Bis 9. Mai: Fürth verschärft Regeln für Notbetreuung und Arbeitsplatz
4.5.2021, 10:10 Uhr"Erschreckend hoch" nannte Fürths Oberbürgermeister Thomas Jung die jüngsten Inzidenzwerte der Kleeblattstadt. Am Montag, 26. April, wurde erstmals die 300er-Schwelle überschritten. Seit Tagen lag die Inzidenz zudem weit über dem bayerischen Landesschnitt (aktuell: 154,5).
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt hat das Rathaus auf die anhaltend hohen Werte reagiert und in bestimmten Bereichen Regelungen verschärft. Die neuen Bestimmungen gab Jung bei einem Pressetermin im Biergarten der Comödie bekannt. In den Räumen des dazugehörigen "Grüner Brauhauses" wurde jetzt ein Schnelltestzentrum eingerichtet. Vorerst sind die strikteren Vorgaben seit Donnerstag, 29. April, gültig bis zum 9. Mai. Die Stadtspitze hofft, bis dahin die Inzidenzzahlen deutlich senken zu können. Im Fokus sind Familien, Arbeitsstätten und Gemeinschaftseinrichtungen. Folgendes ändert sich:
Eingeschränkte Notbetreuung in Kitas
Im Freistaat steht die Notbetreuung aktuell allen Familien offen, die die Betreuung ihrer Kinder nicht anders organisieren können. In der Stadt Fürth wird das Hilfsangebot nun beschränkt: Vorerst können nur noch Erziehungsberechtigte, die in den sogenannten systemrelevanten Berufen tätig sind, die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen. In Bereichen der Gesundheitsversorgung und Pflege besteht die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen arbeitet.
Ausnahmen können in Härtefällen gemacht werden. Offen steht die Notbetreuung weiter auch Kindern, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls vom Jugendamt angeordnet wurde, sowie Kindern mit Behinderung und denen, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Zum Hintergrund: Die Infektionszahlen bei Kindern und Jugendlichen sind deutlich gestiegen. Viele Kinder bleiben auch nach einer Infektion symptomfrei, sie tragen das Virus aber in die Familien, so OB Thomas Jung und Ordnungsreferent Mathias Kreitinger. Wenn erst mal ein Familienmitglied infiziert ist, lasse sich die Ansteckung der anderen bei der aggressiven britischen Mutation kaum verhindern. Das Gesundheitsamt sieht momentan Anhaltspunkte dafür, dass Kinder Corona eher aus der Kita nach Hause bringen als umgekehrt von zuhause in die Kita, wie die Behörde auf FN-Nachfrage sagte.
Es falle ihm schwer, die Notbetreuung einzuschränken, betont Jung. Aber: Die Fürther Krippen, Kindergärten und Horte seien momentan, obwohl im Notbetrieb, zu 80 Prozent belegt. Die Quote sei zu hoch in der gegenwärtigen Situation. (Zum Vergleich: Die Notbetreuung in Schulen wird demnach momentan von 15 Prozent der jüngeren Kinder genutzt.)
Erweiterte Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Vorübergehend gilt eine FFP2-Maskenpflicht auf den sogenannten "Begegnungs- und Verkehrsflächen" der Betriebe, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Wer am Arbeitsplatz zum Kollegen nicht zuverlässig mindestens 1,5 Meter Abstand halten kann, muss ebenfalls eine FFP2-Maske tragen - ein anderer Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr.
Neu ist auch: In Mehrpersonenbüros müssen Beschäftigte ab einer Belegung mit zwei Personen durchgehend einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen, unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten wird. Das gilt auch, wenn etwa Schutzwände zwischen den Arbeitsplätzen installiert wurden. Eine FFP2-Maske wird empfohlen, ist hier aber keine Pflicht.
Die FFP2-Maskenpflicht greift auch für Besucherinnen und Besucher der städtischen Ämter und Dienststellen. Und auch die Stadträte müssen in der Sitzung durchgehend Maske tragen.
Zum Hintergrund: "Die britische Mutation ist extrem ansteckend", sagt Kreitinger. Der Abstand allein schütze nicht ausreichend vor den hoch infektiösen Aerosolen.
Testpflicht in Gemeinschaftsunterkünften
In Gemeinschaftsunterkünften gilt nun eine Testpflicht: Beschäftigte werden an mindestens zwei Tagen pro Woche mittels PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest auf das Virus getestet. Verweigern sie die Testung, so dürfen sie ihren Dienst nicht antreten. Zurückgenommen hat das Rathaus am 29. April den Passus, demzufolge die Testpflicht auch für die Bewohner der Unterkünfte gelten sollte.
Betroffen sind Unterkünfte für Asylbewerber, Ausreisepflichtige, Flüchtlinge, Spätaussiedler oder Obdachlose sowie Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen. In Pflege- und Behinderteneinrichtungen galt zuvor schon eine Testpflicht fürs Personal.
Achtung: Seit Dienstag, 4. Mai, sind zweifach geimpfte Beschäftigte in den Gemeinschaftsunterkünften von der Pflicht ausgenommen - allerdings ausdrücklich nicht in Senioren- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen. Hier werden sie weiter auf das Coronavirus überprüft.
Die neue Allgemeinverfügung ist am Donnerstag, 29. April 2021, wirksam geworden, sie ist hier einsehbar. Die Stadt teilte mit: Sollten aus zwingend organisatorischen Gründen die Regelungen für die Notbetreuung in Kitas und die Testpflicht in Gemeinschaftsunterkünften bis dahin nicht umgesetzt werden können, besteht eine Übergangsregelung bis Sonntag, 2. Mai.
Söder kündigt Lockerungen an: Das sind die neuen Corona-Regeln
Fürths OB zeigte sich beim Pressetermin in der Fürther Comödie trotz der prekären Lage zuversichtlich, dass die Maßnahmen dazu beitragen werden, die Inzidenzwerte im Lauf der kommenden zehn Tage deutlich herunterzubringen.
Der Blick auf andere Städte wie Schweinfurt oder Tirschenreuth zeige, dass Inzidenzwerte schnell nach oben, aber auch schnell wieder nach unten gehen können. Ignorieren aber könne man die aktuellen Zahlen nicht.
Der Artikel wurde aktualisiert. Die Stadt Fürth hat zweifach geimpfte Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften teilweise von der Testpflicht ausgenommen.
Update am 7. Mai: Die Vorgaben für Arbeitsstätten und Gemeinschaftsunterkünfte wurden bis 16. Mai verlängert. Die Notbetreuung aber steht ab 10. Mai wieder allen Familien offen.
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