Kabinettsbeschluss

2G im Handel, Geisterspiele, Gastro: Das sind die neuen Corona-Regeln für Bayern

Johanna Mielich/Tobi Lang

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3.12.2021, 13:04 Uhr
Markus Söder trat nach dem Bund-Länder-Gipfel in München vor die Presse. 

© Sven Hoppe, dpa Markus Söder trat nach dem Bund-Länder-Gipfel in München vor die Presse. 

"Der Kampf gegen Corona hat oberste Priorität", das sagte Bayerns Ministerpräsident am Donnerstag bereits nach dem Bund-Länder-Gipfel. Die Intensivstationen seien maximal belastet, in den kommenden Wochen sei "mit erheblichen weiteren Belastungen zu rechnen", erklärte der CSU-Chef. Nur einen Tag nach dem großen Gipfel schärft auch Bayern die Corona-Regeln noch an einigen Stellen weiter nach.

Folgende Regelungen hat das Kabinett am Freitag beschlossen:

Alleingang bei den Geisterspielen

Die wohl größte Maßnahme: Im ganzen Freistaat gibt es in der Fußball-Bundesliga ab Samstag nur noch Geisterspiele. Bei dem Bund-Länder-Gipfel warb der CSU-Chef bereits dafür, Fans deutschlandweit kategorisch auszuschließen. Eine Einigung gab es auf Bundesebene aber nicht. Deshalb wählte Söder nun den Alleingang.

"Aus der ganzen Republik reisen Fans kreuz und quer an, das ist ein enormer Reiseverkehr und eine enorme Begegnung", erklärte der CSU-Chef. "Selbst wenn es in München nur 12.000 oder 13.000 Zuschauer sind, sind das zu große Bewegungen." Mindestens bis Ende des Jahres müssen Fans draußen bleiben.

2G im Einzelhandel und auch in der Außengastro

Schon ab nächster Woche gilt auch im Einzelhandel die sogenannte 2G-Regel- Zugang also nur für Geimpfte und Genesene. Um den Läden noch Vorlauf zu lassen, werden die Maßnahme erst am Mittwoch eingeführt. Heißt: Ungeimpfte dürfen dann nur noch "Geschäfte des täglichen Bedarfs" betreten". Dazu gehören unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Apotheken aber auch Buchhandlungen oder Tankstellen.

Neu ist außerdem: Für gastronomische Angebote im Freien gilt künftig ebenfalls die 2G-Regel. Auf belebten öffentlichen Flächen bleibt außerdem der Konsum von Alkohol untersagt, die jeweiligen Orte legen die Kommunen fest.

Böllerverbot zu Silvester

Böller und Feuerwerk dürfen zum Jahreswechsel 2021/22 auch in Bayern nicht verkauft werden. Das haben Bund und Länder bereits am Donnerstag beschlossen. Ansammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind dann verboten. "Soweit rechtlich möglich soll ein Feuerwerksverbot durch die Kommunen auf öffentlichen Plätzen erlassen werden", heißt es in dem Kabinettsbericht.

Kontaktbeschränkungen

Sobald der Bund die rechtlichen Grundlagen schafft, werden die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte weiter verschärft. Menschen, die noch keinen Schutz gegen das Coronavirus haben, dürfen sich dann nur noch mit zwei weiteren Personen treffen. Auch dann, wenn ein Ungeimpfter in eine Gruppe Geimpfter stößt, greift die Regel.

Feiern und Feste

Künftig soll bei privaten Feiern und Zusammenkünften für Geimpfte und Genese eine Teilnehmergrenze von 50 Personen indoor und 200 Personen outdoor gelten.

Weihnachtsferien

Die Weihnachtsferien sollen dagegen nicht früher als geplant starte, waren sich Söder (CSU) und Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) einig. Auch die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler soll demnach nicht ausgesetzt werden.

Entschädigung für Budenbesitzer

Der Freistaat will außerdem vom Ausfall der Weihnachtsmärkte betroffenen Händlern einen Ausgleich für ihre entgangenen Einnahmen zahlen. Vom 1. November bis 31. März könnte ein Lohn von 1500 Euro gezahlt werden - zusätzlich zu den Hilfen vom Bund. "Ich denke, das ist ein gutes Signal", sagte Ministerpräsident Markus Söder auf der Pressekonferenz am Freitag.

Testpflicht in der Kita

Söder brachte am Freitag auch eine Änderung für kleine Kinder ins Spiel: Künftig will Bayern auch Kinder in Kindertagesstätten verpflichtend auf Corona testen. Das Sozialministerium soll bis Dienstag einen Vorschlag dazu machen. Dies müsse allerdings praktikabel und umsetzbar sein und nicht zu einer Überlastung des Personals führen, so der Ministerpräsident.

Für Kindertagesstätten ist das Testen bislang noch freiwillig, es gibt dafür Test-Angebote. Gegen eine Testpflicht für die ganz Kleinen hatte sich Widerstand aus der Elternschaft geregt.

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