Coronavirus in Bamberg: Das ändert sich in dieser Woche
16.12.2020, 11:47 UhrWas sich zuvor abzeichnete, beschlossen Bund und Länder am Sonntag in einer Telefonschalte: Ab morgen gilt in Deutschland vorerst bis zum 10. Januar 2021 ein harter Lockdown. Heute soll es deswegen eine Abstimmung im bayerischen Landtag geben.
Coronavirus in Stadt und Landkreis Bamberg: Das ist der Stand
Maskenpflicht und Alkoholverbot
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens setzte die Stadt Bamberg schon vorher neue Maßnahmen durch. Am Freitag verlängerte die Stadtverwaltung die Maskenpflicht und erhob ein striktes Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum. Das neue absolute Alkoholverbot, dessen Grundlage bayerische Verordnungen bilden, löst das zuvor wirksame kommunale Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Alkohol ab.
Zudem bleibt nach den Angaben der Stadt die kommunale Maßnahme der Maskenpflicht an stark frequentierten Plätzen in Bambergs Innenstadt bis zum 5. Januar 2020 erhalten. Der Geltungsbereich bleibt unverändert.
Notbetreuung für Kinder
Im Zuge des harten Lockdowns schließen die Kindergärten und Kindertagesstätten in ganz Bayern ab morgen. Wem es nicht möglich ist, eine Betreuung für seine Kinder zu organisieren, kann auf eine Notbetreuung zurückgreifen. Dabei erwartet die Landesregierung, dass der Bund seine Zusage, während des Lockdowns den Eltern bezahlten Urlaub für die Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen, einhält.
Alle Arbeitgeber, denen dies möglich ist, werden gebeten, den Eltern bei der Kinderbetreuung entgegen zu kommen, so die Stadt Bamberg in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus sollten Eltern abwägen, ob eine Betreuung wirklich notwendig ist. Dass kranke Kinder mit Symptomen wie etwa Fieber, Erbrechen oder Bauchweh von dem Besuch ihrer Kinderbetreuungseinrichtung absehen müssen, besteht weiterhin.
Besuchsstopp am Bamberger Klinikum
Seit gestern gilt indes ein Besuchsstopp am Klinikum Bamberg. Laut der Sozialstiftung Bamberg sei dieser Schritt aufgrund der steigenden Infektionszahlen notwendig. Die Verantwortlichen sind sich sicher, dass nur so der Sicherheit der Patienten und des Personals Sorge getragen werden könne.
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Nichtsdestotrotz ist es Menschen erlaubt, Sterbende zu begleiten oder Patienten der Kinderklinik zu besuchen. Letzteres sei allerdings nur nach individueller Absprache mit der Station möglich.
Steigende Fallzahlen
Darüber hinaus ist die Begleitung von Menschen, welche zwingend auf eine Begleitperson angewiesen sind, erlaubt. In solchen Fällen braucht es allerdings eine Anmeldung bei der zuständigen Ambulanz. Bei Geburten darf eine Bezugsperson die werdende Mutter begleiten. Dabei ist jedoch eine FFP2-Maske Pflicht. Alle weiteren Infos finden Sie auf der Seite der Sozialstiftung.
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Derzeit bestehen 1.044 aktive Fälle in der Stadt und im Landkreis Bamberg. Das bedeutet einen Zuwachs von zwölf aktiven Fällen. In der Stadt liegt der Wert bei 525 und im Landkreis bei 519 (jeweils ein Plus von sechs Fällen). Auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner fielen in den vergangenen sieben Tagen 188,7 Neuinfektionen auf die Stadt Bamberg bzw. 125,0 Neuinfektionen auf den Landkreis.
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