Von Fiskus bis Freibeträge

11 Fakten über Steuern, die Sie kennen sollten

8.2.2024, 15:53 Uhr
Steuern sind in Deutschland eine wichtige Einnahmequelle für den Staat.

© Christin Klose/dpa-tmn Steuern sind in Deutschland eine wichtige Einnahmequelle für den Staat.

In diesem Artikel:

Um Steuern kommt in Deutschland niemand herum. Dem Angestellten wird die Lohnsteuer direkt abgezogen. Ein Unternehmer muss Umsatzsteuer einziehen und ans Finanzamt weiterleiten. Für Auto- oder Hundebesitzer werden besondere Steuern fällig. Und bei jedem Einkauf im Supermarkt zahlen wir die Mehrwertsteuer.

Steuern sind eine tragende Säule unseres Staates und tragen maßgeblich zur Finanzierung wichtiger öffentlicher Dienstleistungen bei. Diese Form der Abgabe hat eine Jahrtausende alte Geschichte und ist heute durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt.

Hier kommen elf interessante Fakten zum Thema Steuern:

Steuern gibt es schon seit dem frühen Altertum. Damals, vor rund 5000 Jahren, hießen sie zum Beispiel Tribut oder Zehnter.

Der heutige Begriff Steuer hat laut Duden seinen Ursprung im Wort "stiure" (mittelhochdeutsch) oder "stiura" (althochdeutsch). Das bedeutet so viel wie Stütze oder Unterstützung.

Der Grundgedanke von Steuern: Das Volk soll mit einem Teil seines privaten Vermögens öffentliche Aufgaben finanzieren.

In der Geschichte zeigten sich die Herrschenden oft kreativ, um an das Geld ihrer Untertanen zu kommen. Das brachte einige Kuriositäten hervor. Diese Beispiele nennt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH):

  • Urinsteuer: Im 1. Jahrhundert n. Chr. besteuerte der römische Kaiser Vespasian zeitweilig den Besuch von öffentlichen Toiletten. Nicht fair? "Geld stinkt nicht", argumentierte der Herrscher. Und schuf damit die noch heute bekannte Redensart.
  • Bartsteuer: Der russische Zar Peter der Große ließ sich ab dem Ende des 17. Jahrhunderts das Tragen von Bärten bezahlen. Teils galt: Je länger die Gesichtsbehaarung, umso höher die Abgabe.
  • Jungfernsteuer: Frauen in Preußen zwischen 20 und 40 mussten zu Beginn des 18. Jahrhunderts diese Form der Abgabe bezahlen. Ziel war unter anderem die Förderung des Nachwuchses. So äußerte es Johann Kasimir Kolbe von Wartenburg, Premierminister von Preußen.
Peter der Große führte in Russland eine Bartsteuer ein, um westliche Normen durchzusetzen.

Peter der Große führte in Russland eine Bartsteuer ein, um westliche Normen durchzusetzen. © Christin Klose/dpa-tmn

Das lateinische Wort "fiscus" bedeutet Korb. Die eingedeutschte Schreibweise Fiskus bezeichnet den Staat mit seinem Vermögen oder auch einfach die Staatskasse. Umgangssprachlich wird der Begriff heute oft auf die Finanzverwaltung und das Finanzamt reduziert.

Übrigens: Auch im Wort konfiszieren steckt der Begriff Fiskus. Es geht auf das lateinische "confiscare" (in die Kasse bringen) zurück. Es bedeutet: etwas einziehen, etwas beschlagnahmen.

Steuern und Abgaben klingen ziemlich ähnlich. Und in gewisser Weise sind sie das auch. Abgaben ist der Oberbegriff. Steuern sind also eine Abgabe, aber nicht jede Abgabe ist eine Steuer.

Neben den Steuern gibt es noch folgende Abgaben:

  • Gebühren, zum Beispiel für das Ausstellen eines Personalausweises oder die Abholung des Mülls.
  • Beiträge, etwa der öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag oder der Beitrag für eine Vereinsmitgliedschaft.

