Nürnberg: Dubiose Vertreter klingeln an Haustüren
22.4.2021, 06:00 UhrOrdentlich gekleidet, mit adretter Frisur – so standen zwei Herren vor der Wohnungstüre von Sonja W. in der Adamstraße. „Sie wirkten freundlich und seriös“, sagt die Nürnbergerin. Die beiden Herren waren in Zivil gekleidet, an den Jacken hingen Namensschilder, in den Händen hielten sie Klemmbretter mit Zettel, auf denen sie sich im Gespräch immer wieder Notizen machten.
Von Vodafone seien sie, gaben sie an der Türe an. Sie müssten an ein Kästchen, das im Wohnzimmer von W. montiert sei. Sie müssten am Internetanschluss etwas messen, dafür würden sie am nächsten Tag wieder kommen. Sonja W. war irritiert, weil es in ihrem Wohnzimmer kein „Kästchen“ gibt und sie mit Blick auf das Internet bereits einen Vertrag mit der Telekom hat. Auf die Frage, wer das veranlasst habe, antwortete einer der Männer: „Ihre Hausverwaltung.“ Doch die Verwaltung hatte Sonja W. darüber gar nicht informiert.
Es ist immer dasselbe Schema
Als die Männer weg waren, rief W. verärgert den Hausverwalter an. Der wusste allerdings von nichts und riet ihr, niemanden in die Wohnung zu lassen. Das dubiose Duo klingelte auch an anderen Türen im Haus. Eine Nachbarin rief anschließend bei der Polizei an. „Die haben ihr bestätigt, dass es schon mehrere Beschwerden über angebliche Vodafone-Mitarbeiter gab.“ Am nächsten Tag klingelten die Männer tatsächlich zum vereinbarten Termin an der Türe. „Ich öffnete nicht. Über die Sprechanlage sagte ich, dass ich mir jeden weiteren Besuch verbitte und dass ich von einer Betrugsmasche ausgehe“, erzählt sie und ist froh, sich nicht hat überrumpeln zu lassen.
Tatsächlich haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten solche fragwürdigen Hausbesuche wieder gehäuft, wie die Polizei bestätigte. Der Besuch läuft dann oft nach diesem Schema ab: Ein angeblicher Vodafone-Mitarbeiter klingelt und gibt vor, den Internetanschluss überprüfen zu müssen. In der Wohnung rät der Berater dann dringend zu einem neuen Anschluss. Auch wenn kein Vertrag abgeschlossen wird, erhält der Verbraucher später einen Anruf, bei dem ihm Informationen zur angeblichen Bestellung mitgeteilt werden.