Arbeitsunfähigkeit
So melden Sie sich als Arbeitnehmer richtig krank
11.1.2023, 08:23 UhrArbeitnehmende sind gesetzlich verpflichtet, sich bei ihrem Arbeitgeber zu melden, wenn sie arbeitsunfähig sind. Unter Paragraph 5 im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) steht dazu konkret: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen."
Wann muss ich mich krankmelden?
Im entsprechenden Gesetz steht zum Zeitpunkt nur "unverzüglich", also so schnell wie möglich. In vielen Unternehmen gibt es intern Regeln, die diese Formulierung konkretisieren. So ist es zum Beispiel üblich, dass Arbeitgeber eine erste Meldung vor Arbeitsbeginn erwarten.
Wie melde ich mich krank?
Auf welchem Wege die Krankmeldung erfolgt, ist gesetzlich nicht geregelt. Wie eine Krankmeldung kommuniziert werden soll, definieren Unternehmen intern. Üblich sind telefonische Krankmeldungen oder schriftlich via E-Mail. Immer öfter reichen Arbeitgebern aber auch kurze Nachrichten über Messaging-Dienste wie WhatsApp.
Krankmeldung ohne Arztbesuch: Ab wann braucht es ein ärztliches Attest?
Auch hier gibt der Paragraph 5 im EntgFG einen Rahmen vor. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmende eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Wer also am Freitag krank ist und am Montag erneut zuhause bleiben will, braucht eine Bescheinigung, da auch das Wochenende eingerechnet wird. Um die AU muss man sich rechtzeitig kümmern, denn man hat kein Anrecht auf eine rückwirkende Krankschreibung.
Arbeitgeber können aber auch schon früher als nach drei Tagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen - diese Möglichkeit bietet ihnen das Gesetz. Der Regelfall sind also drei Tage, der Arbeitgeber kann aber auch eine AU ab dem ersten Krankheitstag anordnen. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man am direkt zum Arzt geht und sich untersuchen lässt. Der Arzt kann abschätzen, wie viel Tage man zuhause bleiben sollte, und eine entsprechende AU ausstellen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmende zudem verpflichtet, eine Folgebescheinigung vorzulegen.
Kann ich mich telefonisch krank schreiben lassen?
Bis zum 31. März 2023 kann man sich telefonisch krank schreiben lassen, wenn man an einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege leidet, also Husten oder Schnupfen hatte. Eingeführt wurde das wegen der Corona-Pandemie. Möglicherweise wird der Zeitraum noch einmal verlängert.
Unabhängig davon gibt es aber eine Krankschreibung per Video-Sprechstunde, die Ärzte anbieten können. Wann immer es keine direkte körperliche Untersuchung braucht, um die Arbeitsunfähigkeit festzustellen, reicht auch ein Video-Call. Als Neupatient kann man für drei Tage krank geschrieben werden, als Bestandspatient für bis zu sieben Tage. Eine Folgekrankschreibung per Video ist nur möglich, wenn die erste AU nach einer persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.
Was muss der Arbeitgeber über den Gesundheitszustand wissen?
Über die Ursache und die Art der Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmende keine Auskunft geben. "Das unterliegt dem Schutz der Privatsphäre", stellt Nadja Roß-Kirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei PwC Legal Deutschland, gegenüber nordbayern.de klar. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ist für den Arbeitgeber nur die Arbeitsunfähigkeit, die Dauer der Krankschreibung und das Datum der Feststellung ersichtlich.
Darf ich das Haus verlassen, wenn ich mich krankgemeldet habe?
"Wenn man arbeitsunfähig ist, bedeutet dies nicht, dass man bettlägrig sein muss”, erklärt der Arbeitsrechtler Michael Engesser gegenüber dem Merkur. "Man darf alles tun, was die Heilung fördert", sagt Engesser. Oft empfehlen sogar Ärzte Spaziergänge an der frischen Luft.
Krank im Urlaub: Was bedeutet das?
Werden Arbeitnehmende während einem Urlaub krankgeschrieben, so zählen die Krankheitstage nicht als Urlaubstage. Das hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich festgestellt. Den Urlaub kann man also später nachholen. Wichtig: Der Arbeitnehmende sollte noch aus dem Urlaub ein ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.
Wenn sich der Arbeitnehmende zum Zeitpunkt der Erkrankung im Ausland aufhält, ist es bei einem Attest aus dem Ausland wichtig, dass wirklich eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt und vermerkt wird. Im EntgFG ist dieser Fall auch gesetzlich geregelt. "Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen."
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