Rechtliche Grauzone

Verbotene Blitzer-Apps: Wer sie trotzdem nutzen darf

ule

21.8.2022, 15:49 Uhr
Verbotene Blitzer-Apps: Wer sie trotzdem nutzen darf

© Michael Schwarzenberger/pixabay

Radarwarngeräte, Blitzer-Apps oder entsprechende Alarmfunktionen des Navigationsgeräts sollen davor bewahren, mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Tempomessung zu geraten. Nach Informationen von Bitkom, dem Verband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, nutzt fast die Hälfte aller Autofahrer und Autofahrerinnen eine solche Vorrichtung. Dabei ist das streng untersagt. Wer sich beim Gebrauch erwischen lässt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Flensburg-Punkt. Außerdem darf die Polizei ein betriebsbereites Radarwarngerät beschlagnahmen. Das Smartphone kann zwar nicht einkassiert werden, „das wäre unverhältnismäßig“, wie die Rechtsexperten der ARAG-Versicherung erklären. Zumindest aber können die Beamten verlangen, dass die Blitzer-App auf dem Mobiltelefon gelöscht wird.

Allerdings betrifft das geschilderte Verbot nur denjenigen, der das Fahrzeug führt – nicht aber den Beifahrer oder die Beifahrerin. Auf diese „kuriose Grauzone“ weisen die Rechtsexperten der ARAG-Versicherung hin. Mitfahrer an Bord dürfen nämlich sehr wohl mithilfe eines Geräts Radarfallen ermitteln und die entsprechende Warnung an die Person hinterm Steuer weitergeben. Und vor Fahrtantritt oder während einer Rast ist es auch dem Fahrer selbst erlaubt, sich zu informieren.

Nicht unter das Warn-Verbot fallen übrigens Blitzer-Meldungen im Radio, denn sie „erfolgen unabhängig vom aktuellen Standort des Fahrers“, sagen die Rechtsexperten. Keine Konsequenzen muss auch befürchten, wer andere Verkehrsteilnehmer per Handzeichen vor einer Tempomessung warnt.

Die Lichthupe hingegen darf nicht betätigt werden, ihr Einsatz ist Situationen vorbehalten, in denen auf eine echte Gefahr aufmerksam gemacht oder – außerorts – ein Überholvorgang angekündigt werden soll.

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