Wichtiger Unterschied:

  • Steuern sind im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen nicht mit einem bestimmten Zweck verbunden. Es gibt keine konkrete Gegenleistung. Jeder Steuer-Euro fließt in den großen Haushaltstopf.
  • Gebühren dagegen zahlen Sie für eine ganz bestimmte Leistung, die Sie in Anspruch nehmen. Und Beiträge wiederum geben die Möglichkeit, eine bestimmte Leistung zu nutzen.

In Deutschland spricht man aufgrund der Vielzahl von Gesetzen nicht ohne Grund von einem Steuerdschungel. Der offizielle Begriff lautet Finanzverfassung. Darunter versteht man alle Regelungen, die das öffentliche Finanzwesen eines Staates betreffen. Die entsprechenden Vorschriften stehen im Grundgesetz in den Artikeln 104a bis 108.

Die Gesetzgebungskompetenz ist aufteilt:

  • Der Bund ist alleine zuständig, wenn es zum Beispiel um die Einkommenssteuer, aber auch um Tabak- und Kfz-Steuer geht.
  • Die Länder haben etwa bei der Zweitwohnung- oder Vergnügungssteuer die Kompetenz, Gesetze zu erlassen.
  • Die Gemeinden können unter anderem die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer allein bestimmen.

Daneben gibt es die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern, heißt es von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

  • Der Bund hat hierbei Vorrang, wenn ihm das Steueraufkommen ganz oder teilweise zusteht, so die bpb. Oder wenn es aus anderen Gründen Bedarf für ein Bundesgesetz gibt.
  • Die Länder können dann Steuergesetze erlassen, wenn der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. Ein Beispiel ist die Grundsteuer. Die Länder wirken darüber hinaus im Bundesrat bei den Gesetzen mit, die der Bundestag beschließt.

Ganz am Ende muss formal der Bundespräsident ein neues Steuergesetz unterschreiben. Es tritt zu einem festgelegten Datum oder 14 Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Laut dem Statistischen Bundesamt wurden in Deutschland im Jahr 2022 insgesamt 895,7 Milliarden Euro an Steuern eingenommen - im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 62,5 Milliarden Euro (7,5 Prozent).

Größter Batzen waren mit 621,1 Milliarden die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern. Das sind die Steuern, die sich Bund, Länder und Kommunen teilen. Die größten Posten darunter:

  • Umsatzsteuer: 284,9 Milliarden Euro
  • Lohnsteuer: 227,2 Milliarden Euro

Bei den reinen Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern kamen jeweils die höchsten Summen aus folgenden Steuerarten:

  • Energiesteuer (Bund): 33,7 Milliarden Euro
  • Grunderwerbsteuer (Länder): 17,1 Milliarden Euro
  • Gewerbesteuer (Gemeinden): 70,2 Milliarden Euro

Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Bund, Länder und Gemeinden finanzieren damit ihre wesentlichen Aufgaben - vom Gesundheitswesen bis zum Bau von Schulen und Kindergärten.

Die Energiesteuer soll den Verbrauch lenken und den Umweltschutz fördern - durch die höhere Besteuerung umweltschädlicher Energieträger.

Die Energiesteuer soll den Verbrauch lenken und den Umweltschutz fördern - durch die höhere Besteuerung umweltschädlicher Energieträger. © Robert Michael/dpa/dpa-tmn

Die kurze Antwort: Ja, häufig schon - vor allem als Singles.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht jährlich Zahlen zur Abgabenlast in ihren Mitgliedsstaaten. Das sind 38 Industrieländer weltweit.

Dabei wird berechnet, welcher Anteil auf Seite der Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils vom Einkommen abgeht. Nicht nur die Steuern sind umfasst, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge.

