Finanzskandal Bamberg: OB rechtfertigt sich für Strafanzeige

19.1.2021, 21:24 Uhr
Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD).

© Markus Raupach Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD).

Der Bericht des Kommunalen Prüfungsverbands, der nahelegt, dass die Stadt Bamberg knapp eine halbe Millionen Euro unrechtmäßig an Beamte und Angestellte auszahlte, sorgt für jede Menge Diskussionen im Stadtrat.


Weitergabe des Prüfungsberichts: Die Stadt Bamberg will Anzeige erstatten


Im vergangenen Jahr gab eine unbekannte Person den Prüfungsbericht an die Medien weiter. Dieser Zeitung liegt der Bericht ebenso vor. Aus diesem Grund will die Stadt Bamberg Anzeige gegen Unbekannt erstatten, wie aus einem Treffen der Fraktionsvorsitzenden des Stadtrats mit dem OB hervorging. Um die Frage, ob jene Stadtratsmitglieder die Anzeige unterstützen, entwickelte sich ein großer Streit.

Unterstützen Stadtratsmitglieder die Anzeige?

Das Bamberger Rathaus behauptete vergangene Woche in einer Pressemitteilung, dass die Mitglieder des Ältestenausschusses den Oberbürgermeister damit beauftragt hätten, Strafantrag gegen Unbekannt zu stellen. Mehrere Fraktionsvorsitzende widersprechen jedoch dieser Aussage.

Andreas Starke will die Angelegenheit nun richtig stellen: Aus der Perspektive des OB fand gleich am Anfang der Sitzung eine Beratung über die beabsichtigte Strafanzeige statt. Dazu hätte er den Bericht von Bernd Bauer-Banzhaf, Rechtsdirektor und Datenschutzbeauftragter der Stadt Bamberg vorgelesen.

"Wenn die Weitergabe der personenbezogenen Daten durch Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt sein sollte, so sind diese wohl strafrechtlich gesehen Amtsträger. Insofern empfehle ich, diesbezüglich eine Anzeige gegen Unbekannt an Polizei und Staatsanwaltschaft zu veranlassen", so Bauer-Banzhaf.

Keine echte Abstimmung

Starke vertritt die Auffassung, dass niemand der Empfehlung des Datenschutzbeauftragten widersprach. Seinen Angaben zufolge fasste er am Ende der Sitzung die Ergebnisse nochmals zusammen. Auch hier hätte kein Sitzungsteilnehmer oder Teilnehmerin eine anderslautende Meinung von sich gegeben.

Außerdem handele es sich der Stadt Bamberg zufolge nicht um eine Strafanzeige gegen einen Whistleblower. Vielmehr gehe es um einen Amtsträger oder eine Amtsträgerin, der oder die möglicherweise einen Rechtsverstoß begangen habe.

Die Stadt spricht also von einem Auftrag der Fraktionsvorsitzenden für eine Strafanzeige, obwohl es darüber keine echte Abstimmung gab. Überhaupt ist der Ältestenrat kein beschließendes, sondern ein beratendes Gremium.

Streit um die Akteneinsicht

Nicht nur zwischen Stadt und Fraktionsvorsitzenden, sondern auch zwischen den Fraktionen bestehen unterschiedliche Ansichten über den Prüfungsbericht. Die CSU warf der Rathaus-Koalition vor, mit einer Änderung der Geschäftsordnung im Juni 2020 das Akteneinsichtsrecht und damit die Einsicht in den Prüfungsbericht erschwert zu haben.

Die Grünen konterten: Die Änderung der Geschäftsordnung (GO) hätte nicht zu einer Verschlechterung des Akteneinsichtsrechts für Stadträtinnen und Stadträte gesorgt. Vielmehr würden die Regelungen zur Akteneinsicht aus jener GO hervorgehen, die in der Regierungsperiode von CSU und SPD zustande kam. Der aktuellen GO hätten aus der Sicht der Grünen CSU und BA zugestimmt.

Dem widerspricht Peter Neller, Fraktionsvorsitzender der CSU, und setzt den Grünen ein Ultimatum: Bis zum 22. Januar soll Grünes Bamberg schriftlich erklären, dass diese Behauptung nicht stimmt. Neller spricht von Widerrufs- und Unterlassungsansprüchen bei falschen Tatsachenbehauptungen.

Die Stadt antwortet

Welche Rolle spielt nun also die GO für die Akteneinsicht? Auf Nachfrage dieser Zeitung erklärt die Stadt Bamberg, dass die Schwärzung des Prüfungsberichts wegen datenschutzrechtlicher Vorschriften wie etwa der DSGVO notwendig sei.

Durch die Änderung der Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrats im Juni 2020 sei die GO an die aktuelle Rechtslage der Bayerischen Gemeindeordnung angepasst worden. "Die Regelungen zur Akteneinsicht von Mitgliedern des Bamberger Stadtrates entsprechen damit den entsprechenden für alle bayerischen Gemeinderäte gültigen Regelungen der Bayerischen Gemeindeordnung", so Judith Weingart, Leiterin des Amtes für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bamberg.

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