20. Januar 1971: Lebensgefährliche Rolltreppen
20.1.2021, 07:00 UhrGestern vormittag ging ein erneuter Zwischenfall ohne Blutvergießen ab, widerlegt aber die Behauptung zuständiger Stellen, die Rolltreppen seien völlig verkehrssicher: die prall gefüllte Aktentasche eines 12jährigen Gymnasiasten wurde unter den Abstreifrechen gezogen.
Bernhard A. (12) fährt täglich mit seiner 13jährigen Schwester Barbara mit dem Zug von Eibach zum Hauptbahnhof. Gestern früh gegen 7.30 Uhr fuhr er dann mit der Rolltreppe vom Bahnhofsplatz zum Königstor. Bei der Auffahrt stellte er die schwere Aktentasche seiner Schwester vor sich auf die Stufen und versäumte es, sie rechtzeitig wieder hochzunehmen.
Trotz des glatten Bodens wurde die Tasche am Abgang unter den Rechen gezogen und zerfetzt. Trotz des Widerstandes schaltete die Treppe – wie schon am 9. September bei Henriette W. (34) – nicht automatisch ab. Wäre Bernhard oder seine Schwester mit dem Fuß unter den Rechen gekommen, dann wäre ihnen das gleiche Schicksal widerfahren, wie Henriette W.
Später erzählten die Kinder den Vorfall ihrem Vater. Gert A. (39), der sich an den tragischen Unfall vom September erinnerte, wandte sich zunächst an den städtischen Bauhof. Dort erklärte man ihm: „Die Treppen sind vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) abgenommen und für uns damit ohne Beanstandung. Wir stellen nicht ab.“, sagte man Gert A. auf den Vorwurf: „Muß denn erst immer etwas passieren.“ Und schließlich erhielt der Vater noch die Auskunft: „Die Treppe schaltet nicht automatisch ab.“ Das war seinerzeit bei dem Unfall Henriette W. bestritten worden.
Die 34jährige Arztfrau aus Büchenbach Krs. Schwabach, ist inzwischen nach mehrmonatigem Krankenhaus-Aufenthalt wieder entlassen. Noch kann sie sich nur an zwei Stöcken bewegen. Ein Bein, das völlig zerfetzt worden war, ist von tiefen Narben übersäht, und teilweise sind die Wunden noch offen. Zweimal wöchentlich muß sie zur ambulanten Behandlung nach Nürnberg kommen.
Inzwischen hat ihr Ehemann, Dr. Wolfgang W. (45), Strafantrag gegen die Stadt gestellt, um vielleicht auf diesem Weg zu Schadensersatz und Schmerzensgeld zu kommen. Daraufhin wurden von der Polizei Recherchen eingeleitet, die beweisen, daß der Fall Henriette W. nur in der Schwere des Unglücks ein Einzelfall ist. Schon mehrfach sind Passanten auf den Rolltreppen am Hauptbahnhof verunglückt. Der TÜV wurde aufgefordert, ein Gutachten zu verfassen, über dessen Inhalt bisher nichts bekannt wurde. Ein endloser Rechtsstreit bahnt sich an.
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