Frankenschnellweg: An diesem Termin berät der EuGH
9.11.2016, 06:00 UhrDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Fall an die obersten europäischen Richter übertragen. Der Bund Naturschutz und eine Privatperson klagen gegen den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs mit einem Tunnel. Die Regierung von Mittelfranken hatte bereits einen Baubeschluss verabschiedet, ohne das eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das 500-Millionen-Euro-Projekt gemacht wurde.
Die Gegner sind aber der Überzeugung, dass eine UVP notwendig ist und berufen sich auf europäisches Recht. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter lassen das nun durch den EuGH prüfen. Daher ruhen die Planungen für das umstrittene Verkehrsprojekt.
Die EuGH-Richter fällen kein Urteil, sondern sprechen eine Empfehlung aus. Dann liegt der Ball wieder beim Verwaltungsgerichtshof in München. Stadt und Bund Naturschutz verhandeln seit Monaten über eine außergerichtliche Einigung. Doch wirklich näher gekommen scheinen sich die Kontrahenten noch nicht gekommen zu sein.
Zuletzt betonte BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner im Gespräch mit unserer Zeitung, dass der Verband zu einem Vergleich bereit sei.
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