Umwelt- und Millionenschäden
Suppenreste, Taschentücher und Putzwasser: Was darf man alles in der Toilette entsorgen?
6.4.2022, 12:02 UhrWas man alles in einer Toilette entsorgen darf, was auf keinen Fall in das Klo gehört und was man sogar unbedingt in ebendiesem entsorgen muss, erfahren Sie hier.
Diese Dinge sollten Sie nicht im WC entsorgen
Taschentücher und feuchtes Toilettenpapier: Neben dem menschlichen Geschäft darf auch Klopapier in die Toilette. Dabei bekommt diese spezielle Form des Papiers eine Sonderrolle. Denn: Diverses anderes Papier, zum Beispiel Haushaltspapier oder Papiertaschentücher, gehören nicht ins Klo. Anders als Toilettenpapier, das laut dem Umweltministerium konzipiert ist, um "im Wasser schnell zu zerfasern", werden Küchenrollen oder Taschentücher im nassen Zustand deutlich fester. Dadurch wird der Reinigungsprozess des Abwassers in der Kläranlage erschwert und behindert.
Ähnlich verhält es sich mit feuchtem Toilettenpapier, Baby- oder Abschminktüchern. Wie ein Test des Westdeutschen Rundfunks im Jahr 2017 zeigte, lösen sich Feuchttücher oft selbst nach mehreren Tagen nicht in Wasser auf – und somit auch nicht das Versprechen, "biologisch abbaubar" zu sein, ein: Von den neun getesteten Produkten hatten sich nur zwei nach 24 Stunden in Wasser aufgelöst. Die restlichen sieben Teststücke befanden sich auch noch nach einer Woche in ihrer ursprünglichen Form.
Entsorgt man derartige Produkte also in der Toilette, verstößt man erstens gegen das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz, zweitens schwimmen diese Gegenstände in der Kanalisation an der Oberfläche. Somit wird nicht nur der Sauerstoffaustausch verringert und die Biologie der Anlage gestört, sondern die reißfesten Viskose- und Kunstfaser-Tücher verklumpen und verstopfen die Leitungen. Mitunter bringen die Tücher somit ganze Pumpen zum Stillstand.
Die Lösung in erster Linie: Sämtliche Feuchttücher und feuchtes Toilettenpapier sollten Sie nach Gebrauch in den Mülleimer werfen. Noch besser wäre aber ein kompletter Verzicht auf derartige Produkte, schließlich erfordern sie (ebenso wie zum Beispiel Tampons, Kondome oder Zigarettenkippen, die bekanntlich ebenfalls nicht in die Toilette gehören) eine umfangreiche, zusätzliche Bearbeitung in der Kläranlage - auch bei richtiger Entsorgung. Dort müssen Feuchttücher laut dem Umweltministerium "mit Rechen oder Sieben aufwendig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und in der Regel anschließend verbrannt werden." Die Kosten für diese arbeitsintensive Entsorgung trägt die Gemeinschaft mittels des Abwasserpreises.
Katzenstreu: Katzenstreu und Feuchttücher haben gemein, dass die jeweiligen Hersteller gerne damit werben, dass die Produkte biologisch abbaubar sein und in der Toilette entsorgt werden können. Beides stimmt bei beiden Produkten nur in den seltensten Fällen. Auch Bio-Katzenstreu gehört entgegen der Hinweise auf der Verpackung weder auf den Kompost noch in die Toilette, verursacht es doch womöglich erhebliche Verstopfungen.
Dies ergibt allein aus dem Konzept von Katzenstreu: Dieses ist nun mal dafür gemacht, Feuchtigkeit möglichst gut aufzunehmen – und tut das eben auch im Abwasser. Dort verklumpt es dann mitunter zu betonharten Verschlüssen in den Rohren. Die anschließend erforderliche Beseitigung und Reinigung kann meist nur ein Profi angehen - und das kann sehr teuer werden.
