Bouldern, Tennis und Co: Was ab 11. Mai (nicht) erlaubt ist

Wolfgang Laaß

NN-Sportredaktion

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9.5.2020, 11:07 Uhr
In mehreren Bundesländern dürfen Individualsportarten wie Leichtathletik, Tennis oder Gold unter Einhaltung von Regelungen wieder betrieben werden.

© Thomas Frey, dpa In mehreren Bundesländern dürfen Individualsportarten wie Leichtathletik, Tennis oder Gold unter Einhaltung von Regelungen wieder betrieben werden.

Ab dem 11. Mai wieder erlaubt im Freistaat ist: kontaktloser Einzelsport im Freien. Der Bayerische Ministerpräsident nannte explizit Tennis, Leichtathletik, Golf, Rudern, Segeln, Reiten (auch in der Halle) und Flugsport. Wer also ab Montag wieder an die Luft gehen möchte, darf das, aber eben nur allein.

"Über allem steht der Schutz der Gesundheit", sagt Jörg Ammon, seit ungefähr zwei Jahren der Präsident des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV), aber zuletzt häufig mit Themen konfrontiert, "die einem nicht so vertraut sind." Wie etwa die Virologie.

Die schrittweise Lockerung begrüßt der Nürnberger ausdrücklich. Immerhin, nicht nur, so lautet seine Botschaft; "ein großes Zeichen der Freude" sei der 11. Mai deshalb für ihn, wenn nach Laufen, Radfahren und Freiwasserschwimmen wieder etwas mehr erlaubt ist, um sich fit zu halten. Mit kontaktlosem Einzelsport im Freien, Fitnessstudios und Hallen bleiben in Bayern weiter geschlossen.


Frust ist groß: Fitnessstudio, Pilates und Bouldern bleiben verboten


Wann und wie kontaktfreudige Mannschaftssportarten wieder möglich sein könnten, wird vielleicht schon zeitnah geklärt; der bayerische Sportminister Joachim Herrmann und Jörg Ammons BLSV erarbeiten Konzepte, die auch locker als Machbarkeitsstudien durchgehen würden. Ergebnis: offen. "Schritt für Schritt", sagt Jörg Ammon, kehre auch der Sport in Bayern zu einer Art Normalität zurück. Falls das überhaupt schon möglich ist.

Im deutschen Profifußball geht es am 15. Mai wieder los: Die 1. und 2. Bundesliga dürfen wieder spielen.


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