150 Euro Bußgeld: Das gilt es bei der Maskenpflicht zu beachten
29.4.2020, 12:09 UhrAb dem 27. April, das verkündete Ministerpräsident Markus Söder bei seiner Ansprache im Landtag, besteht in Bayern eine Maskenpflicht. Konkret heißt das: Wer Einkaufen geht oder den Öffentlichen Nahverkehr nutzt, der muss dort eine Maske tragen.
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Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten. Damit Sie nicht den Überblickt verlieren, gibt es hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Maskenpflicht:
Ab wann und wo gilt eine Maskenpflicht?
In ganz Bayern gilt ab kommendem Montag bis auf weiteres eine Maskenpflicht in Geschäften, Supermärkten, sowie in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Die Tragepflicht im ÖPNV gilt laut der VAG aber nicht nur in den Fahrzeugen, sondern beginnt schon an den Bahnsteigen sowie den Bus -und Tramhaltestellen. Zudem besteht dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zufolge die Maskenpflicht auch im Regionalverkehr, nicht aber im Fernverkehr.
Gibt es Kontrollen und gegebenenfalls Bußgelder?
"Die Einhaltung der Maskenpflicht wird selbstverständlich kontrolliert, sei es durch Polizei, kommunale Ordnungsdienste oder sonstige Verpflichtete", heißt es dazu vom Staatsministerium. Auch im öffentlichen Nahverkehr ist demnach künftig mit Kontrollen durch Polizei und Ordnungsdienst zu rechnen. Ergänzend werden auch die Mitarbeiter der VAG "im Falle des Falles Fahrgäste ansprechen und auf die Pflicht hinweisen", teilte der Verkehrsbetrieb in einer Mitteilung mit. Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Demnach werden in Bayern bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Zudem hat die VAG das Recht, Fahrgäste, die sich konsequent weigern, von der Beförderung auszuschließen, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage.
Wer muss eine Maske tragen?
Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr, so die klare Anweisung des Staatsministeriums für Gesundheit. Kinder unter sechs Jahren müssen demnach keine Maske tragen. Eine Ausnahme gibt es für Menschen mit Behinderung. Das Ministerium schreib dazu: "Sind Menschen aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen, müssen keine Sanktionierung befürchten. Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder den Betreuer/Begleiter glaubhaft zu machen", zum Beispiel durch einen Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechendes ärztliches Attest.
Kann eine Maske für Kinder gefährlich werden?
Freiwillig könne natürlich auch Kinder unter sechs Jahren in Geschäften und dem ÖNPV eine Maske tragen. Martin Lang, Landesverbandsvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, empfiehlt Masken ab einem Alter von drei oder vier Jahren. Bei Kleinkindern oder Babys mache der Schutz allerdings weniger Sinn. Zum einen seien die handelsüblichen Masken schlicht zu groß, zum anderen würden Kinder die Maßnahme nicht nachvollziehen können. Während einige Kinderärzte bei Babys sogar davor warnen, ihnen Masken aufzusetzen, gibt sich Lang zurückhaltender. Kurzzeitig dürfte das kein Problem darstellen, meint er. Zuhause sollten Eltern aber unbedingt davon absehen.
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Welche Maske muss ich tragen?
Tatsächlich gibt es eine Vielzahl an Masken, die je nach Material und Aufbau einen unterschiedlich guten Schutz bieten. Für die normale Bevölkerung reichen sogenannte "Community-Masken" aus, die aus handelsüblichen Stoffen genäht werden. Alternativ können auch Tücher und Schals aus dichtem Gewebe verwendet werden, die Mund und Nase vollständig bedecken. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und sogenannte FFP-Masken sollen Bürger im Alltag dagegen unbedingt nicht tragen. Diese sind weiterhin ausschließlich dem medizinischen und pflegerischen Personal vorbehalten; dort werden sie dringend benötigt.
Kann man eine Maske auch selbst machen?
Eine Maske zu kaufen, ist nicht nötig, man kann sie auch ganz einfach selbst herstellen. Laut dem bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sollte der Stoff allerdings möglichst dicht sein und aus 100 Prozent Baumwolle bestehen. Was andere Materialien angeht, beruft sich das Ministerium auf das Robert-Koch-Institut: "Laut RKI entsprechen kommerziell und privat hergestellte Mund-Nasen-Bedeckungen aus handelsüblichen, eng gewebten Baumwollstoffen in ihrer Funktionsweise am ehesten einem Mund-Nasen-Schutz. Andere Materialien wie zum Beispiel Staubsaugerbeutel oder Karton sind nicht geeignet."
