FFP2- Masken: Irrläufer beim Versand der Berechtigungsscheine

Hartmut Voigt

Lokalredaktion Nürnberg

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29.1.2021, 10:03 Uhr
FFP2- Masken: Irrläufer beim Versand der Berechtigungsscheine

© imago images/Sämmer

Der zehnjährige Sohn von Simone S. hat keine Vorerkrankungen: "Er ist kerngesund", sagt die Mutter, "trotzdem hat er zwei Berechtigungsscheine für FFP2-Masken bekommen. Da bin ich tatsächlich sprachlos. Viele 80-Jährige haben noch keine Benachrichtigung. Wo bleibt da die Logik? Das ist doch völlig sinnfrei."

Kein Einzelfall

Es ist kein Einzelfall, in den sozialen Netzwerken finden sich ähnliche Nachrichten: Bezugsscheine seien an gesunde Jugendliche versandt oder bei Berechtigten doppelt zugeschickt worden. Ein Apotheker aus Siegburg in Nordrhein-Westfalen erzählt, dass seine 11- und 15 Jahre alten Kinder Berechtigungsscheine erhalten haben. "Keins von beiden hat, Gott sei Dank, irgendeine Vorerkrankung oder gehört einer Risikogruppe an", äußert der Vater gegenüber dem Fachportal Apotheke adhoc.

Auch in Thüringen bekamen Kleinkinder und Jugendliche ohne Vorerkrankungen Berechtigungsscheine, so die Thüringer Allgemeine. Auf Twitter posten Jugendliche die Dokumente als Beleg. Sind das nur singuläre Pannen bei Millionen von Bürgern, die zum Kreis der Berechtigten zählen?

Kreis der Berechtigten genau definiert

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Gruppen exakt definiert: Dazu gehören Personen ab 60 Jahren und Frauen mit einer Risikoschwangerschaft sowie Patienten, die an Herz- oder Niereninsuffizienz, an Demenz, Asthma, Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, an fortschreitender Krebserkrankung leiden oder von Trisomie 21 betroffen sind.

Zuständig für den Versand sind die Krankenkassen, die die fälschungssicheren Scheine von der Bundesdruckerei erhalten. Sie haben die Daten der Patienten und können die Dokumente für die FFP2-Masken weiterleiten. Die Berechtigten erhalten zwei Scheine für jeweils sechs FFP2-Masken (die in Bayern beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht sind). Pro Schein muss der Versicherte zwei Euro Zuzahlung leisten.

Rätseln über die Gründe

Dominik Heck, Pressesprecher vom Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) kann sich die Irrläufer nicht so recht erklären. Eventuell habe der Arzt in der Krankenakte eines Patienten beispielsweise einen Verdacht auf Asthma hinterlegt, der sich später nicht bestätigt hat. "Vielleicht verschickt dann der eine oder andere Versicherer im Zweifel lieber doch den Bezugsschein."

Dass manche schon ihre FFP2-Masken abholen konnten, während andere immer noch auf Post von der Krankenkasse warten, ist laut Heck einfach zu erklären: Der PKV verschickt die Briefe in drei Wellen - je nach Zuteilung durch die Bundesdruckerei und durch die Priorisierung seitens der Krankenkasse: Die erste Gruppe hat ihre Scheine bis 15. Januar erhalten. Adressaten waren Frauen und Männer über 75 Jahren. Die zweite Gruppe besteht aus Personen ab 70 Jahren oder mit diversen Vorerkrankungen. Sie sollten ihren Voucher um den 20. Januar bekommen. Die dritte Gruppe betrifft über 60-Jährige, sie sind für Mitte Februar vorgesehen.

Risikogruppe schon bei einmaliger Diagnose

Ähnlich verfahren andere Krankenkassen: Die Bundesdruckerei schickt die Masken in drei großen Aussendungen, die Kassen leiten sie über mehrere Wochen verteilt weiter. Auf die Frage, ob Berechtigungsscheine versehentlich auch an Kinder und Jugendliche geschickt wurden, die gar keine entsprechende Vorerkrankung hatten, meint die Barmer: "Grundsätzlich gehören zu diesen Risikogruppen auch die Personen, die im entsprechenden Analysezeitraum (1. Juli 2019 bis 15. Dezember 2020) nur ein einziges Mal eine entsprechende Diagnose erhalten haben. Im Falle der Datenselektion zur Ermittlung der Risikogruppen kann es also sein, dass die Diagnose zwar einmalig gestellt wurde, das Kind aber inzwischen wieder gesund ist."

Keine Unregelmäßigkeiten bekannt

Die AOK Bayern schickt die Dokumente der Bundesdruckerei an 1,677 Millionen Mitglieder. Der Versand der Gutscheine erfolgt auf Basis von Auswertung der Abrechnungsdaten der behandelnden Ärzte, die bei den Krankenkassen vorliegen, teilt die AOK-Pressesprecherin mit: "Es kann im Einzelfall vorkommen, dass den Versicherten die kodierte Erkrankung (z.B. Asthma bronchiale bei einem Kind) vielleicht gar nicht bewusst ist." Ein Massenphänomen ist dies aber nicht: Jedenfalls seien der AOK keine Unregelmäßigkeiten beim Versand bekannt.

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