Verkehrsregeln

Alkoholisiert auf dem Fahrrad? Ab wann Bußgelder drohen

Elias Thiel

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27.8.2024, 07:14 Uhr
Fahrradfahrer mit Bierflasche (Symbolbild).

© IMAGO/Depositphotos Fahrradfahrer mit Bierflasche (Symbolbild).

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Wer nach einer Party oder einem geselligen Zusammensein mit den Freunden noch mit dem Fahrrad nach Hause fahren möchte, stellt sich die Frage: Ist das legal? Darf man betrunken Fahrrad fahren? Das kommt darauf an, wie viel Promille man intus hat.

Es gibt zwei wesentliche Promillegrenzen (Alkoholgrenze) beim Fahrrad:

1) 0,3 Promille

Das Fahrradfahren ab 0,3 Promille wird auch als "relative Fahruntauglichkeit" bezeichnet. Rechtlich ist Fahrradfahren auch über 0,3 Promille in Ordnung.

Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Fahrverhalten unauffällig ist und kein Unfall verursacht wird. Fährt man hingegen unsicher oder in Schlangenlinien, kann es bei einer Kontrolle durchaus strafrechtliche Folgen geben.

2) 1,6 Promille

Sobald Fahrradfahrer die Promillegrenze von 1,6 erreichen oder überschreiten, müssen sie mit härteren Konsequenzen rechnen. Diese sogenannte "absolute Fahruntüchtigkeit" wird strafrechtlich geahndet und bestraft. Denn hier steht für die Rechtssprechung fest, dass sich Fahrradfahrer nicht mehr sicher im Straßenverkehr bewegen. Das gilt auch ohne Fahrfehler.

Wird man mit einem so hohen Promillewert auf dem Fahrrad erwischt, gibt es normalerweise eine Strafanzeige, eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts und drei Punkte in Flensburg. Zudem wird oft eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet, der sogenannte "Idiotentest". Wer die Untersuchung nicht besteht, muss damit rechnen, dass der Führerschein entzogen wird.

Achtung: Dabei sollte man beachten, dass die Promillegrenzen im Vergleich zum Autofahren deutlich lockerer sind. Für Autofahrer gilt: Ab 0,5 Promille kann man strafrechtlich geahndet werden, während ab 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit die Rede ist.

Einige Menschen sind der Meinung, dass betrunken Fahrradfahren im Gegensatz zum Autofahren kein Problem ist. Dies wird häufig damit begründet, dass ein Fahrrad deutlich langsamer als ein Auto ist und somit nicht so große Schäden wie ein Auto verursachen kann. Allerdings stimmt dies nicht, denn wer betrunken mit dem Fahrrad fährt, kann sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls schädigen.

Wer die Promillegrenze auf dem Fahrrad überschreitet, kann keine sichere Fahrt mehr garantieren. Denn die Sinne sind ab einer bestimmten Menge Alkohol eingeschränkt. Die Fahrradfahrer haben einen Tunnelblick, der Gleichgewichtssinn ist beeinträchtigt und die Reaktionszeit wird länger. Auch wenn der Schaden durch einen Fahrradunfall in der Regel geringer ausfällt als beim Auto, können durch einen Zusammenstoß andere Radfahrer und Fußgänger verletzt werden. Aber auch die Fahrradfahrer selbst sollen vor Unfällen geschützt werden.

Das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss geht mit strafrechtlichen Konsequenzen einher. Bei der Beurteilung ist die konkrete Situation wichtig. Dabei spielen die beiden Promillegrenzen 0,3 und 1,6 eine große Rolle.

Welche Konsequenzen drohen bei 0,3 Promille auf dem Fahrrad?

Auch auf dem Fahrrad sollte man besser unter der Alkoholgrenze von 0,3 Promille bleiben. Ansonsten kann es in einigen Fällen zu verkehrsrechtlichen Konsequenzen kommen - wenn man erkennbar angetrunken wirkt.

Beispiele dafür sind ein Hin- und Herschwanken auf dem Fahrrad, dass man andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder dass man einen Unfall verursacht. Sobald die Polizei ein auffälliges Verhalten bemerkt, dürfen Polizeibeamte den Alkoholspiegel kontrollieren. Bei einem Wert von mindestens 0,3 Promille ist eine Strafanzeige möglich. Zudem müssen erkennbar angetrunkene Radfahrer mit zwei Punkten in Flensburg rechnen.

Wenn die Polizei einen Radfahrer zum Beispiel mit 0,4 oder 0,5 Promille kontrolliert, dieser sich aber unauffällig verhält, muss er keine Konsequenzen fürchten. Hier kommt es also immer darauf an.

Welche Strafen drohen ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad?

Anders sieht es bei der Promillegrenze von 1,6 aus. Wenn Fahrradfahrer die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschreiten, drohen ernsthafte Konsequenzen. Diese Strafen sind zunächst unabhängig von einem Unfall oder einer auffälligen Fahrweise, da die 1,6 Promillegrenze bereits ausreicht für den Beginn der "absoluten Fahruntüchtigkeit".

