Parken im Dunkeln

Auffälliger rot-weißer Aufkleber an der Laterne : Was steckt dahinter?

Alice Vicentini

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28.09.2022, 10:35 Uhr
Der sogenannte Laternenring zeigt an, ob eine Straßenlaterne nachts ausgeschaltet wird.

© IMAGO / spfimages; Montage: nordbayern Der sogenannte Laternenring zeigt an, ob eine Straßenlaterne nachts ausgeschaltet wird.

Vielleicht ist Ihnen schon mal ein rot-weißer Aufkleber an Straßenlaternen aufgefallen. Doch viele Autofahrer wissen nicht, was er bedeutet. Dabei handelt es sich tatsächlich um ein Verkehrszeichen, das in Deutschland und Österreich als offizieller Hinweis gilt.

Der Aufkleber - oder offiziell "Laternenring" - zieht sich auf etwa 1,50 bis 1,80 Metern Höhe einmal um den Laternenmast und ist eines der ältesten Verkehrszeichen überhaupt. Bereits in der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1937 kommen zwei Bilder des Laternenrings vor. Unter Bild 35 "Ring für Laternenpfähle" und Bild 36 "Schild für Laternen an Überspannungen" wird er dargestellt. Doch was soll er signalisieren?

"Das Zeichen kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht leuchten. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt", heißt es in der Anlage 3 des § 42 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Parken Sie in der Nähe einer Laterne, die nicht über die ganze Nacht eingeschaltet ist, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen. Dies kann mit Stand- oder Parklicht erfolgen.

Vergessen Sie, Ihr Auto zu beleuchten und verursachen dadurch einen Unfall, kann es für Sie teuer werden. Unter Umständen müssen Sie einen Anteil am entstandenen Schaden übernehmen.

4 Kommentare

Radfahrer aus Erlangen

@Nbg-Realist: Vor über 20 Jahren hat die Uni Münster in einer Untersuchung schon mal festgestellt, dass der schlechte Ruf der Radfahrer daher kommt, dass viele Autofahrer die Verkehrsregeln nicht kennen.
Und Sie bestätigen das wieder. Denn die Hälfte Ihrer Aussagen ist so nicht richtig:
1. Müssen Radfahrende nicht alle Radwege benützen, sondern nur solche, die durch entsprechenden Verkehrszeichen als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind.
2. Müssen Radfahrende beim Vorbeifahren an Fußgängern nicht zwingend klingeln.

Nbg-Realist

Genauso, wie jeder wissen sollte....das Radfahrer Radwege zu benützen haben, rote Ampeln auch für Radfahrer gelten, Radfahrer beim Richtungswechsel Handzeichen geben müssen, Radfahrer klingeln müssen, wenn sie an Fußgängern vorbei fahren wollen...usw

Franke mit Rad und Auto

Zitat: "Was steckt dahinter?"
Das sollte eigentlich jeder Führerscheininhaber und jeder Bürger+innen wissen. Insofern ist die Frage rhetorischer Art.

Franke mit Rad und Auto

Zitat:"Was steckt dahinter?"
Das sollte jeder Führerscheininhaber und jeder Bürger+innen eigentlich wissen. Insofern ist die Frage rhetorischer Art.