Fragezeichen um Einmalzahlung

200 Euro Entlastungspaket für Studierende: Wie kommt man an das Geld?

Markus Maisel

Online-Redaktion

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8.9.2022, 10:20 Uhr
Auch Studierende sollen nun entlastet werden.

© Peter Kneffel/picture alliance/dpa, NNZ Auch Studierende sollen nun entlastet werden.

Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind nach wie vor verheerend. Hierzulande steigen die Energie- und Lebenshaltungskosten massiv. Nun nimmt der Bund erneut Geld in die Hand: Mit einem dritten Maßnahmenpaket mit einem stolzen Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro will die Bundesregierung den deutschen Bürgerinnen und Bürgern erneut unter die Arme greifen.

Vor allem Geringverdienende und der Mittelständler sollen von dem neuem Paket profitieren - nun werden allerdings auch erstmals Studierende unterstützt.

Viele Unklarheiten beim Entlastungspaket

Bislang wurden Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler bei der Energiepauschale nicht berücksichtigt. Das ändert sich nun. Sie sollen eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Unklar ist jedoch bislang, wie ihnen das Geld ausgezahlt werden soll: "Der Bund trägt die Kosten. Es wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann", steht im Beschlusspapier der Ampelregierung.

In der Südwestpresse Online heißt es, dass der Empfängerkreis aufgrund von Immatrikulationen und Semesterbeitragszahlungen bekannt sei. Jedoch gebe es nach wie vor zahlreiche logistische und rechtliche Fragen zu klären. Es ist möglich, dass Studentinnen und Studenten selbst aktiv werden müssen - und die Pauschale nur auf Antrag erhalten.

Auch wann der Betrag ausgezahlt werden soll, steht noch in den Sternen. Die gleichzeitig beschlossene Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner soll jedenfalls zum 1. Dezember ausgezahlt werden, für die 200 Euro an Studierende wurde aber kein Zeitpunkt festgesetzt. Überrascht über die mangelhaften Pläne dürften die meisten Studierenden wohl nicht sein. Laut einer Umfrage des RBB von Mitte August haben die meisten Studierenden in Berlin und Brandenburg die Rückzahlungen, die durch das 9-Euro-Ticket entstanden sind, von ihren Universitäten immer noch nicht erhalten; auch die Beantragung des Bafögs ist oft mit hohen bürokratischen Hürden verbunden.

Studierende mit Minijob erhalten zweite Energiepauschale

Studierende mit einem Minijob können allerdings von der zweiten Energiepauschale profitieren. Ist man neben dem Studium in einem Nebenjob tätig, hat man Anspruch auf die steuerpflichtigen 300 Euro, die mit dem Septembergehalt ausgezahlt werden sollen: Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis "ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird". Studierende ohne Minijob werden sich hingegen wohl noch etwas gedulden müssen.

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