Hauptuntersuchung

TÜV-Plakette: Das bedeutet der Stempel auf dem Kennzeichen - und so lesen Sie die Plakette richtig

Elias Thiel

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15.7.2024, 07:18 Uhr
Die orange Plakette steht für eine Prüfung im Jahr 2025.

© IMAGO/KH/IMAGO/Karina Hessland Die orange Plakette steht für eine Prüfung im Jahr 2025.

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Der farbige und kreisrunde Aufkleber auf dem hinteren Nummernschild wird "TÜV-Plakette" genannt. Daran kann man ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung des Fahrzeugs ansteht. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie die TÜV-Plakette ablesen und wann Sie ihr Auto wieder prüfen lassen sollten, dann sind Sie hier genau richtig.

Auf dem Kennzeichen jedes zugelassenen Fahrzeugs in Deutschland findet sich ein runder, einfarbiger Aufkleber - bekannt als TÜV-Plakette. Fahrzeughalter erhalten diesen Sticker, wenn ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung besteht. Diese Untersuchung ist notwendig, um ein Fahrzeug auf deutschen Straßen fahren zu dürfen.

Da ursprünglich nur der TÜV die Hauptuntersuchung (HU) durchführte, hat sich der Begriff "TÜV-Plakette" eingebürgert. Offiziell wird das Siegel jedoch "Prüfplakette" genannt. Weitere geläufige Bezeichnungen sind TÜV-Siegel, TÜV-Stempel, TÜV-Marke oder HU-Plakette. Heute dürfen aber auch andere Prüfstellen wie beispielsweise die DEKRA, GTÜ oder KÜS die HU durchführen - ein ähnlicher Vergleich hierzu ist, dass Taschentücher geläufig Tempo genannt werden.

Die TÜV-Plakette wird auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen des Autos in der Mitte platziert. Sie sieht dem Ziffernblatt einer Armbanduhr ziemlich ähnlich. Allerdings unterscheidet sie sich in einem wichtigen Detail - die Ziffern laufen linksherum, also gegen den Uhrzeigersinn. Außerdem ist anders als bei einem Uhrenziffernblatt nicht immer die zwölf oben. Das hilft Vertretern von Ordnungsbehörden ganz einfach (auch von weitem) zu erkennen, wann das Fahrzeug fällig für die nächste HU ist. Zudem kann man auch selbst den TÜV ablesen und somit erfahren, wann die nächste HU ansteht.

Die TÜV-Plakette dient als Nachweis dafür, dass ein Fahrzeug die Hauptuntersuchung (HU) bestanden hat und somit verkehrstauglich ist. Sie erlaubt es, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Deutschland zu betreiben.

Damit man weiß, wann die nächste HU ansteht, sollte man das TÜV-Kennzeichen auch lesen und verstehen können. Die Plakette gibt es in verschiedenen Farben und mit unterschiedlichen Zahlen, die im Folgenden näher erläutert werden.

Auf der hinteren Fahrzeugkennzeichen-Plakette befindet sich in der Mitte eine zweistellige Zahl. Diese gibt das Jahr an, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Zum Beispiel weist die Zahl 25 in der Mitte darauf hin, dass die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs im Jahr 2025 überprüft werden muss.

Oben auf der Plakette steht eine weitere ein- oder zweistellige Zahl, die den Monat der fälligen HU bezeichnet. Eine 10 bedeutet beispielsweise, dass die HU im Oktober erfolgen muss und ein Termin bei TÜV, DEKRA oder einer anderen zugelassenen Prüforganisation vereinbart werden sollte.

Die Farbe der TÜV-Plakette gibt auf den ersten Blick an, in welchem Jahr das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss. Die folgenden sechs Farben gibt es:

2024: Grüne Plakette
2025: Orange Plakette
2026: Blaue Plakette
2027: Gelbe Plakette
2028: Braune Plakette
2029: Rosa Plakette

Sobald das nächste Jahr beginnt, verliert die vorherige Farbe ihre Gültigkeit.

Um die Jahre klar zu unterscheiden, werden immer nur diese sechs Farben in einer festgelegten Reihenfolge verwendet.

Achtung: Fahrzeuge mit einer alten Plakette riskieren ein Bußgeld. Viele Filialen von TÜV und DEKRA bieten aber sogar einen Erinnerungsservice an, um den HU-Termin nicht zu vergessen. Der fällige Termin ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein vermerkt.

Neben der Farbe und den Zahlen gibt es noch einen schwarzen Balken auf jeder TÜV-Plakette. Aber was bedeutet dieser?

Der schwarze, gebogene Balken am Rand der Plakette dient dazu, die Zahlen auch aus großer Entfernung gut zu erkennen. Dieser markiert den Monat der nächsten Hauptuntersuchung - stellt diesen aber auf eine ganz andere Weise dar. Wenn sich der Balken zum Beispiel an der Position befindet, wo auf einem Uhrenziffernblatt der Zeitraum von 8 bis 10 Uhr wäre, steht der nächste TÜV im September (bei der 9) an.

In einigen Fällen findet die HU auch vor dem vorgesehenen Termin statt. Beispielsweise, weil jemand sein Auto mit zwei Jahren TÜV verkaufen möchte. Oder ein Fahrzeughalter überzieht den Termin – weder im ersten noch im zweiten Fall wird die Laufzeit der Plakette verlängert oder verkürzt. Diese gilt immer zwei Jahre (24 Monate) ab dem tatsächlichen HU-Termin.

Wenn die TÜV-Plakette abgelaufen ist, drohen Verwarnungen und Bußgelder. Man sollte nicht länger als zwei Monate mit einer abgelaufenen Plakette durch die Gegend fahren, da sonst Bußgelder fällig werden. Bei einer Überschreitung des Termins um zwei bis vier Monate beträgt das Bußgeld 15 Euro. Zwischen vier und acht Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten nach Ablauf der Frist werden bereits 60 Euro Bußgeld fällig – außerdem muss man mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Wer mehr als zwei Monate zu spät ist, zahlt außerdem 20 Prozent mehr für die Hauptuntersuchung, da der Prüfumfang größer ist. Zudem könnte die Versicherung bei einem Unfall eine Verletzung der Sorgfaltspflicht annehmen und die Kosten nicht übernehmen, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist und die HU überfällig ist.

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