Bezirksregierung: Habibi wird vorerst nicht abgeschoben
22.3.2019, 05:56 Uhr"Der Betroffene befindet sich seit 2010 in Deutschland, wo er bereits ein Asylverfahren und ein Asylfolgeverfahren erfolglos durchlaufen hat. Er ist seit März 2017 vollziehbar ausreisepflichtig", sagt der stellvertretende Pressesprecher der Regierung von Mittelfranken, Klaus Speckner. Habibi sei wegen fehlender Identitätspapiere bis dahin lediglich geduldet gewesen und seine Ausreisefrist sei nun seit beinahe zwei Jahren abgelaufen. "Eine qualifizierte Beschäftigung oder Ausbildung wurde nicht beantragt", so Speckner weiter. Jan Ali Habibi war laut Informationen des Bayerischen Flüchtlingsrates gerade dabei, seinen Realschulabschluss nachzuholen.
Trotz ausdrücklicher Aufforderung vor einem Monat habe der Betroffene bei der Ausländerbehörde bisher außerdem keine qualifizierten Atteste für eine psychische Erkrankung vorgelegt, aus denen sich eine Reiseunfähigkeit ergeben hätte, betont Speckner. "Nach internen Beratungen werden wir aber, um das Risiko der Suizidalität auszuschließen, weitere medizinische Untersuchungen anordnen. Die Rückführung nach Afghanistan findet bis auf weiteres nicht statt."
Jan Ali Habibi hatte sich am Dienstag in Gostenhof seiner Abschiebung widersetzt, was zahlreiche Einsatzkräfte auf den Plan rief. Die Polizei nahm den Mann fest. Der Bayerische Flüchtlingsrat fürchtet, dass er sich das Leben nehmen könnte.