Fotos, Handys, Möbel

Private Gegenstände im Büro: Was Sie mitbringen dürfen - und was nicht

Anne-Sophie Reiß

Volontär

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10.1.2024, 05:57 Uhr
Für den Arbeitgeber ist es meist von Interesse, dass der Arbeitsplatz sauber und ordentlich ist. Dennoch haben Mitarbeiter ein Recht auf freie Entfaltung.

© IMAGO/xstokketex Für den Arbeitgeber ist es meist von Interesse, dass der Arbeitsplatz sauber und ordentlich ist. Dennoch haben Mitarbeiter ein Recht auf freie Entfaltung.

Durchschnittlich 34,7 Stunden pro Woche arbeiten Menschen in Deutschland gemäß des Statistischen Bundesamts. Kein Wunder also, dass viele Angestellte ihren Schreibtisch gerne etwas dekorieren und gemütlicher gestalten. Ob Familienfotos, Pflanzen oder Dekoartikel - vieles davon findet sich auf den meisten Schreibtischen in Büros. Doch nicht alles ist am Arbeitsplatz erlaubt.

Generell gilt laut anwalt.de: In Absprache mit dem Arbeitgeber lässt sich vieles klären, bevor es zu einem Streit um einzelne Objekte kommt, denn der Arbeitgeber hat mit dem Hausrecht nicht nur die Möglichkeit, die Gestaltung seiner Räume zu bestimmen, sondern er hat auch Pflichten, wie ausreichenden Brandschutz zu gewährleisten oder die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu garantieren.

Auf der anderen Seite steht gemäß dem Finanzdienstleister aifinyo das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter. Arbeitnehmer dürfen ihren persönlichen Arbeitsbereich selbstständig gestalten. Gleichzeitig soll der Arbeitsplatz nicht unprofessionell wirken oder von der Arbeit ablenken.

Familienfotos, Postkarten oder kleinere Pflanzen sind in der Regel kein Problem. Solange der Schreibtisch nicht zwischen all den Fotos untergeht, sind derartige Kleinigkeiten in den allermeisten Fällen gestattet. Auch Poster an den Wänden sind möglich.

Kritische Gegenstände

Bei persönlichen Elektrogeräten sollte Vorsicht geboten sein. Diese sind oftmals aus Brandschutzgründen nicht gestattet oder müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erst von einer Elektrofachkraft überprüft werden. Eigene Laptops und Smartphones können ein Sicherheitsrisiko für das Unternehmen bedeuten. Aus Sicht des Unternehmens können geforderte Sicherheitsstandards auf privaten Geräten nicht garantiert werden. Auch private USB-Sticks fallen in diese Kategorie, da sie Viren verbreiten können.

Im Büro nicht gestattet

Die meisten Fotos sind zwar im Büro gestattet, dies gilt gemäß anwalt.de aber nicht für Bildmaterial mit diskriminierendem oder anstößigem Inhalt. Nacktbilder oder zu freizügige Pin-Up-Girls sind nicht erlaubt. Frei von dieser Regelung sind nur absolut private Bereiche, wie beispielsweise Spind oder Schrank.

Unter die verbotenen Gegenstände im Büro fallen durch das Waffengesetz (WaffG) natürlich auch Waffen. Auf den ersten Blick scheint es offensichtlich, keine Schusswaffen oder Schlagringe mit sich zu führen. Aber auch Messer mit einer nicht einklappbaren Klinge über zwölf Zentimeter Länge sind nicht gestattet.

Sollten Sie also ein Kuchenmesser mit in ihr Büro nehmen, achten Sie darauf, dass es in einem verschlossenen Behältnis verpackt ist. Nur dann darf es mitgeführt werden.

Konsum von Drogen

Auch Drogen sind im gesetzlichen Rahmen nicht gestattet. Bisher galt nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dass Versicherte nicht durch Alkohol oder Drogen in einen Zustand geraten dürfen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden können.

Im Rahmen der Cannabislegalisierung gibt es noch keine neuen Regelungen für den Arbeitsplatz. Diese sollen über das Cannabisgesetz (CanG) kommen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium werden die Auswirkungen von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit aktuell vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr untersucht.

Was möglicherweise überraschend kommt: auch eigene Möbel ins Büro mitzubringen kann verboten sein. Die Einrichtungsgegenstände können aus Sicht des Arbeitgebers die Unfallgefahr am Arbeitsplatz erhöhen. Zusätzlich können sie gegen die jeweilige Brandschutzverordnung verstoßen.