Was Einstufungen bedeuten
Risikogebiet oder Hochinzidenzgebiet: Was Urlauber wissen müssen
15.7.2021, 13:59 UhrDrei Begriffe sind für die Rückreise nach Deutschland wichtig: Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet. Fällt ein Land in eine dieser Kategorien, gelten zusätzliche Regeln für Urlauber. Dabei gibt es keine klaren Inzidenzwerte mehr für die Einstufung. Stattdessen analysiert ein Gremium aus dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Auswärtige Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Lage und fällt dann eine Entscheidung.
Bekannt gegeben werden die neuen Einschätzungen meistens am Freitag und greifen dann etwa in der Nacht auf den Sonntag. Somit haben Reisende nur einen kleinen Puffer, bis neue Maßnahmen gelten. Die aktuellen Ländereinstufungen finden Sie jeweils beim RKI.
Was gilt bei jeder Urlaubsreise ins Ausland?
Wer deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger ist, darf grundsätzlich zurück nach Deutschland einreisen. Gleiches gilt für Angehörige der Schengen-Staaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Bürger aus anderen Ländern müssen in der Regel vollständig geimpft sein oder aus bestimmten von der EU empfohlenen Drittstaaten stammen. Eine Liste dieser Drittstaaten sowie die genaue Regelung finden Sie hier.
Wer mit dem Flugzeug nach Deutschland zurückfliegt, muss der Fluggesellschaft vor dem Abflug grundsätzlich ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Diese Nachweispflicht gilt auch wegen der Delta-Variante bis mindestens Mitte September weiter. Aus welchem Land man abfliegt, ist egal. Antigenschnelltests dürfen maximal 48 Stunden alt sein, PCR-Tests bis zu 72 Stunden.
Was gilt für die Rückkehr aus Risikogebieten?
Als Risikogebiet zählen Regionen mit erhöhten Fallzahlen und einem erhöhte Infektionsrisiko. Ein Indikator ist eine Inzidenz von über 50. Wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss zusätzlich die sogenannte Digitale Reiseanmeldung ausfüllen. Zusätzlich müsste sich der Reisende in eine zehntägige Quarantäne begeben, solange er keinen negativen Test vorweisen kann.
Einen negativen Test brauchen Flugreisende aber sowieso. Auch wer mit dem Auto oder Zug zurückkommt, muss ihn spätestens nach 48 Stunden auf der Plattform "Digitale Reiseanmeldung" hochladen. Wer das bereits bereits vor der Einreise erledigt, erspart sich also die Quarantäne.
Was gilt für den Urlaub in Hochinzidenzgebieten?
Als Hochinzidengebieten gelten Regionen mit hohen Fallzahlen und einem erhöhten Infektionsrisiko. Ein Indikator ist ein Inzidenzwert von über 200.
Unabhängig von der Reiseart muss man hier vor der Einreise ein negativer Corona-Test vorlegen, solange man nicht genesen oder geimpft ist. Das erledigt man mit der Digitalen Reiseanmeldung. Zusätzlich gilt eine Mindestquarantäne von fünf Tagen, nach denen man sich freitesten kann, sonst von zehn Tagen.
Was gilt für Virusvariantengebiete?
Hierzu zählen Regionen mit einer Virusvariante, die nicht in Deutschland verbreitet ist, und die gleichzeitig als besonders riskant gilt. Wer in einem Virusvariantengebiet war, für den gilt eigentlich ein Beförderungsverbot. Wer in Deutschland wohnt, darf aber trotzdem zurück, muss aber in Deutschland 14 Tagen lang in Quarantäne - ohne Möglichkeit einer Freitestung. Auch Geimpfte müssen in Quarantäne. Aktuell zählt kein Land in Europa als Virusvariantengebiet.
Zusätzlich muss vor der Rückreise ein negativer Test vorgelegt werden, der maximal 24 Stunden alt sein darf, besagt die Coronavirus-Einreiseverordnung. Das gilt für alle Personen ab sechs Jahren. Auch hier braucht es eine Digitale Reiseanmeldung.
Hier können Sie Ihre Meinung zur Corona-Krise kundtun oder sich mit anderen Usern zum Thema austauschen. Alle Artikel zu Corona haben wir zudem für Sie auf einer Themenseite gesammelt.