Neues Jahr, neue Regeln

Das ändert sich 2024 für Autofahrer

Ulla Ellmer

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30.12.2023, 13:51 Uhr
Es geht voraus in Richtung 2024.

© Pete Lintforth/pixabay; Montage: nn Es geht voraus in Richtung 2024.

Kraftstoffpreise

Infolge der durch die Haushaltskrise ausgelösten Sparmaßnahmen steigt die CO2-Steuer zum 1. Januar 2024 stärker als geplant. Pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid (CO2) wird sie nicht von 30 auf 40 Euro, sondern gleich auf 45 Euro erhöht. Damit verteuert sich auch das Tanken. Nach Angaben des Außenhandelsverbandes für Mineralöl und Energie werden der Liter Benzin und Diesel etwa vier bis fünf Cent mehr kosten als noch 2023.

2025 soll die CO2-Steuer auf 55 Euro je Tonne steigen.

Führerscheinumtausch

Sofern ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, müssen ihn die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 nun in das neue, fälschungssichere EU-Scheckkartenformat umtauschen. Dafür haben sie bis zum 19. Januar 2024 Zeit. Verlangt wird eine Gebühr von 25 bis 30 Euro. Zum Umtausch wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt, ferner ein biometrisches Passbild, zudem muss die (noch) gültige alte Fahrerlaubnis vorgelegt werden, sei es der graue oder rosafarbene Papierführerschein oder ein Kärtchen. Die Gültigkeit des neuen Dokuments ist auf 15 Jahre begrenzt, nicht aber die der Fahrerlaubnis an sich, sie bleibt erhalten. Wer den Umtausch versäumt, muss mit zehn Euro Verwarngeld rechnen.

Führerscheinrichtlinie

Die EU arbeitet an einer Führerscheinnovelle. Ursprünglich war auch eine regelmäßige Erneuerung der Fahrerlaubnis diskutiert worden, die vor allem Senioren betroffen hätte und mit verpflichtenden medizinischen und psychologischen Untersuchungen verbunden gewesen wäre. Das dürfte den EU-Staaten nun aber nicht so auferlegt werden. Stattdessen sollen Autofahrer und Autofahrerinnen im Rahmen einer Selbstauskunft eigenverantwortlich bestätigen, dass sie sich körperlich und geistig noch fit genug zum Führen eines Kraftfahrzeugs fühlen. Aber auch das ist umstritten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) lässt wissen, dass er „wie Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) keinen Anlass für Selbstauskünfte für alle, ohne konkreten Grund“ sieht. Stattdessen empfiehlt der Club eine freiwillige Überprüfung der Fahrtüchtigkeit, wie sie etwa von Fahrschulen und den entsprechenden Diensten der Prüforganisationen angeboten wird.

Führerscheinkosten

Der Führerschein wird teurer. Eine Anpassung der Gebührenordnung sieht die Erhöhung der Prüfungsgebühren um elf Prozent vor. Das bedeutet, dass für die theoretische Prüfung knapp 25 Euro und für die praktische Fahrprüfung der Klasse B rund 130 Euro (bislang 117 Euro) zu bezahlen sind.

Ab Oktober 2024 genügt die M+S-Kennzeichnung nicht mehr. Als wintertauglich werden dann ausschließlich Reifen mit Alpine-Symbol (links) akzeptiert.

Ab Oktober 2024 genügt die M+S-Kennzeichnung nicht mehr. Als wintertauglich werden dann ausschließlich Reifen mit Alpine-Symbol (links) akzeptiert. © GTÜ

M+S-Reifen

In Deutschland gilt bekanntlich die situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) darf nur mit entsprechend geeigneten Reifen gefahren werden. Zu erkennen sind sie am sogenannten Alpine-Symbol, das ein dreigezacktes Berg-Piktogramm mit Schneeflocke zeigt. Derzeit gilt noch eine Übergangsfrist, während der noch ältere Reifen mit bloßer M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) toleriert werden. Ab Oktober 2024 ist es damit vorbei. Dann ist das Alpine-Symbol zwingend vorgeschrieben. Wer ohne unterwegs ist, muss mindestens mit 60 Euro Bußgeld und einem Flensburg-Punkt rechnen.

Black-Box

Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) ist für neu entwickelte Fahrzeugtypen bereits seit Juli 2022 Pflicht. Ab 7. Juli 2024 muss er in allen neu zugelassenen Autos verbaut sein. Die Black-Box zeichnet permanent Fahrzeugdaten wie Geschwindigkeit, Bremsvorgänge, Airbag-Auslösungen oder den Anschnall-Status der Passagiere auf. Gerichten und Sachverständigen, die einen Unfallhergang rekonstruieren müssen, soll so die Arbeit erleichtert werden. Die Daten werden lokal und anonymisiert im Fahrzeug erhoben und immer wieder überschrieben. Eine Speicherung erfolgt erst dann, wenn es zu einem Unfall kommt. Laut ADAC ist dabei ein Zeitfenster relevant, das die fünf Sekunden vor dem Aufprall bis zu den 300 Millisekunden danach abdeckt. Nicht erhoben werden Informationen über andere Verkehrsteilnehmer, auch Videoaufzeichnungen sind nicht möglich.

