FFP2-Maskenpflicht in Bayern: Ab Montag kosten Verstöße Geld

24.1.2021, 14:11 Uhr
Nur noch mit FFP2-Maske zum Einkaufen und in den ÖPNV - ansonsten drohen Bußgelder.

© Frank Hoermann / Sven Simon/www.imago-images.de Nur noch mit FFP2-Maske zum Einkaufen und in den ÖPNV - ansonsten drohen Bußgelder.

In den bayerischen Bussen, den Trams, den U- und S-Bahnen sowie in allen Geschäften müssen die Menschen FFP2-Schutzmasken tragen. Das bayerische Kabinett hatte beschlossen, dass die bisher üblichen Alltagsmasken wegen der Corona-Pandemie nicht mehr ausreichten und daher beim Einkaufen und im Nahverkehr nicht mehr getragen werden dürfen.

Die Staatsregierung appellierte an die Bürgerschaft, sich an die neue Vorschrift zu halten. "Das Virus mutiert und wird aggressiver, deshalb ist es klug, alle Möglichkeiten zu nutzen, die wir haben", sagte Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU).

Befürchtet wird, dass die von Schreyer erwähnte und in Großbritannien bereits verbreitete Mutation auch in Kontinentaleuropa einen rasanten Anstieg der Fallzahlen verursachen könnte. Auch der Virologe Christian Drosten hegt "schlimme Befürchtungen" bezüglich der Infektionszahlen im Frühjahr, falls Maßnahmen zu früh beendet werden.

Bußgeld in Höhe von 250 Euro droht

Damit sich die Bürger an die neuen Vorschriften gewöhnen konnten, galt in den ersten sieben Tagen eine "Kulanzwoche". Doch ab 25. Januar droht den Einzelhandels-Kunden und Fahrgästen ohne FFP2-Maske ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Kinder bis 14 Jahren sind von der Pflicht ausgenommen.

Bessere Schutzwirkung durch FFP2-Maske?

FFP2-Masken bieten – sofern sie korrekt getragen werden – einen deutlich bessere Schutzwirkung als die einfachen Mund-Nase-Bedeckungen, sind aber mit Stückpreisen von teils mehreren Euro auch deutlich teurer. Im Unterschied zu Alltagsmasken, die gewaschen werden können, handelt es sich bei FFP2-Masken um Einwegprodukte, die nach der Nutzung entsorgt werden sollen. Forschern zufolge lassen sich die Masken aber auch einige Male aufbereiten, beispielsweise durch eine siebentägige Trocknung. Die Masken stammen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes.

Experten weisen aber darauf hin, dass die FFP2-Masken nur dann besser schützen, wenn sie auch korrekt getragen würden. Das Robert Koch-Institut (RKI) betont, dass die Maske dicht sitzen müsse und an die Gesichtsform angepasst werden müsse. "Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutz hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben", erklärt das RKI.


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