Der erbitterte Streit ums Kind: Unterstützung für getrennte Paare

Silke Roennefahrt

Lokalredaktion

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30.5.2020, 10:38 Uhr

Sie waren einmal unzertrennlich, die kleine Anni und ihr Vater. Doch jetzt sagt die Achtjährige vor einem Richter Sätze, die schon beim Zuhören schmerzen: "Ich hasse ihn." "Ich habe Angst vor ihm." "Ich wünschte, er wäre tot." Das klingt dramatisch, so, als habe der einst liebevolle Vater seiner Tochter etwas angetan. Tatsächlich aber sind Annis Worte nur Ergebnis eines Trennungskrieges, den die Eltern auf dem Rücken der Tochter ausgetragen haben.

In diesem Fall zwar nur im Fernsehen, denn die beschriebene Szene stammt aus dem Film "Weil Du mir gehörst", der unlängst im Programm der ARD zu sehen war. Doch für Jugendamts-Vize Frank Schmidt und seine Kolleginnen, die Eltern
bei Trennungen und Scheidungen beraten, sind solche beklemmenden Szenen real.

Kinder leiden unter Manipulation

"Eltern können unglaublich perfide sein", sagt Schmidt. "Sie tragen ihre eigenen Verletzungen manchmal rücksichtslos auf dem Rücken ihrer Kinder aus." Schmidt weiß von Müttern, die ihre Kinder an den Freitagabenden wach halten, damit sie samstags beim Vater müde sind. Er kennt Elternteile, die ihren Ex-Partner beschuldigen, absichtlich stets mit offenem Fenster Auto zu fahren, damit sich der Nachwuchs erkältet. Und er weiß, dass sich die ehemals Liebenden manchmal auch Kindeswohlgefährdungen unterstellen, um den weiteren Umgang zu torpedieren. Die Leidtragenden sind in jedem Fall die Kinder.


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"Sie werden manipuliert und in einen Loyalitätskonflikt getrieben", so Schmidt. "Für uns ist es oft sehr schwer zu beurteilen, ob Vater oder Mutter dafür verantwortlich ist." Es kam schon vor, dass die Mitarbeiter den Umzug des Kindes in ein Internat empfohlen haben, weil das die beste Lösung zu sein schien, sagt Claudia Amm, Abteilungsleiterin des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) im Jugendamt.

Kinder haben Recht auf Umgang mit den Eltern

Die Beratung bei Trennungen und Scheidungen gehört zu den Aufgaben der Behörde. Rund 1000 Fälle betreuen Amm und ihre Kolleginnen pro Jahr, sie suchen gemeinsam mit den Eltern nach Lösungen und bieten bei Bedarf auch eine Mediation an. Meistens mit Erfolg, viele Paare finden für sich einen guten gemeinsamen Weg. Doch fünf bis acht Prozent aller Fälle sind laut Schmidt hoch strittig. "Da liefern sich die Erwachsenen erbitterte Grabenkriege."

Jahrelange Auseinandersetzungen vor Gericht können die Folge sein, auch bei den juristischen Verhandlungen ist dann die Mitwirkung der Behörde gefragt. Ziel ist es immer, eine Lösung zu finden, denn seit einer Reform des Kindschaftsrechtes im Jahr 1998 haben Kinder ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen, wie Amm betont. In schwierigen Trennungssituationen kann deshalb ein "Begleiteter Umgang" eine Option sein — auf Anordnung des Gerichtes oder weil beide Elternteile sich darauf verständigen.

Auch begleiteter Umgang kann für Konflikte sorgen

Der Umgang des Kindes mit dem getrennt lebenden Elternteil wird dann von einer "neutralen Person" begleitet, auch derzeit ist das möglich. Angehörige oder Vertrauenspersonen wie ein Pfarrer können die Aufgabe übernehmen. Außerdem hilft die Fachstelle Umgangskontakte beim Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA), sie ist die einzige institutionelle Anlaufstelle.


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Der Weg dorthin führt jedoch immer über das Jugendamt. Der Bedarf ist groß, derzeit stehen 22 Familien auf der Warteliste, so der Leiter der Fachstelle, Philipp Schmuck. Die drei Mitarbeiterinnen kümmern sich gemeinsam mit ehrenamtlichen Umgangsbegleitern um die Kontakte und sind bei den Begegnungen in einer Kindertagesstätte dabei. In der Regel ist die Maßnahme auf acht Treffen begrenzt, mit dem Ziel, dass die Eltern danach in der Lage sind, die Besuche alleine zu organisieren. Das klappt oft, aber nicht immer. Und manchmal sorgt auch der "Begleitete Umgang" für weitere Konflikte.

"Mein Sohn leidet"

So zum Beispiel bei Melanie K., die nach den Treffen immer "fix und fertig" ist. Ihr Sohn Leo (beide Namen geändert) wolle seinen Vater partout nicht sehen, so die 42-Jährige, die sich schon vor Jahren von ihrem Mann getrennt hat. "Bislang hat sich der Kleine jedes Mal verweigert." Der Sechsjährige leide unter den Treffen und sei schon in psychologischer Behandlung. "Er weint viel, schläft sehr schlecht und hat ständig Angst, dass sein Vater uns auflauert."

Auch in diesem Fall ist der "Begleitete Umgang" das Ergebnis jahrelanger Auseinandersetzungen der Eltern vor Gericht. Rund ein Jahr lang hatten Vater und Sohn überhaupt keinen Kontakt. Der Umgang war ausgesetzt worden, weil die Justiz eine Kindeswohlgefährdung befürchtete. Leo hatte in einer Befragung erzählt, dass er von seinem Vater bedroht und unter Druck gesetzt worden sei.

Doch nach gut einem Jahr erstritt der Vater vor Gericht das erneute Umgangsrecht – in den Augen der Mutter eine weitere Belastung für das Kind. "Wie lange soll das noch so weitergehen?" Zu dem konkreten Fall dürfen die Behörden nichts sagen. Sie betonen aber, dass die Begegnungen grundsätzlich freiwillig sind.

"Bei uns wird kein Kind gezwungen", sagt Schmuck. Allerdings müsse man mehr als einen Versuch machen, um zu einer Einschätzung zu gelangen. "Wir haben ja keinen Röntgenblick." Die Beratungsstelle sei "neutral zu den Eltern und parteilich fürs Kind". Was durchaus bedeuten kann, dass der Umgang beendet wird, wenn das aus Sicht der Beteiligten das Beste ist.