Deutschland lag dabei 2022 zum Teil im Spitzenfeld:

  • Bei Alleinstehenden mit einem durchschnittlichen Einkommen ging hierzulande fast die Hälfte des Einkommens (47,8 Prozent) für Steuern und Sozialabgaben drauf. Nur in Belgien lag dieser Wert höher. Der OECD-Durchschnitt lag bei 34,6 Prozent.
  • Bei einer Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern gingen in Deutschland 32,9 Prozent ab (OECD-Durchschnitt 25,6 Prozent).
  • Bei Doppelverdienern mit zwei Kindern, von denen einer 100 Prozent und die oder der andere zwei Drittel des Durchschnitts verdiente, waren es 40,8 Prozent (OECD-Durchschnitt 29,4 Prozent).

Wichtig: Zu berücksichtigen ist immer, was ein Land von den Steuern bezahlt und was man als Steuerzahler entsprechend zurückbekommt.

Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland verweist zum Beispiel auf die kommunalen Steuern bei uns. "Damit wird hier vieles finanziert", sagt sie. "In den USA zahlen Sie möglicherweise für jeden Feuerwehr- und Polizeieinsatz extra."

Allgemein formuliert heißt Steuergerechtigkeit: Die Abgabenlast wird gerecht auf alle Steuerpflichtigen verteilt.

Absolute Steuergerechtigkeit kann es allerdings nicht geben. Und natürlich hat jede Bürgerin und jeder Bürger eine eigene Vorstellung davon, wie gerecht oder ungerecht die persönliche Steuerlast ist.

Laut der bpb bedeutet Steuergerechtigkeit nicht, dass jeder gleich viel Steuern zahlen muss. Schließlich leben Menschen in verschiedenen Verhältnissen und haben unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten.

Deshalb werden bei der Festlegung der individuellen Steuern Faktoren wie die Höhe des Einkommens und der Familienstand berücksichtigt.

Es gilt das Leistungsfähigkeitsprinzip: Besserverdienende zahlen zum Beispiel einen höheren Einkommensteuersatz zur Finanzierung des Gemeinwesens. Geringverdiener sind unterhalb eines bestimmten Einkommens dagegen ganz von der Steuer befreit.

Jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin ist eine Steuerklasse zugeordnet. Noch gibt es die Steuerklassen 1 bis 6.

Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen wird. Dabei werden automatisch die verschiedenen Einkommensteuertarife - etwa Einzel- oder Zusammenveranlagung bei Eheleuten - sowie Frei- und Pauschbeträge berücksichtigt.

Beispiel: Alleinerziehende mit Kindern unter 18 bekommen quasi automatisch einen zusätzlichen Entlastungsbetrag (Steuerklasse 2).

Das monatliche Einbehalten der Lohnsteuer ist eine Art Vorauszahlung auf die für das Jahr fällige Einkommenssteuer, erklärt die VLH.

So sind die Steuerklassen derzeit noch verteilt:

  • Steuerklasse 1: Sie wird Alleinstehenden zugeteilt, also allen kinderlosen Ledigen, Geschiedenen und Verwitweten ab einem Jahr nach dem Tod des Ehepartners. Laut VLH finden sich in dieser Klasse die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Steuerklasse 2: Sie gilt für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, denen damit mehr Entlastungen zustehen. Für einen Wechsel in diese Klasse müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen.
  • Steuerklasse 3: Sie gilt für Ehepaare, allerdings nur in der Kombination mit Steuerklasse 5. Die Person mit einem deutlich höheren Einkommen wählt Klasse 3, ihr bleibt vom Brutto mehr Netto. Wer kein oder ein geringeres Einkommen hat, wählt die Klasse 5. Am Ende des Jahres werden dann die Einkünfte beider Eheleute berücksichtigt.
  • Steuerklasse 4: Hier landet jedes Ehepaar zunächst automatisch. Wer in die Klassen 3 und 5 wechseln will, muss das beantragen. Die Kombination aus zweimal Klasse 4 lohnt sich, wenn beide Eheleute in etwa gleich viel verdienen. Es kann auch die Variante "4 mit Faktor" gewählt werden. Dabei werden unterschiedlich hohe Einkommen berücksichtigt, um die Steuerlast gerechter auf beide zu verteilen.
  • Steuerklasse 5: Entsprechend nur möglich in Kombination mit Steuerklasse 3. In Klasse 5 wird deutlich stärker besteuert, es bleibt monatlich ein geringeres Nettoeinkommen. Das lohnt sich für Geringverdiener, wenn der Hauptverdiener in Klasse 3 ist.
  • Steuerklasse 6: Wer einen zweiten Job oder auch mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs hat, landet in dieser Klasse. Der Familienstand ist dabei egal.

