Der finale Vorschlag für die Juraleitung steht
14.5.2021, 11:41 UhrDie Firma Tennet beabsichtigt die zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) die bestehende 220 kV-Leitung Raitersaich – Altheim (sog. "Juraleitung") nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung zu ersetzen.
Für drei Abschnitte (Katzwang, Ludersheim und Mühlhausen) ist der pilothafte Einsatz von Erdkabeln vorgesehen. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung vorgesehen.
So soll die Juraleitung P53 durch den Kreis Neumarkt verlaufen
Zu diesem Vorhaben hat die Regierung der Oberpfalz das Raumordnungsverfahren für ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich eingeleitet. Die Regierungen von Mittelfranken, Nieder- und Oberbayern werden die Anhörung für die in ihren Zuständigkeitsbereich liegenden Trassenbereichen parallel dazu durchführen.
Natur und Tourismus im Blick
Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf für die zukünftige Raumentwicklung wichtige Aspekte auswirkt. Zu diesen zählen etwa Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Tourismus sowie der Wohnumfeldschutz. Dazu hören die Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden Fachbehörden, Kommunen und die betroffenen Verbände an.
Ergänzend dazu erfolgt auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft über das Vorhaben und zur Gewinnung zusätzliche Erkenntnisse. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt dann die Prüfung, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit weiteren aktuellen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger.
Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine sog. "Landesplanerische Beurteilung", in der die vier betroffenen Regierungen die Ergebnisse der Anhörung für ihren Zuständigkeitsbereich zusammenfassen und die einzelnen Belange gegeneinander abwägen.
Die vier "landesplanerischen Teil-Beurteilungen" werden anschließend durch die Regierung der Oberpfalz – als von der Obersten Landesplanungsbehörde im Bayerischen Wirtschaftsministerium für die Ablaufplanung, Prozessgestaltung und Endredaktion mit der Federführung beauftragten – Raumordnungsbehörde zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein, das ebenfalls unter Trägerschaft der Regierungen laufen wird. In diesem wird dann u. a. die Feintrassierung der Leitung, die Bewertung privatrechtlicher Belange und die endgültige Entscheidung über eine Genehmigung erfolgen.
Die Planungsunterlagen werden ab Anfang Juni etwa einen Monat lang in den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt – in der Oberpfalz sind dies die Gemeinden Berngau, Sengenthal und Mühlhausen, der Markt Postbauer-Heng sowie die Städte Berching und Dietfurt a.d. Altmühl. Die genauen Daten werden von den Kommunen noch öffentlich bekannt gegeben. Die Unterlagen sind ab sofort auch im Internet zu finden unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/raumordnungsverfahren/laufende_rov/index.html
Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 16. Juli 2021 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben sind an die jeweilige Gemeinde zu richten, die diese dann gebündelt an die Regierung der Oberpfalz weiterleitet.
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