Assistenzsysteme

Ebenfalls ab dem 7. Juli 2024 müssen Neuwagen serienmäßig mit einigen zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Dazu gehören Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, Rückfahrassistent, Müdigkeitswarner sowie der Geschwindigkeitsassistent, auch Intelligent Speed Assistance (ISA) genannt. Er macht Autofahrer und Autofahrerinnen durch akustische und optische Signalgebung darauf aufmerksam, dass sie das geltende Tempolimit überschreiten. Der ISA darf auch abgeschaltet werden. Dies muss allerdings bei jedem Motorstart aufs Neue erfolgen.

Was alkoholempfindliche Wegfahrsperren betrifft, wird vorerst nur eine Schnittstelle Pflicht, über welche die sogenannten Alkolocks zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden können.

Kfz-Versicherung

Die meisten Fahrzeughalter haben es bereits schwarz auf weiß: Die Kfz-Versicherungsprämien steigen im neuen Jahr vielfach stark an. Das Vergleichsportal Verivox hat einen durchschnittlichen Aufschlag von zwölf Prozent errechnet. Ursächlich sind neben inflationsbedingt verteuerten Reparaturkosten und höheren Rohstoffpreisen auch gestiegene Schadenquoten.

HU-Plakette

Wenn das Kfz-Kennzeichen eine grüne „TÜV-Plakette“ trägt, steht 2024 die Hauptuntersuchung an. Nach bestandener HU wird eine blaue Plakette aufgeklebt, die dann bis 2026 gilt. Weil Neufahrzeuge bis zur ersten HU drei Jahre Zeit haben, sind 2024 auch Fahrzeuge mit gelber Plakette dran.

Schon wer die HU um mehr als zwei Monate überzieht, muss mit 15 Euro Bußgeld rechnen. Vier bis acht Monate Verzug kosten 25 Euro, mehr als acht Monate 60 Euro, zusätzlich gibt es einen Flensburg-Punkt.

Kinderreisepass

Der bisherige Kinderreisepass für Kinder unter zwölf Jahren wird abgeschafft. Das bedeutet aber nicht, dass die Kleinen jetzt ohne Ausweisdokument reisen können. Für Länder außerhalb der EU ist ab Januar 2024 ein regulärer Reisepass mit Chip und biometrischem Bild erforderlich; die Beantragung kostet 37,50 Euro. Für Reisen innerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums genügt ein günstigerer Personalausweis (22,80 Euro).

Im Unterschied zum alten Kinderreisepass, der nur ein Jahr gültig war, läuft der elektronische Pass erst nach sechs Jahren ab – zumindest dann, wenn sich das Aussehen des Kindes während dieser Zeit nicht signifikant verändert. Die gleiche Gültigkeitsfrist gilt für den Personalausweis. Erwachsene ab 24 Jahren brauchen erst nach zehn Jahren ein neues Dokument.

Noch nicht abgelaufene beziehungsweise bis zum Jahresende 2023 beantragte alte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit. Laut Auto Club Europa (ACE) kann es aber passieren, dass sie nicht mehr von jedem Land anerkannt werden.

Verkehrsverstöße im Ausland

Wer im Ausland zu schnell unterwegs ist, muss derzeit nur zahlen, der Führerschein hingegen ist nicht in Gefahr. Das möchte die EU-Kommission ändern. Wird aus ihrem Richtlinienentwurf Realität, würden im Ausland „erworbene“ Fahrverbote auch in Deutschland gelten.

Italien wiederum plant, die Bußgelder für bestimmte Verkehrsdelikte zu erhöhen. Vor allem Alkohol am Steuer, Handynutzung und andere ablenkende Tätigkeiten sollen strenger sanktioniert werden. Und im Rahmen eines neuen Polizeivertrags zwischen Deutschland und der Schweiz könnten Bußgelder künftig einfacher bei Bürgern diesseits und jenseits der Grenze einzutreiben sein. Voraussetzung ist, dass Bußgeld und Verfahrenskosten in Summe mindestens 70 Euro (Deutschland) beziehungsweise 80 Schweizer Franken (Schweiz) betragen.

THG-Quote

Den Umweltbonus für Elektroautos hat die Ampelkoalition bekanntlich ihren Sparzwängen geopfert. Zumindest über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Halter und Halterinnen eines vollelektrischen Pkw, Lkw oder Rollers aber auch 2024 wieder etwas Geld verdienen. Die THG-Zertifikate werden dabei an Vermittler verkauft, die sie bündeln und dann „en gros“ an große Unternehmen weitergeben, die Emissionsrechte nachkaufen müssen. Für den Antrag ist nur der Fahrzeugschein (offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I) erforderlich.

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