würde, sollte er diese eigentlich nicht antreten. Andererseits kann es auch sein, dass die Reise förderlich für die Gesundheit ist. Bestenfalls sollten sich Arbeitnehmer vom Arzt schriftlich bescheinigen lassen, dass eine möglicherweise geplante Reise der Regeneration nicht im Wege steht. Zudem sollte man sich sicherheitshalber vor der Abreise einmal mit dem Arbeitgeber austauschen, um Missverständnisse zu vermeiden. Da der Arbeitgeber oftmals nicht den Grund für die Arbeitsunfähigkeit kennt, könnten ansonsten Zweifel daran aufkommen, ob die Arbeitsunfähigkeit auch tatsächlich gerechtfertigt ist.

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