Polizistenmord in Georgensgmünd

BGH bestätigt lebenslange Haft gegen "Reichsbürger"Wolfgang P.

6.3.2019, 11:25 Uhr

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) auf Anfrage bestätigte, nahm die Staatsanwaltschaft ihren Revisionsantrag zurück. Sie wollte erreichen, dass bei dem 51-Jährigen Mann aus Georgensgmünd auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung so gut wie ausgeschlossen gewesen.

Erst vor wenigen Wochen hatte der BGH die Revision der Verteidigung des "Reichsbürgers" als unbegründet verworfen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Angeklagten zu lebenslanger Haft wegen Mordes und versuchten Mordes an zwei Polizisten verurteilt. Der BGH hat das Urteil bereits am 5. Februar 2019 bestätigt. Zwar hätten Bedenken gegen die Feststellungen des Landgerichts bestanden, ob der getötete Polizist arglos gewesen sei und daher Heimtücke als Tatmerkmal geltend gemacht werden könne. Das Landgericht habe die Tat aber "rechtsfehlerfrei als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet".

Die Verteidigung des Mannes hatte zuvor schwere Verfahrensfehler gerügt. Seine Anwältin Susanne Koller kritisierte, dass Öffentlichkeit und Medienvertreter bei einem Ortstermin im Anwesen des Angeklagten ausgeschlossen gewesen seien. Außerdem seien Beweisanträge nicht umfassend behandelt worden.

Elf Schüsse auf Polizisten

Der 51-jährige Wolfgang P. hatte am Morgen des 19. Oktobers 2016 gezielt elf Schüsse durch die Tür auf einen dahinter knienden Polizeibeamten abgefeuert. Der Polizist starb am Folgetag an seinen Verletzungen. Zwei weitere Polizeibeamte wurden durch die Schüsse verletzt. Das Spezialeinsatzkommando (SEK) drang in das Wohnhaus des Mannes ein, weil das Landratsamt dessen Waffen im Anwesen suchen wollte.

Wolfgang P. ist "Reichsbürger", er wollte den von ihm auf seinem Anwesen selbst ausgerufenen Staat verteidigen. Die Polizisten betrachtete er als Vertreter des "Scheinstaats Bundesrepublik Deutschland". Damit begründete er die Schüsse auf die Beamten.