Nach dem Fall Schmid: Landtag regelt Mitarbeiterverträge neu

12.07.2013, 16:59 Uhr
Dauerwerkverträge, wie sie der gestürzte CSU-Fraktionschef Georg Schmid mit seiner Frau abschloss, werden künfitg nicht mehr erlaubt sein.

© dpa Dauerwerkverträge, wie sie der gestürzte CSU-Fraktionschef Georg Schmid mit seiner Frau abschloss, werden künfitg nicht mehr erlaubt sein.

Die fünf Landtagsfraktionen haben die letzte Hürde bei der Aufarbeitung der Verwandtenaffäre genommen: CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne und FDP sind sich nach dpa-Informationen im Grundsatz einig, wie die Arbeitsverträge der Abgeordneten-Mitarbeiter künftig geregelt werden sollen. „Wir haben einvernehmlich eine Lösung gefunden“, sagte CSU-Fraktionsvize Alexander König am Freitag auf Anfrage.

Arbeitsverträge vom Landtagsamt verwaltet

„Wir wollen zeigen, dass es den Abgeordneten ernst ist“, sagte FDP-Fraktionschef Thomas Hacker. „Alle wollen verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen.“ Die Grundsatzeinigung weicht in mehreren wichtigen Punkten vom Vorschlag des Landtagsamts ab, das sich sehr stark am Beamtenrecht orientiert hatte. Die Arbeitsverträge werden künftig vom Landtagsamt abgeschlossen und verwaltet, nicht mehr von den Politikern.

Doch anders als vom Landtagsamt zunächst vorgeschlagen, werden  Abgeordneten-Mitarbeiter keine polizeilichen Führungszeugnisse vorlegen müssen. „Die Abgeordneten schließen ja keine beamtenrechtlichen Arbeitsverhältnisse ab, deswegen kann das Beamtenrecht auch nicht der Maßstab sein“, sagte Landtags-Vizepräsident Franz Maget (SPD).

Auch eine ganz strenge Orientierung am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes soll es nicht geben, damit die Abgeordneten eine gewisse Flexibilität bei der Entlohnung ihrer Mitarbeiter haben. „Die Bezahlung muss leistungsgerecht sein“, sagte der Grünen-Abgeordnete Christian Magerl. Ein Hochschulzeugnis soll für wissenschaftliche Mitarbeiter nicht obligatorisch sein. Werkverträge sollen in Zukunft nur noch für konkrete Einzelleistungen zulässig sein – etwa ein wissenschaftliches Gutachten. Dauerwerkverträge, wie sie der gestürzte CSU-Fraktionschef Georg Schmid mit seiner Frau abschloss, werden nicht mehr erlaubt sein.

Von Seiten des Landtags sind damit alle Konsequenzen aus der  Verwandtenaffäre gezogen. Die Beschäftigung von Familienmitgliedern bis zum vierten Grad ist bereits seit 1. Juni verboten, die Neuregelung für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften ist mehrheitlich vom Rechtsausschuss abgesegnet, auch wenn sich SPD und Grüne schärfere Vorschriften gewünscht hätten.

Nach der geplanten Neuregelung der Mitarbeiterverträge steht nun noch ein Punkt aus, auf den der Landtag keinen Einfluss hat: Der Oberste Rechnungshof (ORH) prüft noch, ob das Landtagsamt bei der Verwaltung der Abgeordnetendiäten und der Mitarbeiterverträge alles richtig machte. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Maximilianeum mit einem gewissen Bangen erwartet.

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