Ihre persönliche Steuerklasse finden Sie in der Regel auf der Gehaltsabrechnung oder dem Steuerbescheid vom Finanzamt.

Ehepaare können mit der geschickten Kombination ihrer Steuerklassen Geld sparen.

Ehepaare können mit der geschickten Kombination ihrer Steuerklassen Geld sparen. © Christin Klose/dpa-tmn

Die Steuerklasse ist nicht zu verwechseln mit dem Steuersatz, der sich nach der Höhe des Einkommens richtet.

Zu unterscheiden sind hier zwei verschiedene Begriffe:

1. Der Grenzsteuersatz gibt den Steuersatz wieder, mit dem der nächste zusätzliche Euro des aktuellen zu versteuernden Einkommens versteuert wird, heißt es von der VLH. Dieser Satz steigt progressiv mit dem Einkommen an. Vereinfacht gesagt: Wer wenig verdient, zahlt auch weniger Steuern als jemand, der viel verdient.

Der Grenzsteuersatz ist insbesondere bei einer Gehaltserhöhung interessant. "Ihre Einkommensanteile werden nach unterschiedlichen Tarifstufen versteuert", so die VLH. "Wenn Ihr Einkommen steigt, kann es daher sein, dass die neuen Einkommensanteile höher besteuert werden als die bisherigen Anteile." Und das Gehaltsplus verpufft.

Unter 10 908 Euro (Stand: 2023) ist der Grenzsteuersatz gleich Null. Die Summe entspricht dem Grundfreibetrag (dazu mehr unter Punkt 10). Wer 10 918 Euro verdient, muss nur die zusätzlichen 10 Euro versteuern - und zwar mit einem Satz von 14 Prozent.

Der Spitzensteuersatz beträgt in Deutschland 45 Prozent.

Die Berechnung des Grenzsteuersatzes ist recht komplex. Für die meisten entscheidender ist aber ohnehin ein anderer Wert:

2. Der Durchschnittssteuersatz ist der prozentuale Anteil der Einkommensteuer am kompletten Einkommen. Er gibt also an, wie hoch die Steuerlast bezogen auf das Gesamteinkommen ausfällt.

Wie viel des Brutto-Jahreseinkommens als Einkommensteuer an den Staat geht, kann sich jeder selbst rückwirkend ausrechnen. Dafür brauchen Sie Ihren Steuerbescheid. Die gezahlte Einkommensteuer nehmen Sie mal hundert und teilen sie dann durch das zu versteuernde Einkommen, das ebenfalls auf dem Bescheid steht.

Beispiel: Sven hat insgesamt 30 000 Euro verdient und 5187 Euro Einkommensteuer bezahlt. Sein persönlicher Steuersatz berechnet sich also wie folgt: 5187 mal 100 geteilt durch 30 000.

Ergebnis: Svens Durchschnittssteuersatz beträgt 17,29 Prozent.

Gut zu wissen: Auf das Einkommen sind bekanntlich nicht nur Steuern fällig, sondern auch Sozialabgaben wie die Kranken- und Rentenversicherung. Insgesamt spricht man von der Abgabenlast.

Ihre persönliche Abgabenlast können Sie zum Beispiel mit dem Brutto-Netto-Rechner der Vereinigten Lohnsteuerhilfe ausrechnen.

Ein Freibetrag ist ein Betrag, auf den keine Steuern zu entrichten sind. Er wird vom Jahreseinkommen abgezogen, bevor es versteuert wird. Ein Freibetrag entlastet also finanziell.

