Todesdrohungen gegen Juristen
"Bestie": Verteidiger von Würzburger Messerstecher von Hasswelle überrollt
8.7.2021, 13:46 UhrDie Hasswelle, sagt Matthias Hans-Jochen Schrepfer gegenüber Focus Online, rollt. Unaufhörlich. Seit einigen Wochen ist der Würzburger Anwalt Pflichtverteidiger jenes Somaliers, der mutmaßlich wie im Wahn drei Menschen in Würzburg mit einem Messer erstach und viele weitere teils lebensgefährlich verletzte. Ihm werde vorgeworfen, eine "Bestie" zu vertreten und damit selbst eine zu sein, sagt der Jurist dem Medienbericht zufolge. Er möge "dasselbe Leid erfahren wie die Angehörigen der Würzburger Todesopfer". Ihm und seinen Familienangehörigen werde mit dem Tod gedroht, erklärt Schrepfer. Er solle "sehr vorsichtig sein". Beruflich und privat.
Neu ist der Hass gegen Juristen gerade bei schweren Straftaten wie Mord und Kindesmissbrauch nicht. Dennoch sagt der erfahrene Strafrechtler, er habe "solch einen Spießrutenlauf wie derzeit noch nicht erlebt". Noch habe er keine Anzeigen gegen die Urheber der Hassmails gestellt, so Schrepfer gegenüber Focus Online. Er sei aber in Kontakt mit der Polizei. "Ich könnte Strafanzeigen stellen ohne Ende."
Anwalt: Kein Kontakt zu "Personen aus dem radikalen Spektrum"
Derweil laufen die Ermittlungen weiter. Noch immer ist das Motiv des 24-jährigen Tatverdächtigen unklar. Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Landtages wollte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann weiterhin nicht festlegen. Die Vorfälle seien "noch nicht ausermittelt", weiterhin sei islamistischer Terror als Ursache für die Attacke genauso denkbar wie eine psychische Erkrankung.
Zum Motiv seines Mandanten äußert sich Anwalt Schrepfer gegenüber Focus Online. CSU-Politiker Herrmann sprach von einem "eklatanten Verdacht" auf eine terroristische Tat - zur Verwunderung des Juristen. "Das ist absolut haltlos." Aus den Daten der Mobiltelefone des Somaliers, die derzeit weiter ausgewertet werden, gehe hervor, dass er keinerlei Kontakt zu "verdächtigen Personen aus dem radikalen Spektrum" hatte, wie es der Pflichtverteidiger formuliert. Nichts deute auf eine "radikale Gesinnung oder gar ein islamistisches Motiv" hin.