Lebensmittelreste: Auch Essensreste gehören nicht in die Toilette. Doch wohl jeder hat schon des Öfteren restliche Suppe oder Salatdressings ins Klo gekippt, um mit der Flüssigkeit nicht den gesamten Hausmüll zu durchnässen. Doch: Auch die Entsorgung in der Toilette ist nicht der richtige Weg. Abgesehen von der Verstopfungsgefahr, die analog zur Entsorgung von Papier besteht, locken Lebensmittelreste laut dem Umweltbundesamt Ratten und andere Ungeziefer aus der Kanalisation an. Diese verfolgen häufig den Weg bis zur Quelle der Nahrung zurück.
Wenn also das nächste Mal Suppe, Salatsauce oder andere, auch feste Lebensmittel übrig bleiben, empfiehlt es sich, die Reste in einen Beutel zu füllen und diesen in den Müll zu werfen. Zu beachten sind hierbei die spezifischen Regeln in den Gemeinden: Mancherorts darf Gekochtes wie Fleisch- oder Fischreste in den Biomüll, mancherorts nicht. Dies hängt von der Weiterverarbeitung des Bioabfalls ab. Ob bei Vergärungs- oder Kompostierungs-Methoden: Gemüse- und Obstabfälle dürfen und gehören in jedem Fall in die Biotonne.
Eine besondere Gefahr unter den Lebensmitteln stellen Öle und Fette für die Abwasseranlagen dar. In der Toilette oder im Spülbecken entsorgtes, flüssiges Fett erkaltet und haftet sich daraufhin an die Abflussrohre. Dort wirkt es dann wie Klebstoff, der weiteres Fett und andere Stoffe bindet. Die Folge: Gestank und eine Verstopfung der Rohre. Auch das Klärwerk freut sich nicht, wenn zu viel Fett im Abwasser ist. Dieses bildet Ablagen in den Becken und kann auch dort Rohre und Pumpen verstopfen.
Medikamente: Laut dem Umweltbundesamt können Medikamente und Drogen in den meisten Kläranlagen nur teilweise oder gar nicht entfernt werden. Dabei geht es aber nicht nur um Substanzen, die bewusst in die Toilette gekippt werden: Viele Arzneimittelwirkstoffe scheidet der menschliche Körper auch nach der Einnahme oftmals in unveränderter Form wieder aus.
Das Problem: Das in der Kläranlage behandelte Wasser kann noch Medikamentenreste enthalten, die mit dem Kläranlagenablauf in die Gewässer oder als Bewässerungswasser auf die Böden gelangen können. So wurden in deutschen Böden und im Wasser bereits über 400 verschiedene Arzneimittelrückstände nachgewiesen – meist aber in niedriger Konzentration. Einige Substanzen können aber auch in geringen Mengen bereits der Umwelt schaden und zum Beispiel zu einer Verweiblichung von männlichen Fischen führen, sofern diese in Kontakt mit hormonell wirksamen Arzneimitteln kommen.
Dementsprechend rät das Umweltbundesamt, alte Medikamente über den Hausmüll und unverbrauchte Arzneimittel über Apotheken und Schadstoffsammelstellen zu entsorgen. So kann man sicherstellen, dass die Medikamente verbrannt werden.
Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel: Nicht "nur" für die Umwelt, sondern auch für ganze Abwasseranlagen können Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel gefährlich werden – zumindest sofern sie nicht nach Verpackungsanweisungen, sondern schlichtweg im WC entsorgt werden. Dann greifen die oftmals enthaltenen Substanzen, die für Mikroorganismen giftig sind, die Bausubstanz und Technik von Kläranlagen an und gefährden zudem den biologischen Abbau in den Belebtschlammbecken der Kläranlage.
Das muss unbedingt in die Toilette
Also: Medikamente, Hygieneprodukte, Farben, Lebensmittelreste, Katzenstreu und sämtliche Papiere (mit Ausnahme von Toilettenpapier) gehören nicht in die Toilette.
Unbedingt im Klo entsorgen sollten Sie indes Wischwasser. Viele Menschen schütten das Putzwasser nach dem Hausputz in einen Gully vor der Haustüre – und schaden damit der Umwelt, schließlich sind viele Gullys nur an die Regenkanalisation angeschlossen. Das Wasser fließt dann also ohne Umwege über die Kläranlage wieder in unsere Gewässer. Deshalb sollten Sie den Putzeimer immer in der Toilette entleeren – und idealerweise auf scharfe Haushaltschemie verzichten.