Frist ist abgelaufen
Bundestagswahl: Bis heute keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Das müssen Sie jetzt tun
6.9.2021, 12:23 UhrDas Nürnberger Wahlamt weist darauf hin, dass bis zum vergangenen Samstag, 5. September, alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, erhalten haben sollten. Spätestens am Montag, 30. August 2021, waren alle Wahlbenachrichtigungen bei der Post aufgegeben worden.
Wer bis jetzt keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich in dieser Woche beim Wahlamt unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-33 50 melden, damit das Wählerverzeichnis und die Stimmberechtigung überprüft werden kann. Man kann sich auch persönlich beim Wahlamt an seinem Hauptwohnort melden, in Nürnberg ist das am Unschlittplatz 7a.
Den Antrag auf Briefwahl kann man übrigens auch ohne Wahlbenachrichtigung stellen. Dafür braucht das Wahlamt am Hauptwohnort einen Antrag mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift. Einige Wahlämter bieten dafür einen Online-Antrag an. Ebenfalls möglich: einen Brief mit dem Briefwahlwunsch und den Angaben verfassen, diesen unterschreiben und zum Wahlamt am Wohnort schicken.
Mehr Briefwähler als je zuvor
Das Wählerverzeichnis wird in der Woche vom 6. bis 10. September 2021 zur Einsicht bereitgehalten. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder für unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen.
Schon jetzt ist sicher, dass bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September 2021, der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler größer sein wird als je zuvor – ausgenommen natürlich die Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl 2020, die als reine Briefwahl stattfand.
Wie das Wahlamt berichtet, haben schon über 90 000 Nürnberger Wahlberechtigte einen Antrag gestellt und erhalten die Briefwahlunterlagen. Bei der Bundestagswahl 2017 waren es am Ende 88 000 Briefwählerinnen und Briefwähler (und damit etwa 34,5 Prozent aller Wählerinnen und Wähler), diese Zahl ist jetzt schon übertroffen.
Wahlschein verlegt?
Ist man im Wählerverzeichnis hinterlegt, kann übrigens auch ohne Wahlbenachrichtung wählen - beispielsweise, wenn man seinen Brief verlegt hat. Dafür muss man wissen, in welchem Wahllokal man wählen soll. Dort haben die Wahlhelfer eine Liste der Wahlberechtigten. Mit dem Personalausweis weist man nach, dass man auf dieser Liste steht.
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