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Achtung, Bußgeld: Darauf müssen Sie beim Einstellen der Parkscheibe achten
15.2.2024, 12:41 UhrIn jedem Auto sollte sich eine Parkscheibe befinden. Parkscheibe einstellen und los geht’s. Klingt einfach, oder? Doch manchmal riskieren Autofahrer ein ärgerliches Verwarnungsgeld, weil sie ihre Parkscheibe falsch einstellen.
Alles zu den blauen Parkscheiben, wie man die Parkscheibe am besten einstellt und worauf Sie sonst noch achten müssen, erfahren Sie hier.
Parkscheibe einstellen: So geht es
Laut Paragraf 13 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Autofahrer eine Parkscheibe nutzen, wenn ihnen das durch bestimmte Schilder vorgeschrieben ist. Eine Parkscheibe braucht man immer in sogenannten Parkraumbewirtschaftungszone, aber auch, wenn ein Zusatzschild sie vorschreibt. Dann muss man laut StVO die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einstellen.
Ein Beispiel zum besseren Verständnis: Wird das Fahrzeug um 11.05 Uhr abgestellt, sollen Autofahrer die Parkscheibe auf 11.30 Uhr stellen. Davon profitiert man natürlich auch als Autofahrer, da man dann etwas länger halten darf. Beträgt die Höchstparkdauer zwei Stunden und wird das Fahrzeug nach 13.30 Uhr kontrolliert, bekommt man ein "Knöllchen": Das ist ein anderes Wort für einen Strafzettel. Die Höhe des Verwarngeld liegt bei 20 bis 40 Euro. Damit das nicht passiert, sollte man rechtzeitig wieder aufbrechen.
Zudem müssen Autofahrer die Parkscheibe so im Auto auslegen, dass sie von außen gut sichtbar ist. Daher ist die Auslage auf dem Armaturenbrett empfehlenswert.
Grundsätzlich sollte eine Parkscheibe immer dann zum Einsatz kommen, wenn ein Hinweis durch ein Verkehrszeichen besteht oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig ist. Sollte der Automat defekt sein, gilt die Höchstparkdauer, welche auf dem Parkscheinautomaten ausgewiesen ist.
Parkscheibe weiterdrehen: Ist das erlaubt, wenn die Zeit nicht reicht?
Kurz und bündig: Nein! Das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ablauf der erlaubten Parkzeit ist ein Parkverstoß und damit verboten. Wird man dabei ertappt, bekommt man ein Knöllchen.
Vor- und Zurückfahren: Darf die Parkzeit mit diesem Trick verlängert werden?
Manche Menschen glauben, dass sie mit einmaligem Vor- und Zurückfahren die Parkzeit verlängern können. Dieser Trick ist jedoch nicht erlaubt. Entscheidend ist, dass nach dem Ablauf der Parkzeit ein neuer Parkvorgang eingeleitet wird. Dafür müsste der Autofahrer mit seinem Fahrzeug einmal um den Block fahren und im Anschluss wieder den Parkplatz nutzen, sofern dieser noch frei ist. Folglich ist eine Verlängerung der Parkdauer auf demselben Parkplatz möglich, wenn die Autofahrer eine kleine Spazierfahrt unternehmen. Fährt man lediglich kurz vor und zurück, ist das ein Parkverstoß.
Parkscheibe abgelaufen: Diese Kosten können entstehen
Eine Überschreitung der Parkzeit ist immer verboten, ganz gleich, um wie viele Minuten es sich handelt. Das Parken ohne gültige Parkscheibe bringt ein Bußgeldverfahren mit sich, bei dem mindestens 20 Euro Verwarngeld fällig werden. Wenn Autofahrer die erlaubte Parkzeit um mehr als 30 Minuten überziehen, droht eine Geldbuße von 25 Euro, bei einer Stunde sind es schon bis zu 30 Euro. Bei mehr als zwei Stunden Überziehung werden 35 Euro Strafe fällig und bei mehr als drei Stunden sogar 40 Euro. Die genannten Verwarngelder gelten seit dem 9. November 2021 – maßgeblich ist jederzeit der aktuelle Bußgeldkatalog.
Wer nicht zahlt, muss mit weiteren Aufforderungen zur Zahlung rechnen. Denn in der Regel wird die Stadt es nicht vergessen, dass sie noch Geld bekommt. Dazu kommen weitere Bearbeitungs- oder Mahngebühren. Wenn der Fahrzeughalter das Auto beispielsweise nicht selbst geparkt hat, muss er schriftlich dem Bußgeldbescheid widersprechen.
Parkscheibe einstellen: Auch auf Supermarkt-Parkplätzen?
Normalerweise ist das Parken auf Supermärkten-Parkplätzen kostenlos. Da allerdings Privatpersonen häufig ihr Auto auf den kostenlosen Parkplätzen abstellen, um in der Stadt shoppen zu gehen oder zur Arbeit zu gehen, weisen mittlerweile viele Supermärkte auf eine Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht hin.
