Biergärten und Flugverkehr: Diese Corona-Änderungen gelten ab heute

18.5.2020, 06:33 Uhr

Außengastronomie

In Biergärten, Terrassen und andere Außenbereichen dürfen die bayerischen Gastronomen ab Montag wieder Gäste empfangen. Allerdings müssen die Gäste weiterhin den Sicherheitsabstand zueinander einhalten. Familien oder Mitglieder eines Haushalts dürfen aber gemeinsam an einem Tisch sitzen, das gilt auch für die Angehörigen eines weiteren Hausstands. Die Gäste müssen eine Maske tragen, sobald sie ihren Tisch verlassen, beispielsweise beim Toilettengang.


Biergartenbesuch ab Montag: Unsicherheit bei den Betreibern


Auch für das Personal gilt die Mundschutzpflicht, sobald sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können oder sich im Gastraum aufhalten. Wer allerdings auf lange Abende unter freiem Himmel gehofft hat, muss sich gedulden: Um 20 Uhr ist Schluss in der Außengastronomie.