In einem Ideenpapier, um das die Industrie- und Handelskammern und das Bundeswirtschaftsministerium baten, schlägt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor, den Zugang zu Geschäften und zur Gastronomie über eine App zu Regeln, indem man ein Ticket löst.
"Apps zur Buchung von Terminen sind seit Langem erfolgreich im Einsatz, beispielsweise bei der Buchung von Time-Slots für die Besichtigung von touristischen Sehenswürdigkeiten. Beim Neustart der Wirtschaft können sie sehr hilfreich sein, um die Geschäfte in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur unter Corona-Bedingungen wieder in Gang zu bringen", sagt Hartmut Beck, Pressesprecher der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (IHK).
Viele Betriebe sehen sich akut von der Insolvenz bedroht
Apps können auf intelligente Weise dazu beitragen, Besucherströme etwa in Fußgängerzonen zu entzerren, Wartezeiten zu vermeiden und damit die Einhaltung der Abstandsregeln zu gewährleisten, so Beck weiter, weshalb die IHK die Ideen des Dachverbands begrüßt. Zudem würden die Geschäfte gleichmäßig ausgelastet.
Laut jüngsten Umfragen der IHK sieht sich fast jeder zweite Betrieb im Reise- und Gastgewerbe akut von der Insolvenz bedroht; um den Einzelhandel steht es kaum besser, informiert Thomas Renner, Leiter des Presseteams des DIHK. Deshalb suche der Verband nach Lösungen, um die Wirtschaft zu stabilisieren und zeitgleich den größtmöglichen Gesundheitsschutz zu ermöglichen.
Konkret könnte das so aussehen: Geschäfte hinterlegen in der App Daten wie Öffnungszeiten, Ladenfläche und Adresse. Anhand dessen kann die maximale Kundenanzahl für einen bestimmten Zeitraum errechnet werden. Nutzer können dann entsprechend ein Ticket für einen Einkaufszeitraum, Museums- oder Kinobesuch buchen, woraufhin die App etwa einen QR-Code erzeugt, den der Kunde später vorzeigt.
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Damit möglichst viele Menschen das System nutzen, könnte es mit Anreizen wie kostenlosen Parkmöglichkeiten während des gebuchten Slots verknüpft werden, führt der DIHK zudem in seinem Papier auf.
Datenschutz sollte kein Problem darstellen
Aus datenschutzrechtlicher Sicht handle es sich dabei um keine Ideen, "wo ich die Augenbrauen hochziehen muss", sagt der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Michael Will. Vieles würde bereits praktiziert, die Technologie wäre vorhanden und die Grundfragen geklärt, weshalb so eine App aus seiner Sicht in sehr kurzer Zeit realisierbar wäre.
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Natürlich dürfte die App nur zur Sicherstellung der Schutzmaßnahmen dienen und nicht noch für andere wie kommerzielle Zwecke genutzt werden. Problematisch würde es auch, wenn die Daten personenbezogen wären.
DIHK-Sprecher Renner betont, dass die Nutzung einer solchen App freiwillig wäre und das Konzeptpapier keine Smartphone-Pflicht enthält, der Erfolg aber davon abhängt, dass solche Lösungen von vielen Personen genutzt werden. "Eine Voraussetzung dafür ist der Schutz persönlicher Daten auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung", sagt er. Und wer keinen Zugang zu solchen digitalen Ansätzen hat – oder haben will – darf selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden.
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