Energieeinsparverordnung des Bundes
Heizungs-Check wird ab Oktober Pflicht: Das kommt nun auf Millionen Deutsche zu
14.9.2022, 11:25 UhrBereits im August wurden vom Bundeskabinett zwei Energiesparverordnungen beschlossen. Eine davon trat Anfang September in Kraft und umfasst kurzfristige Maßnahmen: Zum Beispiel dürfen private Schwimmbecken nicht mehr per Gas oder Strom beheizt werden. Ab dem 1. Oktober 2022 soll auch die zweite Verordnung gelten. Das steckt dahinter.
Diese ist auf zwei Jahre angelegt und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie umfasst mittelfristige Maßnahmen. Eine davon: Immobilieneigentümer sollen ihre Anlagen mit einem sogenannten Heizungscheck überprüfen. "Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine, wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung", schreibt das Wirtschaftsministerium.
Betroffen sind Gas-Wärmeerzeuger: Heizungen, Raumheizer und Warmwasserheizer, die mit Erdgas betrieben werden. Vornehmen sollen diesen Schornsteinfeger, SHK-Handwerker und bestimmte Energieberater.
Ebenfalls vorgesehen: ein hydraulischer Abgleich
Zusätzlich soll bei Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung, also in der Regel Mehrfamilienhäuser, ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden: Dieser ist wichtig, um herauszufinden, ob das Heizungssystem auch tatsächlich die gewünschte Wärmabgabe im Raum liefert. Darüber hinaus ist auch der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen vorgesehen - denn sie seien große Energiefresser.
Die Kosten lassen sich schwer beziffern: Diese hängen unter anderem vom Anbieter, von der Dauer und dem Umfang ab. Ein einfacher Check der Anlage eines Einfamilienhauses ohne zusätzliche Maßnahmen soll laut Focus.de etwa 120 Euro kosten. Der hydraulischer Abgleich hingegen wird als deutlich kostenintensiver eingestuft: Mit Kosten in Höhe von 650 bis 1250 Euro müsse gerechnet werden.
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