Neues Verbot: Auch Erlangen geht gegen Airbnb vor
26.1.2020, 06:00 UhrDiese Satzung, die sich eng an den Wortlaut der Nürnberger Regelung hält, verbietet es fortan, Wohnungen längere Zeit leer stehen zu lassen oder gar umzuwandeln, zum Beispiel in Ferienwohnungen nach dem lukrativen Muster von "Airbnb". Das ist eine bekannte Internet-Plattform, auf der Personen ihre Wohnung an Reisende untervermieten können.
Platznot in Erlangen: Wo sind Plätze zur Nachverdichtung?
Plant man beispielsweise eine Städtereise, könnte man über Airbnb ein Zimmer oder Teile einer Wohnung mieten, statt ins Hotel zu gehen. Nicht allen Stadtoberen gefällt das. Und in manchen Städten ist diese Vermietungsart sogar illegal. In Köln beispielsweise häufen sich die "Airbnb"-Inserate, in denen ganze Wohnungen kurzzeitig vermietet werden. Die Rhein-Stadt will diesen Wohnraum-Missbrauch stoppen und setzt dabei auf spezialisierte Fahnder.
In Erlangen soll’s nun die Zweckentfremdungssatzung richten, die von den Linken forciert, aber auch von SPD und Grüner Liste gefordert wurde. Hintergrund ist natürlich die seit Jahren angespannte Lage auf dem hiesigen Wohnungsmarkt, wo besonders die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen bei weitem das Angebot übersteigt. Hier wie anderswo ist zu beobachten, dass Wohnraum einfach leer steht und zudem Privatwohnungen "zur Fremdbeherbergung zweckentfremdet werden", wie es von Verwaltungsseite heißt.
Hohe Mieten sind in Erlangen das größte Problem
Mit Blick auf den aktuellen Wohnungsmarkt sei es daher geboten, den Wohnungsbestand zu erhalten und der Zweckentfremdung "Einhalt zu gebieten". Denn wie in allen Großstädten sei auch in Erlangen davon auszugehen, dass die "Anzahl der Vermietungen zur Fremdenbeherbergung über Internetportale noch weiter zunehmen wird", so die Verwaltung. Mit der neuen Satzung hat man nun eine rechtliche Handhabe, vor allem die gewerbsmäßige "Fremdbeherbergung von mehr als acht Wochen im Jahr unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen", hieß es.
CSU-Chef Jörg Volleth: "Bürokratisches Monster"
Während der etwas längeren und engagierten Diskussion über jene Satzung waren Wortbeiträge zu hören, die sich durchaus der blanken Empörung näherten. CSU-Fraktions-Chef Jörg Volleth sprach von einem "bürokratischen Monster", dem die Christsozialen niemals zustimmen werden. Denn von den rund 64 000 Wohnungen in Erlangen kämen wohl lediglich 50 bis 100 Wohnungen in Betracht.
Andere sahen das fokussierte Missbrauchs-Potenzial nur bei 30 bis 50 Wohnungen, was hinsichtlich einer Kontrolle in keiner Weise den personellen und bürokratischen Aufwand rechtfertige. Eine klare Absage erteilte Lars Kittel. Der FDP-Fraktionsvorsitzende sieht das Ganze als "völlig überflüssig" an, ebenso FWG-Rätin Anette Wirth-Hücking.
Die Stadt dürfe nicht tatenlos zusehen
Gerade mit Blick auf "Airbnb" hält die SPD die Satzung aber "für wichtig, um hier Fehlentwicklungen vorzubeugen", so Philipp Dees. Und der wohnungspolitische Sprecher der Grünen-Liste-Fraktion, Wolfgang Winkler meinte, dass mit der Satzung künftig verhindert werde, dass "die Stadt weiter tatenlos zuschauen muss, wie dem Markt Wohnungen entzogen werden und sich die Wohnungsnot weiter zuspitzt."
"Der gesunde Menschenverstand lehrt uns, dass wir bei uns in Erlangen auch kleine Stellschrauben nutzen müssen, um der Wohnungsknappheit zu begegnen", sagt Dees. "Angesichts von offensichtlich ungenutztem Wohnraum sogar im Innenstadtbereich und üppigen Einträgen bei Airbnb kommen wir als Grüne Fraktion zu der Einschätzung, dass diese Satzung ein signifikanter Schritt zur Entspannung des Wohnungsmarktes jetzt und in Zukunft ist."
Junge Union: "unsinnige" Satzung
Mit 28 zu 22 Stimmen ist die Satzung jetzt beschlossene Sache. Im Nachgang meldete sich noch die Junge Union Erlangen zu Wort. Sie sieht für diese "unsinnige" Satzung absolut keine Notwendigkeit, da der Fremdbeherbergungsanteil in Erlangen gerade einmal bei 0,25 Prozent liege. In einer Mitteilung sprach die JU-Vorsitzende Sophia Schenkel zudem einen Punkt an, der auch bei der Diskussion eine Rolle spielte – ein monatelanger Auslandsaufenthalt, der beispielsweise bei Siemens-Mitarbeitern nicht selten vorkommt.
"An unserer Universität sind viele junge Leute immatrikuliert, die für ein halbes bis ganzes Jahr ihre Wohnung untervermieten, da sie die Möglichkeit eines Auslandssemesters wahrnehmen. Mit der Zweckentfremdungssatzung, die eine solche Weitervermietung nur bis zu acht Wochen erlaubt, wird der gängigen und sinnvollen Praxis nun ein Riegel vorgeschoben", meint Sophia Schenkel.
2 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen