Inzidenz drei Tage über 100: Was sich für Nürnberg nun ändert

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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15.3.2021, 09:54 Uhr
Ab Dienstag muss die Stadt Nürnberg die Corona-Regeln erneut verschärfen.

© Daniel Karmann, NN Ab Dienstag muss die Stadt Nürnberg die Corona-Regeln erneut verschärfen.

Ab Dienstag kommen auf die Nürnberger wieder weitere Beschränkungen zu - und das nur acht Tage, nachdem die Lockerungen eingeführt wurden: Das Robert Koch-Institut meldete am Sonntag für die Frankenmetropole einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 112,7, damit wurde nun drei Tage in Folge die signifikante 100er-Marke überschritten. Nach den Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung greift dann die Notbremse: Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, also aktuell von Freitag bis Sonntag, 12. bis 14. März 2021, wird die Stadt Nürnberg dies am Montag, 15. März 2021, bekanntgeben.


Nächste Woche bleiben die Schulen zu


Am darauffolgenden Tag, also am Dienstag, 16. März 2021, treten dann wieder die bei einem Inzidenzwert von über 100 geltenden Einschränkungen in Kraft.

"Die Stadt hat dabei keinerlei eigenen Ermessensspielraum", heißt es am Sonntag in einer Pressemitteilung. Oberbürgermeister Marcus König appelliert erneut an die Bevölkerung: "Wir alle müssen uns an die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln halten, um aus dieser schlimmen Situation herauszukommen. Es kommt auf jeden und jede an."

Die Regeln sind so lange gültig, bis die Sieben-Tage-Inzidenz in Nürnberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 wieder unterschreitet.

Einige wichtige Regelungen im Überblick:

- Es gilt ab Dienstag wieder eine nächtliche Ausgangssperre, diesmal von 22 bis 5 Uhr (von Mitte Dezember bis Mitte Februar war es 21 bis 5 Uhr).

- Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft. Treffen sind wieder nur zwischen einem Hausstand und einer Person möglich. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Lebenspartner gelten als ein Hausstand, auch wenn sie nicht zusammenwohnen. Zulässig ist zudem die wechselseitige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren (aus zwei Hausständen) in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften.

- Schule und Kita: Weil Nürnberg bereits am Freitag die 100er-Inzidenz überschritten hat - der Tag ist ausschlaggebend für den Unterricht und die Kinderbetreuung in der darauffolgenden Woche - kehren die Klassen schon ab Montag mindestens für eine Woche wieder in den Distanzunterricht und Kindergartenkinder in die Notbetreuung zurück.

- Der Einzelhandel kann noch liefern und "Click & Collect" anbieten, "Click & Meet" vorerst aber nicht mehr. Blumenläden, Gartencenter, Baumärkte und Buchhandlungen aber dürfen geöffnet bleiben, sie zählen inzwischen wie Lebensmittelläden zur Grundversorgung und sind unabhängig vom Inzidenzwert.

- Auch für Friseure sowie andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe, die der Körperhygiene und -pflege dienen - etwa Fußpflege, Maniküre und Gesichtspflege - ändert sich nichts, die Kundschaft darf weiter kommen. Büchereien können ebenfalls weiter Kunden empfangen.

- Museen werden wieder geschlossen. Zuletzt hatten sie die Möglichkeit, Besucher mit Termin hineinzulassen.

- Die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv bleiben unter den bisherigen Bedingungen geöffnet: Es müssen unter anderem FFP2-Masken getragen werden und die Abstandsregeln sind einzuhalten.

- Musikschulen dürfen keinen Einzelunterricht in Präsenzform mehr veranstalten.

- Volkshochschulen können nur noch Online-Kurse anbieten.

- Der Tiergarten, der erst verspätet am Mittwoch geöffnet hat, muss seine Tore wieder dicht machen.


"Wie Weihnachten": Familien jubeln über Tag im Nürnberger Tiergarten


- Auch die Möglichkeit von Sport in festen Gruppen bis 20 Kinder unter 14 Jahren entfällt erneut, erlaubt ist nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen.

- Die Spiel- und Bolzplätze, Spielhöfe, Skateranlagen und Bewegungsparks können unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin genutzt werden.

- Gottesdienste bleiben unter Auflagen erlaubt: Der Mindestabstand muss eingehalten werden, Singen ist verboten.

- Maskenpflicht: Weiterhin gilt in den ausgewiesenen Zonen montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr die Maskenpflicht, in den drei Bereichen der großen Einkaufszentren Mercado, Franken-Center und Röthenbach-Center gilt sie außerdem samstags von 9 bis 18 Uhr.

- Alkoholverbot: Das Verbot des Konsums von Alkohol auf den festgelegten Flächen gilt nach wie vor täglich rund um die Uhr.

- Gastronomie und Kultur: Für die Außengastronomie, aber auch für Theater und Kinos gab es noch keine gelockerten Regeln. Hier wird also nichts zurückgedreht. Allerdings verschiebt sich ihre Öffnungsperspektive mit jedem Tag, an dem die Inzidenz über 100 liegt, nach hinten. Mindestens 14 Tage lang muss der Inzidenzwert unter 100 sein, damit Außengastronomie, Theater und Kinos wenigstens unter Auflagen öffnen können.

- Auch Fitness-Studios, Indoor-Sportbetriebe und Boulder-Hallen müssen angesichts der hohen Inzidenz länger warten. Mindestens 14 Tage muss der Wert unter 100 liegen, damit kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich wieder möglich ist. Verlangt würde ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest.

- Für Bäder, Freizeitparks, Clubs und Diskotheken gibt es noch keine Perspektive.


Seit Donnerstag: Gratis-Schnelltests in Nürnberger Apotheken


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