Nach Party im Mach1: Corona-Fall beschäftigt die Justiz

Birgit Heidingsfelder

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16.9.2020, 18:35 Uhr
Wer durch diese Tür im Nürnberger Club "Mach1" ging, der musste auf einer Teilnehmerliste stehen. Doch handelte es sich wirklich um einen Geburtstag? Die Behörden haben Zweifel.

© NEWS5 / Bauernfeind Wer durch diese Tür im Nürnberger Club "Mach1" ging, der musste auf einer Teilnehmerliste stehen. Doch handelte es sich wirklich um einen Geburtstag? Die Behörden haben Zweifel.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Antje Gabriels-Gorsolke, hat dies nun bestätigt. Ob sich der Mann letztlich für eine Ordnungswidrigkeit oder sogar für eine Straftat verantworten muss, ist vorerst offen. Dass er den Fall der Justiz zur Prüfung übergeben hat, erklärt Fürths Ordnungsamtsleiter Jürgen Tölk damit, "dass der Quarantänebrecher möglicherweise mit Vorsatz gehandelt und wissentlich die Gesundheit anderer gefährdet hat".

Für Tölk besteht kein Zweifel daran, dass der Corona-Infizierte gegen Quarantäne-Auflagen und damit gegen infektionsschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Mann hatte sich bereits in der Nacht vom 15. zum 16. August bei der als Privatfeier deklarierten Veranstaltung im "Mach 1"" aufgehalten, nachdem er von einer Reise aus dem Corona-Risikogebiet Spanien zurückgekehrt war und sich einem Covid-19-Test unterzogen hatte. Sein Testergebnis kannte er in der Partynacht noch nicht, aber er hätte sich vorsorglich in häusliche Isolation begeben müssen.


Superspreaderin in Garmisch: Corona-Infizierte ging abends aus


Insgesamt haben 87 Gäste die Party im "Mach 1" besucht, doch konnten die Gesundheitsämter nicht alle kontaktieren. In der Stadt und im Landkreis Fürth wurden nach Angaben der stellvertretenden Landratsamtssprecherin Christine Lenzner neun enge Kontaktpersonen ermittelt, von denen alle negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Zuletzt habe man sechs Personen wegen falscher Telefonnummern oder unleserlicher Namen auf den Gästelisten nicht erreicht.

Zum Zuständigkeitsbereich des Nürnberger Gesundheitsamts gehörten 53 Personen. Corona-Infektionen wurden bei diesem Kreis nicht bekannt, wie es heißt. Allerdings: Vier der 53 konnte die Behörde nicht kontaktieren. Nach Suchaufrufen in den Medien hatten sich, so Lenzner, "wohl Betroffene bei ihren Wohnortgesundheitsämtern selbst gemeldet". Eine Rückmeldung über die Selbstmelder und deren Testergebnisse habe man in Fürth aber nicht.

Das Nürnberger Ordnungsamt hat die Feier im "Mach 1" noch im August als nicht zulässig eingestuft, weil dort, so die Einschätzung, keine geschlossene Gesellschaft zusammengekommen war. Doch ähnlich wie die Staatsanwaltschaft muss die Behörde auch in einem Bußgeldverfahren, das Leiterin Katrin Kurr als "Mini-Strafverfahren" bezeichnet, "nachweisen, ob das eine erlaubte Privatfeier oder eine quasi-öffentliche Veranstaltung war". Kurr und ihr Team befragen aktuell Zeugen.

Dem Mach 1 sowie dem Veranstalter droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Auf den Fürther Partygast kann theoretisch eine Geldbuße von 25.000 Euro zukommen, wenn die Staatsanwaltschaft seinen Fall zurückgibt an die Stadt.

Laut Ordnungsamtschef Tölk ist das der Rahmen, den das Infektionsschutzgesetz vorgibt. Bei einer Bewertung würden allerdings auch die Folgen des Verstoßes berücksichtig – eine Art mildernder Umstand, wenn niemand infiziert wurden.

Der Garmischer Fall liegt etwas anders. Die mutmaßliche Superspreaderin dort soll trotz Krankheitsanzeichen und Quarantäneauflage durch Kneipen gezogen sein und reihenweise Leute angesteckt haben. Der Strafrahmen für fahrlässige Körperverletzung reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.