Verstoß gegen Netzneutralität

Kunden-Schock: Telekom und Vodafone müssen beliebtes Angebot ersatzlos einstellen

3.5.2022, 09:07 Uhr
Kunden-Schock: Telekom und Vodafone müssen beliebtes Angebot ersatzlos einstellen

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Chatten, Spielen oder Musik und Videos unterwegs streamen, ohne dass die dafür benötigten Daten vom Datenvolumen abgezogen werden? Das haben die Telekom und Vodafone ihren Kunden jahrelang ermöglicht. Diese als "Zero-Rating-Optionen" bekannten Pakete konnten Kundinnen und Kunden gegen geringen Aufpreis zubuchen. Bis jetzt, denn die Bundesnetzagentur sieht darin einen Verstoß gegen die Netzneutralität. Bereits im September 2021 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass entsprechende Optionen nicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs vereinbar seien. Und für viele Kundinnen und Kunden heißt das: Eine große Änderung steht bevor.

"Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero-Rating-Optionen verbunden sind," erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung. Der Haken an der Sache ist nämlich: Nur bestimmte Dienste sind im Paket enthalten und wurden bevorzugt. Bei Vodafone gab es im "Chat Pass" beispielsweise eine kostenlose Nutzung von Whatsapp, Facebook Messenger oder Telegram - Alternativen wie Signal wurden dabei aber außen vor gelassen. Wer also das eigene Datenvolumen nicht angreifen wollte, musste auf eine dieser Apps zurückgreifen.

In eigenen Fällen hatten das Netzbetreiber genutzt, um ihren eigenen Angeboten einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. Der slowenische Anbieter Simobi hatte beispielsweise für die Nutzung des eigenen Cloudspeicherdiensts "Hangar mapa" kein Datenvolumen berechnet, für Alternativen allerdings schon.

Aus für "StreamOn" und "Vodafone Pass"

Konkret heißt die Entscheidung, dass die Telekom ihre Option "StreamOn" und Vodafone das Pendant "Vodafone Pass" ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr vermarkten dürfen. Die Verträge von Kundinnen und Kunden, die einen Bestandsvertrag mit einer solchen Option haben, müssen bis Ende März 2023 umgestellt werden.

Die Bundesnetzagentur erwartet nun, dass die Tarife im Zuge der Entscheidung günstiger oder mit höherem Datenvolumen ausgestattet werden. "Verbraucher werden davon profitieren", glaubt Müller.

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