Ausgangsbeschränkungen, Schulen und mehr: Das sind die Corona-Regeln in Nürnberg

Hartmut Voigt

Lokalredaktion Nürnberg

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2.12.2020, 09:24 Uhr

Erlaubt ist weiterhin, die Wohnung zu verlassen, um zur Arbeit, zum Arzt oder Kriseninterventionsdiensten sowie in die Schule zu gehen und Einkäufe für den täglichen Bedarf zu besorgen. Auch Spaziergänge sind möglich - allein, mit der Familie oder einem weiteren Hausstand. Unbedingt vermieden werden sollen aber Gruppenbildungen und Massenaufläufe. Basis für die Verschärfungen ist die neue Infektionsschutzverordnung.

Kontakte auf das Nötigste begrenzen

"Wir appellieren an Ihren gesunden Menschenverstand, wir müssen die Kontakte der Menschen auf das Notwendigste begrenzen", meint Oberbürgermeister Marcus König, "handeln Sie klug und reizen Sie nicht alles aus." Die Maßnahmen gelten ab sofort.

Die Plätze, an denen in der Innen- und Südstadt Maskenpflicht ab 6 Uhr bis 22 Uhr vorgeschrieben ist, werden neu ausgeschildert. Denn bislang galt dort Maskenpflicht rund um die Uhr. Da jedoch Gerichte in anderen Städten die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt sahen, hat man in Nürnberg mit der zeitlichen Begrenzung reagiert, berichtet Stadtsprecher Andreas Franke. Dort gilt außerdem Alkoholverbot. Alkoholische To-Go-Getränke dürfen nicht mehr verkauft werden.


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Spielplätze sind offen, aber ...

Bolzplätze und Skateranlagen dürfen weiterhin von Einzelnen oder auch zwei Personen benutzt werden. Die Spielplätze sind frei zugänglich. Allerdings müssen Eltern darauf achten, dass ihre Kinder Abstand voneinander halten und dass es nicht zu größeren Gruppenbildungen kommt. Lieber solle man dann einen anderen Spielplatz aufsuchen.


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Teilung der Schulklassen

Bei den Schulen werden die Klassen ab 7. Dezember ab der fünften Jahrgangsstufe geteilt. Sie haben dann einen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Ausgenommen sind Förderschulen, schulvorbereitende Einrichtungen Abschlussklassen aller Schularten und natürlich Grundschulen. Sportunterricht und Schwimmen sind nicht mehr möglich.

Hort- und Mittagsbetreuung können für Schüler nur mehr an den Tagen gewährleistet sein, an denen das Kind in der Schule ist. Mund-Nasen-Masken werden an diesem Donnerstag oder Freitag an die Schulen ausgeliefert.

Besuche in Altenheimen möglich

Kindertagesstätten und städtische Dienststellen bleiben geöffnet. Besuche in den Alten- und Seniorenheimen sind weiter erlaubt, aber man muss dort jetzt einen Corona-Schnelltest durchführen lassen. Dieser Test kostet bei einem Hausarzt etwa 45 Euro. Ist dies nicht möglich, sind die Besucher verpflichtet, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Nürnbergs Sozialreferentin Elisabeth Ries bittet die Angehörigen, angesichts der angespannten Lage, einen Besuch im Heim vorab telefonisch abzuklären.


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Bei vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Intensvipflege-Wohngemeinschaften und Altenheimen muss jeder Mitarbeiter einmal wöchentlich einen Corona-Schnelltest durchführen lassen.

Versammlungsfreiheit gilt

Die Versammlungsfreiheit gilt weiterhin, Veranstaltungen werden aber auf 60 Minuten beschränkt. Außerdem sind Umzüge untersagt, die Demonstrationen müssen an einem festen Ort abgehalten werden. Auf korrekten Mund-Nasen-Schutz ist zu achten, ein Absetzen ist nicht erlaubt. Daher darf man während der Versammlung auch nicht essen oder trinken, Rauchen, Blasinstrumente spielen oder Trillerpfeifen benutzen.

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