Doppelmord in Schnaittach: Ingo P. erbt "Mordhaus" nicht

14.7.2020, 12:15 Uhr

Die Entscheidung hat am vergangenen Freitag das Landgericht Nürnberg-Fürth getroffen und damit der Klage der Neffen und Nichten von Mordopfer Peter P. stattgegeben. Diese wollten Ingo P. für erbunwürdig erklären lassen und somit verhindern, dass der zu lebenslänglicher Haft Verurteilte das Haus in Schnaittach erbt.

Hier hatte er seine Eltern mit einem Hammer erschlagen und anschließend in der Garage eingemauert.


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Der Erbunwürdigkeitsklage der Neffen hat das Landgericht stattgegeben. Weil die Geschwister des Ermordeten ebenfalls bereits verstorben sind, sind deren Kinder die nächsten Verwandten.