Kletterhaken abgeflext: Gemeinde Ahorntal stellt Strafanzeige

19.11.2020, 15:10 Uhr
Kletterhaken abgeflext: Gemeinde Ahorntal stellt Strafanzeige

© Foto: Frauke Engelbrecht

"Ende September wurden acht Sicherungshaken, die offensichtlich mit einem Trennschleifer entfernt wurden, am Wandfuß des Felsens gefunden", berichtet Bürgermeister Florian Questel (Grüne). Fest angebrachte Haken auf einer Kletterroute in freier Natur gehen in das Eigentum des Grundstückeigentümers über. Die Haken dürfen aber nicht etwa durch den Grundstückseigentümer eigenmächtig entfernt werden, sondern müssen dort geduldet werden. Deshalb habe man nun wegen Sachbeschädigung Strafanzeige gestellt.

"Der Klettersport ist ein Aushängeschild in unserer Gemeinde", betont Questel. Deshalb wolle man nicht, dass sich dort ein bandenkriegsähnliches Verhalten breit mache. "Solchʻ zerstörerischem Verhalten werden wir von Anfang an entschieden entgegentreten", unterstreicht der Bürgermeister.

Man befürchte, dass es sonst womöglich zu Racheakten kommen werde. Deshalb habe man auch in Erwägung gezogen, das Schneiderloch vorerst komplett zu sperren, weil Gefahr im Verzug angenommen werden konnte. Das Risiko, dass noch weitere Haken nur angesägt wurden und ein Kletterer dadurch abstürzen und ums Leben kommen könnte, sei groß gewesen.

"Da ging es wohl um verletzte Ehre", sagt der ermittelnde Polizeihauptkommissar Harald Hufgard, stellvertretender Leiter der operativen Ergänzungsdienste Hof und zuständig für Kletterunfälle. Man habe zwar einen Tatverdacht, aber es fehlten noch Zeugenerklärungen. "Und so lange wir keine eindeutigen Beweise haben, können wir den Fall nicht hundertprozentig lösen", betont Hufgard. Momentan gebe es nur Aussagen vom sogenannten Hören-Sagen. Momentan habe man auch nur die am 29. September gefundenen Sicherungshaken.

Am Felsen selber gebe es keine verwertbaren Spuren. "Wenn von den Tatverdächtigen keiner etwas zugibt, wird es schwierig", erklärt der Polizeihauptkommissar. Er vermutet, dass die Tat wohl aus verletzter Ehre heraus begangen worden ist. "Da war eine zweite Route zu nahe an einer anderen dran."

Wie ist die Haftung bei der Anbringung dieser Sicherungshaken geregelt? Steht da der Grundstücksbesitzer – also die Gemeinde – in der Verantwortung oder aber derjenige, der die Haken angebracht hat? "Nein", sagt Hufgard, "jeder haftet für sich selbst." Der Erschließer habe keine Verkehrssicherungspflicht. Der nachfolgende Kletterer handele auf eigene Gefahr.

Lösung in den nächsten Tagen?

Hufgard hofft nun, dass es in den nächsten Tagen zu einer Lösung des Falls kommen wird. Das sieht auch der Bürgermeister so und kündigt an, eine Schadenersatzklage anzustreben. Dabei gehe es nicht nur um die Haken, sondern auch ums Abtrennen der alten Stümpfe und das Anbringen neuer Haken. Hier rechnet Questel mit rund 1500 Euro.

 

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