Fahrradfahrer, die von der Polizei kontrolliert werden und einen Wert von 1,6 Promille haben, erhalten eine Strafanzeige. Zugleich drohen eine Geldstrafe (in der Regel in der Höhe von 30 Tagessätzen, also einem monatlichen Nettogehalt) und drei Punkte in Flensburg. In den meisten Fällen wird der Betroffene auch zur Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichtet. Wer bei dieser Untersuchung durchfällt, dem kann sogar der Führerschein entzogen werden.

Achtung: Wiederholungstäter werden noch härter bestraft. Bei einer wiederholten Fahrt im Straßenverkehr mit mehr als 1,6 Promille kann der Führerschein direkt eingezogen werden. Theoretisch ist sogar ein Fahrverbot für das Fahrrad möglich. Auch die Geldstrafen fallen in der Regel höher aus.

Nachdem für das Fahrrad die Alkoholgrenze erklärt wurde, stellt sich die Frage: Gelten die Promillegrenzen auch für E-Bikes?

Genau wie für Fahrräder gelten auch für E-Bikes bestimmte Promillegrenzen. Beim E-Bike wird zwischen einem Pedelec und einem E-Bike differenziert. Ein E-Bike unterstützt das Fahren elektrisch bis zu 25 km/h. Hier gelten dieselben Regeln wie beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss.

Mit einem Pedelec können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden, sodass hier strafrechtlich die gleichen Regeln wie für ein Auto gelten. Und zwar auch, wenn man zum Zeitpunkt der Kontrolle ohne Motorunterstützung geradelt ist.

Wer mit mindestens 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen bei einem Erstverstoß zwei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von etwa 500 Euro und ein Monat Fahrverbot. Sind es über 1,1 Promille, handelt es sich sogar eine Straftat. In diesem Fall drohen eine Geld- oder Freiheitstraße, ein langer Führerscheinentzug und drei Punkte in Flensburg. Bei Wiederholungstätern werden die Strafen entsprechend erhöht.

Für alle Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Regel - sofern sie ein Kraftfahrzeug führen. Da es sich bei einem Fahrrad nicht um ein Kraftfahrzeug handelt, gilt die 0,0-Promille-Grenze jedoch nicht für das Fahrradfahren in der Probezeit.

0,3 Promille sind schnell erreicht. Wie sehr sich Alkohol auswirkt, kommt unter anderem auf das Gewicht an, genauer gesagt auf den Flüssigkeitsgehalt im Körper. Zudem sind auch die Trinkgeschwindigkeit und der Mageninhalt relevant. Den eigenen Promillewert kann man also nicht präzise ausrechnen.

Es gibt aber Formeln, die den Wert annähern. Dazu teilt man die Menge an reinem Alkohol in Gramm durch das Körpergewicht in Kilogramm. Als Mann teilt man den Wert noch durch 0,7; als Frau durch 0,6. Das liegt daran, dass Männer im Schnitt einen Flüssigkeitsgehalt im Körper von rund 70 Prozent aufweisen, bei Frauen sind es etwa 60 Prozent.

Somit reichen bei einer 60 kg schweren Frau bereits 0,3 l Bier oder 0,1 l Wein aus, um auf 0,3 Promille zu kommen. Ein 80 kg schwerer Mann erreicht 0,3 Promille mit circa 0,5 l Bier oder 0,2 l Wein. Dann wird der Alkohol langsam abgebaut - etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde.

Ein 80 kg schwerer Mann muss dann wiederum ungefähr fünf 0,5 Liter Bier trinken, um einen Promillewert von 1,62 zu erreichen. Eine 60 kg schwere Frau erreicht bereits mitunter bei drei 0,5 Liter Bier einen Promillewert von 1,53 Promille.

Achtung: Jeder Körper reagiert unterschiedlich auf Alkohol und verarbeitet diesen in unterschiedlicher Geschwindigkeit.

Wer mit dem Fahrrad gefahren ist und spontan Alkohol getrunken hat, stellt sich die Frage: Wenn ich das Fahrrad nicht mehr fahren darf, darf ich das Rad dann nach Hause schieben?

Ja, denn es ist nicht strafbar, alkoholisiert ein Fahrrad neben sich her zu schieben. Wenn dazu allerdings Ausfallerscheinungen kommen, sollte man das Rad lieber stehen lassen (wenn man das Fahrrad zum Beispiel kaum halten kann oder es immer wieder umstößt). Wenn es hier zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt, haftet der betrunkene Fußgänger. Zudem bringt er sich auch noch selbst in Gefahr.

Anders als in Deutschland gelten in anderen Ländern in Europa deutlich strengere Regeln für betrunkene Fahrradfahrer. In vielen Ländern beginnen ernsthafte Strafen schon ab 0,5 Promille.