In diesen bayerischen Städten und Landkreisen gilt die Ausgangssperre

Tobi Lang

Online-Redakteur

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22.2.2021, 12:25 Uhr
Nachts war die Innenstadt von Schwabach wegen der strikten Ausgangssperre lange Zeit wie ausgestorben.

© Salvatore Giurdanella Nachts war die Innenstadt von Schwabach wegen der strikten Ausgangssperre lange Zeit wie ausgestorben.

Seit Montag, 15. Februar, gilt die nächtliche Ausgangssperre nur noch in Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz höher als 100 liegt. Der Beginn der Sperrstunde wurde von 21 auf 22 Uhr gelegt, das Ende bleibt bei 5 Uhr. Liegt die Inzidenz sieben Tage unter dem kritischen Grenzwert, gibt es keine Ausgangssperre mehr.

Würde das RKI am Mittwoch für einen bestimmten Landkreis ohne Sperre einen Anstieg auf über 100 melden, träte die Ausgangssperre erst am Donnerstag, also am Folgetag, in Kraft.

Für den 15. Februar galt: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die in den vorigen sieben Tagen mindestens einmal einen Inzidenzwert von über 100 erreicht hatten, gab es weiterhin eine Ausgangssperre. Bei allen anderen entfiel die Ausgangssperre.

Hier gilt die nächtliche Ausgangssperre weiterhin

Das bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration veröffentlicht eine Liste, in dem alle Städte und Landkreise aufgeführt werden, in denen die Ausgangssperre besteht. Ist die Voraussetzung dafür nicht mehr gegeben, muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde dies unverzüglich amtlich bekanntgeben und die Ausgangssperre entfällt.


Erneut Ausgangssperre ab Dienstag? Nürnberger Inzidenz steigt über 100er-Marke


Von der Ausgangssperre betroffen sind in Bayern folgende Landkreise und Städte:

Landkreis Bayreuth

Landkreis Berchtesgadener Land

Landkreis Freyung-Grafenau

Landkreis Hof

Landkreis Kulmbach

Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab

Landkreis Passau

Landkreis Regen

Landkreis Rottal-Inn

Landkreis Tirschenreuth

Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Stadt Bayreuth

Stadt Hof

Stadt Passau

Stadt Weiden i.d.OPf. (Stand: 22. Februar)

In der Stadt Nürnberg gilt ab dem 23. Februar wieder eine Ausgangssperre. Auch im Landkreis Cham soll eine Ausgangssperre kommen, im Landkreis Freyung-Grafenauwird die Aufhebung der Sperre erwartet.

FDP hatte Klage gegen Ausgangssperre angekündigt

Mit der Abschaffung der Maßnahme kam die Staatsregierung wohl einer weiteren juristischen Auseinandersetzung zuvor. In Baden-Württemberg, dem Nachbarland Bayerns, hatte ein Gericht die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben.

Sie gilt seit dem 11. Januar nicht mehr. Die Maßnahme, so das Gericht, sei bei den derzeitigen Inzidenzen "nicht mehr verhältnismäßig". In Bayern hob ein Gericht im Januar das landesweite Alkoholverbot auf. Die Landtags-Fraktion der FDP hatte auch gegen die Ausgangssperre eine Klage angekündigt - die nun wegen der Aufhebung aber nicht mehr notwendig ist.

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