Auflagen für Arbeitgeber

Hitzewelle naht: Diese Regelungen gelten am Arbeitsplatz

11.7.2023, 06:00 Uhr
Hitzewelle naht: Diese Regelungen gelten am Arbeitsplatz

© Christin Klose/dpa-tmn

Die Sonne brennt durchs Fenster auf den Schreibtisch, die Luft ist drückend und zum Schneiden dick – konzentriertes Arbeiten ist da kaum noch möglich. Mehr als 26 Grad warm sollte es im Büro nicht werden. Darauf verweist die Stiftung Warentest unter Berufung auf die Bundesanstalt für Arbeits­schutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Klettert das Thermometer über 26 Grad, sollte der Arbeitgeber eingreifen, bei über 30 Grad muss er das sogar. Wenn alles nichts hilft und es im Büro über 35 Grad warm wird, ist der Raum laut BAuA nicht mehr zum Arbeiten geeignet.

Ventilatoren und kühle Getränke

Einfach nach Hause gehen, ist aber auch dann nicht erlaubt. Stattdessen sollten sich Arbeitnehmer an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden.

Hitzeschutzmaßnahmen von Seiten des Arbeitgebers können zum Beispiel Jalousien oder Ventilatoren sein. Gibt es Kleidervorschriften, können diese gelockert werden. Chefs können auch die Arbeit in kühlere Stunden nach vorne verlegen oder gekühlte Getränke bereitstellen.

Kaltes Wasser auf die Arme

Geräte strahlen ebenfalls Hitze aus, hier sollte nur laufen, was wirklich nötig ist. Ansonsten gilt für Arbeitnehmer: viel und regelmäßig trinken und hin und wieder am Waschbecken kaltes Wasser über Handgelenke und Unterarm laufen lassen.

Die Hitzegrenzen gelten natürlich nicht für Räume, wo eine bestimmte Temperatur für den Betriebsablauf nötig ist, wie etwa in einem Stahlwerk. Wer allerdings im Freien in der sengenden Sonne arbeiten muss, den sollten Arbeitgeber vor der UV-Strahlung schützen, etwa mit Sonnencreme, Schutzkleidung oder Sonnensegeln.