Hiermit stellen die Ladenbesitzer sicher, dass die Kunden den Parkplatz auch wirklich nur zum Einkaufen in ihrer Filiale nutzen. Da es sich bei einem Supermarktparkplatz um ein Privatgrundstück handelt, müssen sich alle Autofahrer an die Regeln der Inhaber halten. Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz parkt, schließt automatisch einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert somit auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Hinweisschilder müssen jedoch gut sichtbar, bestenfalls an der Zufahrt des Parkplatzes, angebracht sein. Fahrzeuge ohne oder mit einer abgelaufenen Parkscheibe müssen mit einer Geldstrafe und schlimmstenfalls sogar mit einer Zahlung des Abschleppdienstes rechnen. Hier gibt es noch einige Fakten zum Parken vor Supermärkten mit einer Parkscheibe:
- Standzeiten auf privaten Parkplätzen sind meistens begrenzt.
- Bei einer Überziehung der Parkzeit droht eine Vertragsstrafe von 20 bis 40 Euro.
- Einige Supermärkte beauftragen sogar Firmen, welche den Parkplatz überwachen.
Rechtlich ist das Falschparken auf einem Supermarktparkplatz keine Ordnungswidrigkeit, sondern es gibt eine Vertragsstrafe. Denn es handelt sich um ein privates Grundstück und nicht um öffentlich bewirtschaftete Parkräume.
Wichtig: Die Zahlungsansprüche richten sich in diesem Fall nach dem Zivilrecht, welches keine Halterhaftung kennt. Dies bedeutet, wenn zum Beispiel ein Freund des Fahrers das Auto gefahren ist und dort geparkt hat, können die geltenden Ansprüche zurückgewiesen werden. In diesem Fall ist der Fahrer auch nicht verpflichtet, eine Aussage über den tatsächlichen Fahrer zu machen.
Benötigt man eine Parkscheibe für das Motorrad?
Egal, ob Auto oder Motorrad, eine Parkscheibe ist Pflicht. Sonst wird auch hier ein Bußgeldverfahren angestoßen.
Natürlich ist es bei einem Motorrad etwas schwieriger, eine Parkscheibe so anzubringen, dass sie nicht vom Wind weggeblasen oder gestohlen werden kann. Der ADAC empfiehlt, die Parkscheibe zu lochen und mit einem Kabelbinder zu befestigen. Zudem solle man darauf achten, dass die Parkscheibe wetterfest ist. Am besten mache man ein Foto zur Beweissicherung, bevor man den Parkplatz verlasse.
Elektronische Parkscheibe: Ist sie erlaubt?
Elektronische Parkscheiben sind grundsätzlich erlaubt, wenn der Fahrer eine Typengenehmigung besitzt. Für die elektronische Parkscheibe gelten besondere Vorschriften. Die Parkscheibe muss mit einem elektronischen Bewegungsmelder beim Abstellen des Motors automatisch eingestellt werden. Die Zeit darf also nicht "mitlaufen", vielmehr bleibt der Zeitpunkt des Abstellens unveränderlich. Ein weiteres Kriterium ist das gültige blau-weiße Parken-Verkehrszeichen. Zusätzlich muss auf der elektronischen Parkscheibe über dem Display "Ankunftszeit" stehen. Zuletzt ist eine 24h-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern verpflichtend.
Farbe der Parkscheibe - Muss sie blau-weiß sein?
Eine Parkscheibe ist immer blau-weiß. Teilweise gibt es witzige Gadgets oder pinke Parkscheiben mit Klischee-Sprüchen für Autofahrerinnen, wie zum Beispiel "bin shoppen". Diese sind zwar witzig, laut Straßenverkehrsordnung aber unzulässig. Auch andere Farben wie grün, gelb oder lila sind nicht erlaubt. Selbst eine individuelle Parkscheibe in der richtigen Größe ist unzulässig.
Zudem ist auch die Größe fix vorgegeben. Eine gültige Parkscheibe ist 11 cm breit und 15 cm hoch. Bei falscher Größe oder Farbe der Parkscheibe droht eine Strafe von 20 Euro.
Kriterien für eine gültige Parkscheibe:
- Größe: 11 cm x 15 cm
- Farbe: Blaue Hülle und weiße Zahlenscheibe
- Zeit: Anzeige in vollen und halben Stunden
- Schrift und Ziffern: müssen der DIN 1451 entsprechen
Was ist der Unterschied zwischen Parkuhr und Parkscheibe?
Parkuhren sieht man heute nur noch selten. Vor gut zwanzig Jahren waren sie aber noch massenhaft zu finden. Eine Parkuhr steht direkt am jeweiligen Parkplatz und man wirft Geld ein, um für eine gewisse Parkzeit zu bezahlen. Die Uhr läuft dann herunter und zeigt an, wie viel Zeit noch verbleibt. Fährt man vor Ablauf der Zeit weg, kann der nächste Parker die verbleibende Zeit an der Parkuhr nutzen. Die Parkgebühr ist somit nicht fahrzeugbezogen, sondern erlaubt, dass auf dem Parkplatz überhaupt ein Auto steht. Ab den 1990ern wurden Parkuhren durch Parkscheinautomaten ersetzt.
Somit gibt es einige Unterschiede zur Parkscheibe: Diese liegt im Auto und das Parken ist gratis - solange man rechtzeitig wieder fährt und keine Geldbuße zahlen muss.