Zudem gilt es weitere Punkte zu beachten: Die Masken müssen groß genug sein, um Mund, Nase und auch Wangen vollständig zu bedecken und an den Rändern eng anliegen. Wer sich lieber eine Maske kaufen will, der bekommt diese aktuell in vielen Supermärkten, in Apotheken, im Sanitätshandel oder in zahlreichen Onlineshops.
Sofort lieferbar sind zum Beispiel die Mund-Nasen-Masken aus dem Lesershop von nordbayern.de. Die weißen, bei 95 Grad waschbaren Behelfs-Maske werden mit einer elastischen Schlaufe hinter den Ohren befestigt und sind für Allergiker geeignet. Erhältlich sind sie im Viererpack zu einem Verkaufspreis von 24,90 Euro. Ab dem 30. April können zudem wieder Multifunktions-Schals für jeweils 5,90 Euro ausgeliefert werden, die sich als Mundschutztuch nutzen lassen. Diese sind dehnbar, atmungsaktiv und bei 60 Grad waschbar. Alternativ können sie im Ofen bei 70 Grad und mindestens einer halben Stunde "Backzeit" desinfiziert werden.
Was muss ich beim Tragen beachten?
Achtung: Auch wer eine Maske trägt, muss sich unbedingt weiterhin an die vorgeschriebenen Hygieneregeln halten. Das heißt: Hände häufig und ausreichend waschen, den Mindestabstand zu anderen von mindestens 1,5 Metern einhalten sowie die Husten- und Niesetiketten beachten.
Zieht man sich die Maske auf, sollte dabei nie die Innenseite mit den Händen berührt werden, da sie ansonsten verunreinigt wird. Danach gilt natürlich: Hände aus dem Gesicht, die Maske nicht berühren und auch nicht zwischendurch nach unten ziehen und am Hals tragen. Nach drei bis vier Stunden sollte die Maske zudem durch eine neue ersetzt werden, da sie ansonsten zu feucht wird.
Warum muss ich eine Maske tragen?
Mit dem Tragen einer Alltags-Maske schützt man primär nicht sich selbst, sondern vor allem andere. Wer niest, hustet oder nur spricht, stößt dabei tausende kleine flüssige oder feste Partikel aus, die wiederrum die umstehenden Menschen erreichen können. Durch die Masken soll so die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus verlangsamt werden. Dennoch gilt: Auch die Masken bieten keinen vollständigen Eigen- und Fremdschutz.
Darf ich beim Autofahren eine Maske tragen?
Grundsätzlich gilt im Straßenverkehr ein Vermummungsverbot. Im Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu: "Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist." Die Vorschrift soll gewährleisten, dass Person unter anderem bei Blitzerfotos identifizieren werden können. In der aktuellen Krisensituation geht der Gesundheitsschutz allerdings vor, heißt es dazu vom Staatsministerium für Pflege und Gesundheit. "Das Tragen einer Alltags-Maske verdeckt zwar Nasen- und Mundpartie, lässt aber die Augen noch erkennen. Dies ist in der Regel ausreichend, um die Fahrer-Identität feststellen zu können." Eine Vollvermummung sei natürlich weiterhin nicht erlaubt. Wer sich weigert, muss laut Polizei Mittelfranken mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Kurzgesagt: "Maske zum Infektionsschutz ja, zum Schutz vor Radarfallen, nein. Die Alltags-Maske ist kein Freibrief für Raser", bringt es das Staatsministerium auf den Punkt.
Wie entsorgt man die Masken richtig?
Alltags-Masken aus Baumwolle können einfach im Restmüll entsorgt werden. Umweltfreundlicher sind natürlich Masken, die gewaschen und damit wiederverwendet werden können. Professor Dr. Jörg Steinmann, Leiter des Instituts für Klinikhygiene am Klinikum Nürnberg, rät, die Masken bei mindestens 60 bis 95 Grad mit ausreichend Vollwaschmittel zu waschen. Anschließendes Bügeln mit Hitze und Dampf trage ebenfalls zur Desinfektion bei.
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