In diesen bayerischen Städten und Landkreisen gilt die Ausgangssperre
22.2.2021, 12:25 UhrSeit Montag, 15. Februar, gilt die nächtliche Ausgangssperre nur noch in Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz höher als 100 liegt. Der Beginn der Sperrstunde wurde von 21 auf 22 Uhr gelegt, das Ende bleibt bei 5 Uhr. Liegt die Inzidenz sieben Tage unter dem kritischen Grenzwert, gibt es keine Ausgangssperre mehr.
Würde das RKI am Mittwoch für einen bestimmten Landkreis ohne Sperre einen Anstieg auf über 100 melden, träte die Ausgangssperre erst am Donnerstag, also am Folgetag, in Kraft.
Für den 15. Februar galt: In allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die in den vorigen sieben Tagen mindestens einmal einen Inzidenzwert von über 100 erreicht hatten, gab es weiterhin eine Ausgangssperre. Bei allen anderen entfiel die Ausgangssperre.
Hier gilt die nächtliche Ausgangssperre weiterhin
Das bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration veröffentlicht eine Liste, in dem alle Städte und Landkreise aufgeführt werden, in denen die Ausgangssperre besteht. Ist die Voraussetzung dafür nicht mehr gegeben, muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde dies unverzüglich amtlich bekanntgeben und die Ausgangssperre entfällt.
Erneut Ausgangssperre ab Dienstag? Nürnberger Inzidenz steigt über 100er-Marke
Von der Ausgangssperre betroffen sind in Bayern folgende Landkreise und Städte:
Landkreis Bayreuth
Landkreis Berchtesgadener Land
Landkreis Freyung-Grafenau
Landkreis Hof
Landkreis Kulmbach
Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
Landkreis Passau
Landkreis Regen
Landkreis Rottal-Inn
Landkreis Tirschenreuth
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Stadt Bayreuth
Stadt Hof
Stadt Passau
Stadt Weiden i.d.OPf. (Stand: 22. Februar)
In der Stadt Nürnberg gilt ab dem 23. Februar wieder eine Ausgangssperre. Auch im Landkreis Cham soll eine Ausgangssperre kommen, im Landkreis Freyung-Grafenauwird die Aufhebung der Sperre erwartet.
FDP hatte Klage gegen Ausgangssperre angekündigt
Mit der Abschaffung der Maßnahme kam die Staatsregierung wohl einer weiteren juristischen Auseinandersetzung zuvor. In Baden-Württemberg, dem Nachbarland Bayerns, hatte ein Gericht die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben.
Sie gilt seit dem 11. Januar nicht mehr. Die Maßnahme, so das Gericht, sei bei den derzeitigen Inzidenzen "nicht mehr verhältnismäßig". In Bayern hob ein Gericht im Januar das landesweite Alkoholverbot auf. Die Landtags-Fraktion der FDP hatte auch gegen die Ausgangssperre eine Klage angekündigt - die nun wegen der Aufhebung aber nicht mehr notwendig ist.
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