Während der Pandemie bewährt
Telefonische Krankschreibung: Kommt die neue Regelung schon nächste Woche?
29.11.2023, 11:45 UhrViele Patienten besuchen den Arzt in den kalten Jahreszeiten nur deshalb, weil sie eine Krankmeldung für die Arbeit brauchen. Denn dies ist per Telefon derzeit nicht (mehr) möglich. Die Arztpraxen sind in Zeiten von steigenden Fallzahlen von Atemwegserkrankungen wie Corona und Grippe auch deshalb teils überlastet.
Erst am Dienstag, 28. November, hatte der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, deshalb gefordert, die genauen Richtlinien für telefonische Krankschreibungen zu schaffen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte noch im Sommer ein entsprechendes Gesetz durch den Bundestag beschließen lassen, in Interviews dann jedoch von langsamen politischen Prozessen in Deutschland gesprochen. Doch nun könnte es wohl schneller gehen als angenommen.
Regelung könnte umgehend in Kraft treten
Nach Berichten des ARD-Hauptstadtstudios könnte die neue Regelung schon am Donnerstag, 7. Dezember, kommen. Denn für die Plenarsitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses an jenem Tag steht das Thema auf der Tagesordnung.
Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio gab Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses an, dass die Regelung umgehend, also am 7. Dezember, in Kraft treten könnte. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
Während der Corona-Pandemie hatte sich die telefonische Krankschreibung bewährt. Die Regelung war damals geschaffen worden, um Hausärzte zu entlasten. Im März 2023 lief die rechtliche Grundlage dafür jedoch aus. Damals war die Regelung auf "leichte Atemwegserkrankungen" begrenzt, jetzt könnte sie für alle Krankheitsbilder mit "absehbar nicht schwerem Verlauf" gelten, teilte Lelgemann dem ARD-Hauptstadtstudio mit.
Patienten müssen der Praxis bekannt sein
Noch bleibt abzuwarten, wie die zu beschließende Regelung aussehen wird. Nach Berichten von ARD und dem Bayerischen Rundfunk müssen die Patienten bereits in der Praxis bekannt sein, um Missbräuchen vorzubeugen. Die Arztpraxen müssten ferner überprüfen können, ob der Anrufer auch die Person ist, für die er sich ausgibt. Details zur Richtlinie sind derzeit noch nicht bekannt.
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