Fix: Ausgangssperre in Nürnberg fällt am Donnerstag - Außengastro darf öffnen

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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25.5.2021, 16:16 Uhr

97,0 – diesen Wert hat das Robert Koch-Institut für Nürnberg am Dienstagmorgen vermeldet. Heißt auch: Damit liegt die Stadt nun bereits den fünften Tag in Folge unter dem Inzidenzwert von 100. So stehen nach Monaten des kompletten Stillstandes nun auch in Nürnberg Öffnungen bevor.

So darf die Gastronomie ab Donnerstag wieder ihre Außenbereiche öffnen. Wenn Personen aus mehr als einem Hausstand an einem Tisch sitzen, müssen diese jedoch negative Coronatests nachweisen, um sich bewirten zu lassen. Für Geimpfte oder Genesene ist kein Test notwendig. Vor allem für diese Branche ist es ein lang ersehnter Lichtblick. Nicht wenige Betriebe waren seit dem zweiten bundesweiten Lockdown seit November letzten Jahres komplett dicht. Besonders bitter: Während in Erlangen oder Schwabach die Menschen bereits wieder geöffnete Biergärten genießen konnten, blieb Nürnberg weiter komplett dicht – bis jetzt.

Auch für den Handel hat der Wert direkte Auswirkungen: So ist ab Donnerstag wieder Terminshopping (Click & Meet) ohne einen Coronatest möglich.

Alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleister (zum Beispiel Nagel- Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios) dürfen unter denselben Bedingungen wie Friseure und Fußpfleger öffnen, heißt, das Personal muss eine medizinische Gesichtsmaske tragen und für Kunden ist eine Terminreservierung erforderlich. Zudem hat der Dienstleister die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.

Auch die nächtliche Ausgangssperre für die Stadt Nürnberg wird ab Donnerstag aufgehoben.

Maximal fünf Personen aus zwei Hausständen dürfen sich treffen – sowohl im privaten als auch öffentlichen Raum. Nicht mit einberechnet werden Kinder unter 14 Jahren, vollständig geimpfte oder genesene Personen.

Auch die Kultur darf wieder öffnen: Bei Veranstaltungen dürfen maximal 250 Zuschauer:innen mit festen Sitzplätzen an Events teilnehmen, das gilt auch für Sportveranstaltungen.

Das Wetter lässt noch auf sich warten, rein rechtlich gibt es aber schon jetzt auch grünes Licht für Freibäder. Die Türen und Becken dürfen wieder geöffnet werden, allerdings müssen Plätze vorher reserviert und ein negativer Coronatest vorgelegt werden.

Fitnessstudios dürfen ebenfalls wieder Sportler:innen empfangen. Auch hier muss jedoch vor Betreten ein negativer Test vorgelegt werden können, zudem gilt eine FFP2-Maskenpflicht, diese darf an den Geräten jedoch abgenommen werden.

Zugelassen werden kann ebenso kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie die Sportausübung unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer:innen über einen Testnachweis verfügen. Die Testpflicht entfällt, wenn sich zur gemeinsamen Sportausübung unter freiem Himmel nur Personen aus maximal zwei Hausständen (insgesamt maximal fünf Personen) oder Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren treffen.

Was das Thema Beherbergung angeht, gilt ab Donnerstag: Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind zulässig. Weiter sind im Rahmen des Übernachtungsangebots gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen zulässig. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen.

Auch Kitas und Schulen sind hier betroffen: Derzeit sind Pfingstferien, Stand jetzt dürfen danach Schüler:innen die Bildungseinrichtungen wieder vor Ort besuchen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann. Auch Kinderbetreuungsangebote dürfen wieder öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.

Von rechtlicher Seite sind die Öffnungen nun bestätigt, denn: Formell müssen sämtliche Regelungen von der Stadt in Absprache mit dem Gesundheitsministerium offiziell verkündet werden. Dies ist mittlerweile geschehen. Somit gelten ab Donnerstag die oben aufgeführten Regelungen.

Sollte die Inzidenz in Nürnberg wieder steigen - in diesem Fall über die 100er Schwelle - gelten wieder verschärfte Regeln, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz den für die Regelungen maßgeblichen Schwellenwert von 100 überschreitet. Die Notbremse würde dann ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft treten.

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