Harter Lockdown: Diese Regeln gelten in Bayern

Julia Ruhnau

nordbayern.de

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16.12.2020, 06:23 Uhr
Am Mittwoch tritt der harte Lockdown für Bayern in Kraft.

© via www.imago-images.de, NN Am Mittwoch tritt der harte Lockdown für Bayern in Kraft.

Seit Sonntag ist klar: Deutschland geht in den harten Lockdown. Das hatten Bund und Länder in einer Telefonschalte beschlossen. Bis mindestens 10. Januar sollen die Einschränkungen gelten, dann wird nachjustiert. Am Montag tagte nun das bayerische Kabinett, um die konkreten Regeln für den Freistaat festzulegen. Sie sind am Dienstag vom Landtag beschlossen worden.

Das sind die Corona-Regeln für Bayern:

Nächtliche Ausgangssperre: Nach 21 Uhr durfte man sich bis gestern in einigen Hotspots nur noch mit guter Begründung aufhalten. Ab dem heutigen Mittwoch soll die nächtliche Ausgangssperre auf ganz Bayern ausgeweitet werden. Wer seine Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr verlassen will, braucht nun triftige Gründe dafür. Dazu gehören etwa der Weg von oder zur Arbeit, medizinische Notfälle, die Versorgung von Tieren, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen und die Begleitung Sterbender. Das Besuchen von Freunden oder nächtliche Spaziergänge gehören nicht dazu. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig.

Kontaktbeschränkungen: Bei Treffen mit Freunden oder Verwandten dürfen maximal fünf Personen aus bis zu zwei Hausständen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.


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Weihnachten: An Weihnachten werden die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert, vier zusätzliche Familienmitglieder dürfen einen Hausstand besuchen. Wer also zuhause mit zwei Kindern wohnt, darf an Weihnachten zum Beispiel mit allen vier Großeltern feiern. Die nächtliche Ausgangssperre gilt allerdings auch an Weihnachten - Besucher müssen also spätestens um 21 Uhr zuhause sein oder über Nacht bleiben.

Kitas und Schulen: Kitas und Schulen bleiben bis zum 10. Januar geschlossen. Für Abschlussklassen soll es nach Möglichkeit Distanzunterricht geben, alle anderen bekommen digitale Lernangebote auf anderem Weg - Stichwort: Distanzlernen. Für dringende Fälle sind Notbetreuungsangebote geplant, und zwar nicht nur für systemrelevante Berufe, sondern für jeden, "der es braucht". Eltern sollen außerdem zusätzlichen bezahlten Urlaub nehmen können oder einen finanziellen Ausgleich für Fehltage bekommen, falls keine Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Diese Regeln haben Bund und Länder für ganz Deutschland beschlossen:

Einzelhandel: Der Einzelhandel wird auf ein Minimum heruntergefahren, bis auf Geschäfte des täglichen Bedarfs machen alle Läden zu. Ausgenommen sind Lebensmittel- und Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und der Großhandel. Auch der Verkauf von Weihnachtsbäumen ist erlaubt.

Alkohol- und Böllerverbot

Alkoholverbot: In der Öffentlichkeit dürfen keine alkoholischen Getränke mehr verzehrt werden. Wer trotzdem im Freien bechert, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Friseure schließen: Dienstleistungen wie Massagen sind schon seit längerem nicht mehr erlaubt, jetzt müssen auch die Friseure schließen. Lediglich medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, sind weiterhin erlaubt.

Silvester ohne Böller und große Feiern: Die Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre gelten auch rund um den Jahreswechsel, Partys mit mehr als fünf Personen aus zwei Hausständen sind verboten. Auch Böller dürfen nicht verkauft werden, nach 21 Uhr darf man sich nur noch mit triftigem Grund im Freien aufhalten. Wunderkerzen anzünden gehört nicht dazu. "Dieses Jahr wird ein stilles Silvester", sagte Söder.

Gottesdienste: Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind weiter erlaubt, allerdings nur mit Mindestabstand und Maske. Singen ist verboten. Besucher von Gottesdiensten müssen um 21 Uhr zuhause sein, das gilt auch an Weihnachten.

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