Wenn die Blase drückt
Wann ist ein Stau ein Aussteige-Stau? Fränkische Polizei beantwortet drängende Toiletten-Frage final
12.11.2023, 15:27 UhrManchmal muss es einfach sofort sein. Jetzt, und keine Minute länger. Wenn die Blase drückt, will sie geleert werden - kaum jemand weiß das besser als Menschen, die nach stundenlanger Autofahrt plötzlich und dringend auf die Toilette müssen. Nur manchmal bremst ein Stau den ungehinderten Fluss, nicht nur auf der Autobahn selbst. Die Frage, wann ein Stau ein Aussteige-Stau ist, ist aber durchaus heikel, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken nun in einem viralen Facebook-Post skizziert. Und tatsächlich, sagen die Experten, ist die Straßenverkehrsordnung relativ unerbittlich.
Dort heißt es nämlich in Paragraf 18 Absatz neun unmissverständlich: "Fußgänger dürfen keine Autobahnen betreten." Ob der Verkehr fließt oder ins Stocken gerät, sei unerheblich - Spaziergänge auf der Fahrbahn sind verboten. Auch nicht, wenn dringende Bedürfnisse rufen. Zumindest vorerst, denn ein kleines Hintertürchen gibt es dann doch noch, wie die Polizei erklärt. "In bestimmten Situationen kann der Toilettengang auf der Autobahn zu einem rechtfertigenden Notstand führen, der die Begehung einer Ordnungswidrigkeit rechtfertigen kann", heißt es in dem viralen Facebook-Post, den Hunderte mit "Gefällt mir" markierten und kommentierten. "Die Anwendung des rechtfertigenden Notstands (16 OWiG - Rechtfertigender Notstand) ist jedoch nicht einfach und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Umstände durch die Justiz."
Stau und Toilette: Das dürfen Autofahrer - und das nicht
Heißt: Von leichtfertigen Spaziergängen oder unüberlegten Pinkel-Aktionen ist selbst in stundenlangem Stau eher abzuraten. Wer es trotzdem tut, riskiert eine Strafe. "Unsere Fazit lautet: Auch bei einem Stau darf man niemals die Fahrbahn betreten. Das Fehlverhalten kann nicht nur mit einer Geldbuße belegt werden, sondern gefährdet auch die eigene Sicherheit", so die Polizei. "Es ist wichtig zu bedenken, dass nach Auflösung eines Staus der Verkehr oft schnell wieder an Fahrt aufnimmt und Fahrzeuge plötzlich mit hoher Geschwindigkeit zurückkehren können."
Ein paar Tipps hat das Präsidium Mittelfranken dann aber doch noch - beispielsweise für Camper. Denn die dürfen - sofern sie denn eine haben - ihre Toilette benutzen. Zumindest solange die Zündung aus ist. "Aber Vorsicht, sobald der Verkehr wieder rollt, müssen alle Insassen wieder auf ihren Plätzen sein", erklärt die Polizei. "Wohnwagenbesitzer haben es da schon etwas kniffliger, da sie das Fahrzeug verlassen und die Fahrbahn betreten müssten." Autofahrer könnten zudem auf Notfalltoiletten und Taschen-WCs setzen. "Diese kleinen Helfer sind online für ein paar Euro erhältlich und werden in spezialisierten Shops verkauft. Zugegeben, es klingt erstmal seltsam, aber sie sind definitiv eine bessere Option, als auf der Autobahn zum Naturbodenforscher zu mutieren", so die Polizei.
Rettungsgasse im Stau? Warum Motorradfahrer sich zurückhalten sollten
Mit Blick auf Motorradfahrer warnt die Polizei derweil davor, die Rettungsgasse zu nutzen. "Ja, wir wissen, ihr habt schlanke Bikes und könntet theoretisch zwischen den Autos hindurchschlüpfen", heißt es in dem Facebook-Post. "Dennoch ist die Nutzung der Rettungsgasse oder des Standstreifens ein klares 'No-Go'. Nur im äußersten #Notfall dürft ihr auf den Seitenstreifen ausweichen und der akute Toilettenbesuch zählt leider nicht dazu."
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