Mollath fordert von Bayern zwei Millionen Euro Entschädigung

1.3.2018, 12:03 Uhr
Nichts sei ihm nach seiner knapp siebenjährigen Zwangsunterbringung in der Psychiatrie geblieben, erklärte Mollaths Anwalt. Auch deswegen übersteigen die Forderungen des Justizopfers die von Bayern angebotene Entschädigungszahlung um ein Vielfaches.

© Alexander Heinl/dpa Nichts sei ihm nach seiner knapp siebenjährigen Zwangsunterbringung in der Psychiatrie geblieben, erklärte Mollaths Anwalt. Auch deswegen übersteigen die Forderungen des Justizopfers die von Bayern angebotene Entschädigungszahlung um ein Vielfaches.

Justizopfer Gustl Mollath fordert mehr als zwei Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern wegen einer rund siebenjährigen Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. Eine Schadenersatzklage solle Anfang kommender Woche beim Münchner Landgericht I eingereicht werden, erklärte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun am Donnerstag in München. "Nachdem wir uns mit der bayerischen Staatsregierung nicht einig werden konnten, mussten wir nun aktiv werden", so Braun. "Ich habe mir das nie gewünscht", fügte Mollath hinzu. Er habe auch nie eine Person des öffentlichen Lebens werden wollen.

Der Freistaat hatte Mollath eine Entschädigungszahlung in Höhe von 170.000 Euro angeboten. Das lehnte Mollath ab, weil damit seiner Ansicht nach weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei. Er fordert rund 2,1 Millionen Euro - der Betrag beinhaltet unter anderem einen Verdienstausfall von rund 350.000 Euro und 800.000 Euro Schmerzensgeld. "Er hat nichts mehr", betonte sein Anwalt, der immer noch auf eine außergerichtliche Einigung mit der Staatsregierung hofft.

Mollath war 2006 nach Körperverletzungsvorwürfen seiner Frau vom Landgericht Nürnberg-Fürth zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden. Da ihm aber Gutachter - in Mollaths Augen zu Unrecht - Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit attestierten, wurde er gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen. Im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens kam er 2013 wieder frei. Er wurde ein Jahr später freigesprochen, obwohl das Regensburger Gericht der Überzeugung war, dass er seine Frau misshandelt hat.

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