Hier kommen fünf Beispiele:

  • Grundfreibetrag: Er soll das Existenzminimum absichern und steht jedem Einkommensteuerpflichtigen zu. Er wird regelmäßig angehoben. Für das Jahr 2023 steigt er auf 10 908 Euro pro Person. Im Jahr 2022 waren es noch 10 347 Euro. Sie müssen diesen Freibetrag nicht beantragen, er wird automatisch berücksichtigt.
  • Kinderfreibetrag: Er ist für alle Eltern mit Kindern gedacht und die Summe aus zwei Freibeträgen: dem eigentlichen Kinderfreibetrag (2023: 6024 Euro; 2022: 5620 Euro) und dem Freibetrag für Betreungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder (2928 Euro). Beides wird bei der Einkommensteuerveranlagung zusammengezogen. Wichtig zu wissen: Das vorab ausgezahlte Kindergeld wird damit verrechnet.
  • Sparerfreibetrag: Ob Zinsen vom Sparbuch oder Dividenden aus Aktien – auf Gewinne aus Geldanlagen werden Steuern fällig. Mit dem Sparerfrei- oder auch Sparerpauschbetrag kann man einige davon sparen. Im Jahr 2023 bleiben Erträge bis 1000 steuerfrei (2022: 801 Euro). Bei Ehepaaren ist es die doppelte Summe, also 2000 Euro. Der Bank müssen Sie einen Freistellungsauftrag erteilen.
  • Ausbildungsfreibetrag: Die 1200 Euro (2022: 924 Euro) stehen Eltern zu, wenn ihr volljähriges Kind nicht zu Hause wohnt und eine Berufsausbildung macht oder studiert. Außerdem muss dafür ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Eigene Einkünfte des Kindes durch die Ausbildung oder einen Studentenjob werden nicht angerechnet.
  • Ehrenamtsfreibetrag: 840 Euro pro Jahr sind für Ehrenamtliche steuerfrei. Das Ehrenamt muss nebenberuflich ausgeübt werden und darf zeitlich höchstens ein Drittel einer Vollzeittätigkeit ausmachen. Eine weitere Bedingung: Die freiwillige Arbeit wird für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet. Sie muss gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Durch den Kinderfreibetrag in Deutschland erhalten Familien eine steuerliche Entlastung und finanzielle Unterstützung.

Durch den Kinderfreibetrag in Deutschland erhalten Familien eine steuerliche Entlastung und finanzielle Unterstützung. © Christoph Schmidt/dpa/dpa-tmn

Steuernummer und Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, sind zwei verschiedene Dinge. Das sind Merkmale und Unterschiede:

Steuer-ID:

  • Sie hat 11 Stellen.
  • Sie gilt lebenslang und ändert sich nie.
  • Sie wird benötigt zur eindeutigen Zuordnung des Steuerzahlers etwa im Kontakt mit dem Finanzamt oder bei der Eröffnung eines Bankkontos. Der Arbeitgeber braucht die ID ebenfalls.
  • Sie wird Babys nach ihrer Einführung im Jahr 2007 kurz nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen. Alle anderen haben Sie per Post zugeschickt bekommen.
  • Sie steht auf dem Steuerbescheid, kann aber auch beim Bundeszentralamt für Steuern in Erfahrung gebracht werden.

Steuernummer:

  • Sie hat je nach Bundesland 10 bis 11 Stellen. Etwas verwirrend: Bundeseinheitlich ist sie wiederum 13-stellig. Mit einem Rechner im Internet können Sie die Nummer ganz einfach konvertieren.
  • Sie ist an das Finanzamt und die Einkunftsart gebunden. Mehrere Steuernummern sind daher möglich. Mit einem Umzug etwa ändert sich die Steuernummer.
  • Sie wird für alle steuerlichen Vorgänge wie die Steuererklärung benutzt. Bei Selbstständigen muss sie auf der Rechnung stehen.
  • Sie wird vom zuständigen Finanzamt mit der ersten Steuererklärung zugewiesen - oder bei der Anmeldung von Freiberuflichkeit oder eines Gewerbes.
  • Sie steht ebenfalls auf dem Steuerbescheid.

Gut zu wissen: Die lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer soll auf lange Sicht die Steuernummern ablösen.