Kostbares Wasser
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen: Worauf Sie beim Gießen im Sommer unbedingt achten müssen
22.6.2023, 10:53 UhrDie Sommer werden immer heißer - das treibt dem Hobbygärtner den Schweiß auf die Stirn. Gerade in Perioden großer Hitze und Trockenheit ist es essenziell, die geliebten Blumen im Garten ausgiebig zu gießen. Dabei sollte man allerdings nicht vorschnell handeln. Ganz nach dem Motto "Gießen will gelernt sein" kann ein Verstoß gegen geltendes Recht mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Entnahme aus Gewässern
Auf den heißen Juni folgen laut "wetter.de" wie auch die letzten Jahre voraussichtlich ein zu trockener Juli und August, was zu Einschränkungen beim Gießen führen kann. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Teichen, Seen, mitunter aber auch Brunnen ist gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz von den jeweiligen Landratsämtern und kreisfreien Städten geregelt und erfordert in der Regel spezielle Genehmigungen für größere Mengen.
"Der Erhalt einer ökologischen Mindestwasserführung in Fließgewässern sowie eines Mindestwasserstands in Seen ist zwingend erforderlich, um einen guten ökologischen Zustand der Gewässer sicherzustellen.", heißt es dazu vom Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Verstöße gegen dieses Verbot können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Gemeingebrauch
Kleinere Mengen dürfen als "Gemeingebrauch" aus den Gewässern geschöpft werden, können aber von örtlichen Behörden verboten werden, wenn der Lebensraum im und am Wasser gefährdet ist.
"Für den sogenannten Gemeingebrauch ist keine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich.", heißt es diesbezüglich aktuell (Stand: 22.06.2023, 10:30 Uhr) auf der Seite des Nürnberger Umweltamtes. Unter Gemeingebrauch wird beispielsweise die Entnahme von Wasser mit einem Handschöpfgerät (Gießkanne, Eimer) aus einem Gewässer verstanden. "So dürfen Sie also mit einer Gießkanne oder einem Eimer Wasser aus einem Bach schöpfen. Aber Achtung: Das Entnehmen mittels einer Pumpe, auch für den privaten Gebrauch, ist kein Gemeingebrauch!"
Zur Sicherheit sollte prinzipiell vorher beim zuständigen Amt nachgefragt werden.
Verwendung von Trinkwasser
Die Verwendung von Trinkwasser zum Gießen von Pflanzen oder zum Autowaschen kann in begründeten Einzelfällen von den zuständigen Wasserversorgern eingeschränkt oder untersagt werden. Für Verstöße gegen diese Einschränkungen können ebenfalls Bußgelder verhängt werden. So wurde letztes Jahr beispielsweise die Verwendung von Leitungswasser für das Bewässern von Gärten, Befüllen von Pools und Waschen von Autos aufgrund einer potenziellen Knappheit von Trinkwasser in manchen Landkreisen verboten, wie "Chip" berichtet.
Verbraucher sollten sich daher immer bei den zuständigen Wasserbehörden über die geltenden Regelungen informieren. Alternativ können Sie Regenwasser sammeln oder bereits verwendetes Wasser, z. B. gesammelt vom Duschen, Baden oder Kochen (Kartoffelwasser), zum Gießen verwenden, um den Garten einerseits zu düngen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen.
Für das Stadtgebiet Nürnberg ist das Umweltamt zuständig für den Vollzug der Wassergesetze. Hier können Bürger sich beraten lassen.
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