"Corona-Auszeit"

Kaum jemand weiß davon: Staat zahlt Ihnen fast den kompletten Urlaub

25.7.2022, 09:20 Uhr
Kaum jemand weiß davon: Staat zahlt Ihnen fast den kompletten Urlaub

© Benjamin Nolte/dpa

"Corona-Auszeit" nennt sich das Programm, mit dem die Bundesregierung Familien mit kleinen und mittleren Einkommen oder einem schwerbehinderten Mitglied einen vergünstigten Urlaub ermöglichen möchte. 50 Millionen Euro wurden im vergangenen Sommer dafür bereitgestellt. Bis Ende 2022 läuft das Programm.

Gebucht werden kann nur von Familien mit minderjährigen Kindern, für die es einen Kindergeldanspruch gibt. Zudem müssen weitere Kriterien erfüllt werden. Zwischen 123 gemeinnützigen Familienferienstätten können Interessierte im ganzen Bundesgebiet wählen – vom Bodensee über den Harz bis zur Ostsee. Maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen können Berechtigte noch in diesem Jahr buchen. Zahlen müssen sie lediglich einen Eigenanteil von zehn Prozent für die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, sofern diese im Preis inbegriffen sind. Den Rest übernimmt der Bund. Kosten für An- und Abreise sowie Kurtaxe kommen obendrauf.

Wer eine passende Unterkunft ausgesucht hat, muss sich zunächst dort erkundigen, ob es freie Plätze gibt. Laut Familienministerium sind viele Unterkünfte in den Ferienzeiten schon ausgebucht. Gültiger Reisezeitraum: bis zum 31. Dezember 2022. Erst im nächsten Schritt muss die Berechtigung nachgewiesen werden.

Diese Kriterien müssen Familien erfüllen

Teilnehmen können beispielsweise Familien, die nicht allzu viel Geld besitzen. Dabei kommt es auf die Anzahl an Familiengehörigen an. Pro Haushaltsmitglied darf nicht mehr als 15.500 Euro an Vermögen vorliegen. Zudem wird das Jahreseinkommen betrachtet.

Bei einem alleinerziehenden Elternteil mit einem Kind unter sechs Jahren liegt diese laut Rechner bei 41.868 Euro. Bei einem Ehepaar oder einer Lebenspartnerschaft mit Kind unter sechs Jahren sind 68.808 Euro. Je nach Anzahl oder Alter der Kinder variiert der Wert. Zum Einkommen zählen sämtliche Einkommensarten aller im Haushalt lebenden Personen – auch Kindergeld, Rente, Unterhalt.

Sozialleistungsempfänger sind automatisch berechtigt. Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder Familien mit einem minderjährigen Kind, bei denen ein Elternteil schwerbehindert ist, ebenso. Wichtig ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat und ein Kindergeldanspruch besteht.

Einkommensrechner dient als Orientierungshilfe

Wer sich unsicher ist, ob seine Familie die Kriterien erfüllt, kann als erste Orientierungshilfe den Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung nutzen. Dieser fragt allerdings nicht alle relevanten Voraussetzungen ab. Erkundigen kann man sich auch per Hotline (0800/86 61 159).

Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, sucht man sich eine Unterkunft aus und fragt diese für den gewünschten Zeitraum an. Hat diese Kapazitäten, schickt sie ein Corona-Auszeit-Formular zurück, das man ausfüllen und an die Unterkunft senden muss. Dann werden die Daten geprüft. Anschließend kann man den vergünstigten Familienurlaub buchen.

Die Corona-Auszeit gilt explizit für alle Familienformen, die die Voraussetzungen erfüllen – also zum Beispiel auch für Stief- oder Pflegeeltern. Ein Rechtsanspruch auf den vergünstigten Urlaub besteht indes nicht. Die Mittel und die Plätze in den Unterkünften sind begrenzt. Das Bundesfamilienministerium kann nicht abschätzen, wie lange das Fördergeld reicht. Auf Nachfrage heißt es, das hänge davon ab, wie viele Personen je Urlaub anreisten und wie lange sie blieben.

Dieser Artikel wurde am 27. Juli gegen 9.20 Uhr aktualisiert.

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